Beschlussvorlage - B/17/4419-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt unter der Bedingung, dass der Landesgesetzgeber die entsprechenden Neuregelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Frühjahr 2024 im Landtag beschließt, die aufgeführten Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2024:

 

  • Änderungsvorschläge der Verwaltung
  • Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes

 

      Erträge und Aufwendungen

      Einzahlungen und Auszahlungen

      Verpflichtungsermächtigungen

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung: Der Beschlussvorschlag hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 (1) S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 59 (2) GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

 

Die in der vorgenannten Veränderungsnachweisung eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2024 beantragt.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 über den Haushalt beraten.

 

Die Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes an der Aufstellung des Haushaltsplanes gem. § 70 (2) Bst. c GO NRW ist somit gewährleistet.

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Anlagen

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