Beschlussvorlage - B/17/4395-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt der Genossenschaft „Allmende Emscher-Lippe eG“ beizutreten.
  2.               Um ein Stimmrecht zu erhalten, zeichnet die Stadt Oberhausen zwei Geschäftsanteile zu je 100,- €.

 

Mittel stehen im laufenden Haushalt unter Kostenstelle 220013040190 / Gewässerschutz u. -bewirtschaftung, Sachkonto 531300 / Aufwendungen für Zuweisungen an Zweckverbände zur Verfügung. Dies gilt vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Haushaltes 2024 durch den Rat der Stadt am 05.02.2024.

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

  ja [X] Um stimmberechtigtes Mitglied der Genossenschaft werden zu können, ist die Zeichnung von mind. zwei Geschäftsanteilen zu je 100,- € erforderlich. Die Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung.

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Die Drucksache hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Initiatoren der Genossenschaft „Allmende Emscher-Lippe eG“ sind Emschergenossenschaft und Lippeverband. Die Genossenschaft wurde am 17. August 2023 in das Genossenschaftsregister Dortmund eingetragen.

Ziel der Genossenschaft ist, durch regenerative Landwirtschaft und genossenschaftliche Bewirtschaftung von Flächen an Emscher und Lippe im Sinne der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung für mehr Klimaresilienz und Biodiversität zu sorgen.

Neben diesen ökologischen Zielen sollen auch der Anbau und die Vermarktung von Wein, Honig, landwirtschaftlichen Produkten, die Einbindung des 2. Arbeitsmarktes sowie die Realisierung von nachhaltigen Energieanlagen verfolgt werden.

Die Stadt Oberhausen will die Genossenschaft dabei unterstützen, in ihrem Gebiet entlang der Gewässer ein „blaugrünes Band“ zu schaffen, so dass mehr Lebensqualität und neue Entwicklungen möglich gemacht werden.

Vorbehaltlich des Beschlusses über den Erwerb der Geschäftsanteile wäre dieser Erwerb gem. § 115 (1) Buchstabe g) der Gemeindeordnung NRW unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

 

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Anlagen

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