Beschlussvorlage - B/17/4417-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Michelle Matten
- Verantwortung:
- Michael Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des
Haushaltsplanentwurfs 2024:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung Seiten 84-98 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung Seiten 99-112 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Seiten 113-141 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 04 Kultur- und Wissenschaft Seiten 142-151 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 05 Soziale Leistungen Seiten 152-156 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 06 Kinder- und Familienhilfe Seiten 157-166 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 07 Gesundheitsdienste Seiten 167-172 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 08 Sportförderung Seiten 173-180 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 09 Räumliche Planung Seiten 181-191 des Haushaltsplanentwurfes
und Entwicklung, Geoinformation
Produktbereich 10 Bauen und Wohnen Seiten 192-196 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung Seiten 197-202 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 12 Verkehrsflächen Seiten 203-224 des Haushaltsplanentwurfes
und -anlagen, ÖPNV
Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege Seiten 225-233 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 14 Umweltschutz Seiten 234-236 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus Seiten 237-241 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 242-245 des Haushaltsplanentwurfes
2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2024 zur Kenntnis:
a) Haushaltsquerschnitt
b) Haushaltsvorbericht
c) Bilanz des Vorvorjahres
d) Stellenplan
e) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen
f) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen (Anlage 1)
g) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten
h) Eigenkapitalspiegel
i) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)
j) Wirtschaftspläne
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen
- Theater Oberhausen am Ebertplatz
- SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/4381-01)
k) Jahresabschlüsse
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
- ASO Service GmbH
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
- Biostrom Oberhausen Management GmbH
- Biostrom Oberhausen GmbH & Co. KG
- Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
- Energieversorgung Oberhausen AG
- Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- FSO GmbH & Co. KG
- FSO Verwaltungs-GmbH
- Gasometer Oberhausen GmbH
- IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
- Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
- Oberhausener Netzgesellschaft mbH
- OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
- O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
- OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
- PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH
- STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
- TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
- WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen
l) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben
- Alt-Oberhausen
- Sterkrade
- Osterfeld
3. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 (Stand Januar 2024):
- Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 2)
- Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 2)
- Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und
Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen (Anlage 2)
4. Der Rat der Stadt berät und beschließt unter der Bedingung, dass der Landesgesetzgeber die entsprechenden Neuregelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Frühjahr 2024 im Landtag beschließt, den Ergebnisplan 2024.
5. Der Rat der Stadt berät und beschließt unter der Bedingung, dass der Landesgesetzgeber die entsprechenden Neuregelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Frühjahr 2024 im Landtag beschließt, den Finanzplan 2024.
Konsequenzen
Bezug
-
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung: Die vorliegende Beschlussvorlage stellt einen Grundsatzbeschluss zu den Haushaltsberatungen 2024 dar. Konkrete Auswirkungen auf das Klima werden bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen separat zu beschließen sein.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 41 (1) Buchstabe h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 80 (4) S. 1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 (2) GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2024 im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. angepasst (02er-Vorlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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275,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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205 kB
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