Beschlussvorlage - B/17/4398-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

 für das Haushaltsjahr 2023 im Produktbereich 16 'Allgemeine Finanzwirtschaft' wie folgt zu:

 

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

110016010100

 

Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen

 

534100

 

Gewerbesteuerumlage

 

2.300.000,-

 

Deckungsvorschlag:

Entsprechende Mehrerträge im Auftrag 110016010100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen

und allgemeine Umlagen, Kostenart 401300 - Gewerbesteuer.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja  [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein [X] Begründung: Der Beschluss hat keine klimarelevanten Auswirkungen

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz NRW (GemFinRefG) führen die Gemeinden eine Umlage an das für sie zuständige Finanzamt ab. Diese Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund und das Land aufzuteilen.

 

Die Umlage bemisst sich nach § 6 (2) GemFinRefG NRW anhand des ermittelten Istaufkommens der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr, geteilt durch den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz der Gewerbesteuer, multipliziert mit dem in § 6 (3) GemFinRefG NRW festgelegten Vervielfältiger.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 betrug die Planung der Gewerbesteuer 112.500.000 EUR. Der Hebesatz gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2023 beläuft sich auf 580 v. H., die so ermittelte abzuführende Gewerbesteuerumlage auf rund 6.800.000 EUR.

 

Aufgrund der gegenüber der Haushaltsplanung stark verbesserten Entwicklung bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer durch erhebliche Zahlungen die Vorjahre betreffend sind auch die von der Stadt Oberhausen zu leistenden Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage im Haushaltsjahr 2023 anzupassen.

 

Entsprechend der letzten Prognose, die Gewerbesteuererträge in Höhe von rund 150.000.000 EUR enthält, beträgt der voraussichtlich zu leistende Aufwand für die Gewerbesteuerumlage rund 9.100.000 EUR. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind erheblich und damit vom Rat der Stadt zu beschließen. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen und durch die o. g. Mehrerträge vollständig kompensiert, sodass sich keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergeben.

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