Beschlussvorlage - B/17/4417-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des

Haushaltsplanentwurfs 2024:

 

Produktbereich 01 Innere Verwaltung   Seiten 84-98 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 02  Sicherheit und Ordnung  Seiten 99-112 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 03  Schulträgeraufgaben   Seiten 113-141 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 04  Kultur- und Wissenschaft  Seiten 142-151 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 05  Soziale Leistungen   Seiten 152-156 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 06  Kinder- und Familienhilfe Seiten 157-166 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 07  Gesundheitsdienste   Seiten 167-172 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 08  Sportförderung    Seiten 173-180 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 09  Räumliche Planung   Seiten 181-191 des Haushaltsplanentwurfes

   und Entwicklung, Geoinformation

Produktbereich 10  Bauen und Wohnen   Seiten 192-196 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 11  Ver- und Entsorgung   Seiten 197-202 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 12  Verkehrsflächen   Seiten 203-224 des Haushaltsplanentwurfes

   und -anlagen, ÖPNV

Produktbereich 13  Natur- und Landschaftspflege  Seiten 225-233 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 14  Umweltschutz    Seiten 234-236 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 15  Wirtschaft und Tourismus Seiten 237-241 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 16  Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 242-245 des Haushaltsplanentwurfes

 

 

2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2024 zur Kenntnis:

 

a) Haushaltsquerschnitt

b) Haushaltsvorbericht

c) Bilanz des Vorvorjahres

d) Stellenplan

e) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen

f) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen (Anlage 1)

g) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten

h) Eigenkapitalspiegel

i) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)

j) Wirtschaftspläne

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen
  • Theater Oberhausen am Ebertplatz
  • SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/4381-01)

k) Jahresabschlüsse

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
  • ASO Service GmbH
  • Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
  • Biostrom Oberhausen Management GmbH
  • Biostrom Oberhausen GmbH & Co. KG
  • Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
  • Energieversorgung Oberhausen AG
  • Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
  • FSO GmbH & Co. KG
  • FSO Verwaltungs-GmbH
  • Gasometer Oberhausen GmbH
  • IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
  • Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
  • Oberhausener Netzgesellschaft mbH
  • OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
  • O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
  • OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
  • PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH
  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
  • TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
  • WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen

l) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben

  • Alt-Oberhausen
  • Sterkrade
  • Osterfeld

 

3. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 (Stand Januar 2024):

 

  • Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 2)
  • Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 2)
  • Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und

 Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen  (Anlage 2)

 

4. Der Rat der Stadt berät und beschließt unter der Bedingung, dass der Landesgesetzgeber die entsprechenden Neuregelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Frühjahr 2024 im Landtag beschließt, den Ergebnisplan 2024.

 

 

5. Der Rat der Stadt berät und beschließt unter der Bedingung, dass der Landesgesetzgeber die entsprechenden Neuregelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz im Frühjahr 2024 im Landtag beschließt, den Finanzplan 2024.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung: Die vorliegende Beschlussvorlage stellt einen Grundsatzbeschluss zu den Haushaltsberatungen 2024 dar. Konkrete Auswirkungen auf das Klima werden bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen separat zu beschließen sein.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 (1) Buchstabe h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 80 (4) S. 1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 (2) GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2024 im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. angepasst (02er-Vorlage).

 

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Anlagen

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