Beschlussvorlage - B/17/4397-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für

 das Haushaltsjahr 2023 im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste' wie folgt zu:

 

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

341007010100

 

Gesundheitsschutz,

-förderung, -hilfen,

Gutachten und

Stellungnahmen OB

 

539130

 

Krankenhausumlage

 

222.162,-

 

342007010100

 

Gesundheitsschutz,

-förderung, -hilfen,

Gutachten und

Stellungnahmen ST

 

539130

 

Krankenhausumlage

 

222.162,-

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

444.324,-

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja  [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein [X] Begründung: Der Beschluss hat keine klimarelevanten Konsequenzen

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 702, ber.2008 S. 157), geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 506, ber. S. 877), werden die Gemeinden an den im Teilhaushaltsplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt.

 

Für die Heranziehung und Ermittlung einer kommunalindividuellen Berechnungsgrundlage sind § 17 KHGG NRW zufolge die Einwohnerzahlen einer jeden Gemeinden maßgebend.

 

Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 40 v. H. für das Haushaltsjahr 2023 wurde seitens der Landesregierung auf insgesamt 308,8 Mio. EUR festgesetzt.

 

Gemäß Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.03.2023 beträgt der für die Stadt Oberhausen festgesetzte Finanzierungsbeitrag für das Jahr 2023 hieraus insgesamt 3.596.324 EUR. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen des Haushaltes 2023 bereits abgeschlossen. Gegenüber der Planung ergibt sich ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von 444.324 EUR, der überplanmäßig bereitzustellen ist.

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