Berichtsvorlage - M/17/4392-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Entwicklung der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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24.01.2024
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Sachverhalt
Sachdarstellung
In den vergangenen Jahren hat die Fachverwaltung den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen erfolgreich vorangetrieben. Die Stadt Oberhausen ist dauerhaft auf der Suche nach geeigneten Grundstücken in den jeweiligen Sozialräumen und führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie mit Investoren Gespräche. Auch für die kommenden Jahre liegen Planungen zum weiteren Ausbau vor, um die Nachfrage von Betreuungsplätzen zu decken.
Seit dem Kindergartenjahr 2011/12 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/23 wurden in Oberhausen 2.754 Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen geschaffen.
Derzeit zeichnen sich allerdings deutliche Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung der Angebote der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab, die nicht nur den Ausbau, sondern auch den laufenden Betrieb betreffen.
Bei einem Großteil der für die kommenden Kindergartenjahre geplanten neuen Einrichtungen und Umbauten gibt es außergewöhnliche Bauverzögerungen. In einigen Fällen beginnen die Bauprojekte nicht rechtzeitig oder Investoren springen nach einer langen Planungsphase ab. Konkret findet das geplante Projekt an der Obere Brüderstraße (Träger Grashüpfer) wegen der wiederholten Verzögerungen und der derzeit bestehenden Ungewissheit über die Fertigstellung in der Planung für das Kindergartenjahr 2024/25 keine Berücksichtigung. Die ev. Kirchengemeinde Holten Sterkrade hat aus finanziellen Gründen von dem geplanten Neubau an der Mozartstraße Abstand genommen. Hier wird nun nach einem anderen Träger/Investor gesucht.
Bereits im letzten Jahr wurde darauf hingewiesen, dass die maximale Zuwendungshöhe des Landes für investive Maßnahmen mit den gestiegenen Baukosten nicht mehr ausreichend ist. (vgl. M/17/2968-01) Besonders schwierig ist die Finanzierung in der Gruppenform II, da die Förderung pro Platz erfolgt und die Höhe für alle Gruppenformen gleich ist. In dieser Gruppenform werden zehn Kinder unter drei Jahren betreut. Des Weiteren wird es zunehmend schwieriger – insbesondere in Oberhausen Süd – geeignete Grundstücke oder Immobilien zu finden.
Die aktuellen Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung sind aber noch größer und betreffen nicht nur den Ausbau. So hat sich die Facharbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege nach §78 SGB VIII für das Jahr 2024 vorgenommen einen Perspektivwechsel zu gestalten von „Was wollen wir fachlich“ hin zu „Was können wir leisten“. Ständiges Thema in der Facharbeitsgruppe und bei den Trägern ist der Fachkräftemangel bzw. die Gewinnung von Fachkräften. Bereits jetzt können einzelne Einrichtungen nicht ihr komplettes geplantes Angebot vorhalten, weil ihnen Personal fehlt. In vielen Einrichtungen kommt es zu Einschränkungen in der Betreuung, wenn Personal – z.B. wegen Urlaub oder Krankheit – nicht vor Ort ist. Ein großes Problem für die Träger von Kindertageseinrichtungen ist außerdem die finanzielle Nicht-Auskömmlichkeit von KiBiz. Der Rat der Stadt hat am 11.12.2023 die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie beschlossen (Vgl. B/17/4303-01), die in Teilen durch eine Einmalzahlung des Landes refinanziert werden wird. Diese beläuft sich jedoch nur auf knapp 40 Prozent. Außerdem hat das Land die Fortschreibungsrate für die Kindpauschalen von 3,46 Prozent im Kindergartenjahr 2023/2024 zum Kindergartenjahr 2024/25 auf 9,65 Prozent erhöht. Hier ist allerdings anzumerken, dass diese Erhöhung zum einen erst ab dem kommenden Kindergartenjahr erfolgt, die gestiegenen Kosten aber aktuell zu bewältigen sind und sich mit der Erhöhung der Pauschale auch der Trägeranteil erhöht, so dass das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist.
Zukünftig wird das Angebot in den Kindertageseinrichtungen verstärkt darauf ausgerichtet werden, was verlässlich möglich ist, um den Familien eine größtmögliche Planungssicherheit zu geben. Dies wird über unterschiedliche Wege realisiert werden. Es wird Veränderungen in den Betreuungszeiten bei 25 und 35 Stunden geben, um die Bedarfe der Familien bestmöglich zu decken, dies aber mit einem geringeren Betreuungsumfang zu erreichen. Das Angebot der Flexibilisierung wird nicht ausgebaut werden können, möglicher weise sogar zu Gunsten der Realisierung des Rechtsanspruchs reduziert werden (müssen). Und unter Umständen wird auch der Betreuungsumfang insgesamt reduziert werden müssen, so dass es beispielsweise weniger/keine 45-Stunden-Plätze mehr geben könnte.
Planungsverantwortung der Stadt Oberhausen
Nach wie vor steigt die Zahl der unter 6-Jährigen Kinder in Oberhausen wie auch in ganz NRW. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wächst und damit auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP).
Das Ziel ist es, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen und familiengerechte Rahmenbedingungen zu schaffen. Um diese Zielperspektive zu erreichen, wird der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder weiterhin forciert.
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Mit Novellierung des KiBiz im Jahr 2020 hat sich die Aufgabenpalette der Jugendhilfeplanung erweitert und konkretisiert. So ist die Planung des Betreuungsangebotes auf die zu erwartenden Entwicklungen eines mehrjährigen Zeitraums auszulegen. Sie muss sozialräumlich und zielgruppenspezifisch erfolgen und auch die Betreuungsbedarfe von Familien in den Morgen- oder Abendstunden sowie an Wochenend- und Feiertagen und in Ferienzeiten berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu sichern. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch die entsprechenden Gremien der Stadt Oberhausen.
Bedarfsermittlung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung (Verfahrensbeschreibung)
Darstellung des Planungsprozesses
Die Bedarfskalkulation ist die Grundlage der Platzplanung des kommenden KJ für Betreuungsplätze der Kinder bis zum Schulbeginn. Die Daten basieren auf den Kinderzahlen zum 31.12. des Vorjahres sowie der Bevölkerungsprognose, die der Bereich Statistik berechnet. Dementsprechend spiegelt die Datenbasis der jährlichen Bedarfskalkulation keine aktuellen Ereignisse wider. So kann die Bedarfskalkulation immer nur einen beabsichtigten Zielerreichungsgrad einer möglichen Platzentwicklung aufzeigen, auf dessen Basis der Platzausbau oder ggf. ein Platzabbau in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geplant wird.

In der folgenden Abbildung wird der jährliche Planungsprozess* dargestellt:
* Überschneidungen in der Planungsphase
Entwicklung der Bedarfskalkulation
In jedem Jahr erstellt der Bereich 3-1 anhand der Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder unter sechs Jahren die sogenannte Bedarfskalkulation. Von diesen Kindern ausgenommen ist lediglich der Jahrgang der unter 1-Jährigen. Diese Kinder sind noch nicht geboren, weshalb hier auf die Daten der Bevölkerungsprognose zurückgegriffen werden muss.
Anhand von ermittelten Versorgungsquoten (s. Pfeil 2) dient die Bedarfskalkulation der Ermittlung, wie viele Betreuungsplätze für unter und über 3-Jährige zum darauffolgenden KJ in Oberhausen vorgehalten werden müssen, um den Bedarf zu decken. So wurde die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen im Zuge der Bedarfskalkulation für das KJ 2023/24 von bislang 47 Prozent auf 52 Prozent angehoben. Die Zahl der unversorgten Kinder, die über das Online-Anmeldesystem Little Bird Betreuungsbedarf angemeldet haben, hat deutlich gemacht, dass hier eine höhere Versorgungsquote notwendig ist. Dieser Trend wird sich aller Voraussicht nach sowohl im Bereich der unter 3-Jährigen als auch bezüglich der über 3-Jährigen fortsetzen. Bei den über 3-Jährigen gilt es aktuell eine Versorgungsquote von 96 Prozent zu erreichen. Im Bereich der Kindertagespflege, die insbesondere u3-Plätze vorhält, besteht eine planerische Herausforderung hinsichtlich einer hohen Fluktuation von Kindertagespflegepersonen, die selbstständig tätig sind. Die Tagespflege kann daher nicht in gleichem Maße als feste Größe in eine mehrjährige Platzplanung einbezogen werden wie die Kindertageseinrichtungen. Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung wie auch Kindertagespflege, wird sich daher bis auf weiteres fortsetzen, um ein bedarfsgerechtes Angebot gemäß KiBiz schaffen zu können. Jedoch müssen hier die o.g. Schwierigkeiten berücksichtigt werden.
Zur Feststellung des konkreten KTE-Ausbaubedarfs werden die tatsächlichen Kinderzahlen für das KJ den bereits existierenden Betreuungsplätzen für Kinder gegenübergestellt. Hierbei werden temporäre Lösungen wie Notgruppen oder die mit den Trägern ausgehandelten Platzausweitungen gemäß §28 Abs. 2 KiBiz nicht mitgerechnet, um ein klares Bild der noch zu schaffenden Plätze zu erzielen.
Zur Berechnung der zu berücksichtigenden Kinder, die in einem KJ einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, werden einzelne Jahrgänge betrachtet. Das bedeutet, es wird mit Hilfe der einzelnen Jahrgänge ermittelt, welches Alter die Kinder im betreffenden KJ erreichen. Zu Grunde gelegt werden hierbei nicht die Oberhausener Geburtenzahlen, sondern die zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres in Oberhausen gemeldeten Kinder. Zur Berechnung der Plätze der unter und über 3-Jährigen wird nach Geburtsjahr und –monat sowie dem Sozialraum, in dem die Kinder leben, differenziert.
Kinder, die nach dem Stichtag 31.12. geboren werden, fließen als Prognosewerte aus der aktuellen Bevölkerungsstatistik mit in die Berechnung ein. Somit werden alle Kinder, die im darauffolgenden KJ einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, in der Bedarfsermittlung berücksichtigt.
Platzentwicklung im kommenden KJ 2024/ 25
Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2024/25 werden bei einer Betreuungsquote von 96 Prozent im Ü3-Bereich und 52 Prozent im U3-Bereich insgesamt 9.149 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.492 Plätze für über 3-Jährige und 2.657 Plätze für unter 3-Jährige (s. Anlage I). Es besteht weiterhin großer Ausbaubedarf. Für die unter 3-Jährigen müssen insgesamt 296 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, im Bereich der über 3-Jährigen sind es 347 Plätze. Die Verteilung der zusätzlich benötigten Plätze auf die Sozialräume gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. Die Fachverwaltung ist seit dem KJ 2021/ 22 zu einer sozialraumübergreifenden Platzplanung übergegangen. Die Angebotsstrukturen und Neubauprojekte erfolgen seitdem planerisch in Oberhausen Süd (SR 71 Oberhausen - Mitte/ Styrum, SR 72 - Oberhausen Ost, SR 73 Alstaden/ Lirich) und Oberhausen Nord (SR 74 – Sterkrade Mitte, SR 75 – Sterkrade Nord, SR 76 – Osterfeld).
Wie anhand der im kommenden KJ zu erwartenden Platzentwicklung bereits deutlich geworden ist, verzögert sich der Ausbau von benötigten Betreuungsplätzen gegenüber dem Bedarf. Obgleich die notwendigen Planungs- und Prüfungsprozesse von der Fachverwaltung angestoßen und bestmöglich begleitet werden, kommt es immer wieder zu Verzögerungen an den unterschiedlichsten Stellen. Beispielhaft seien hier Bearbeitungszeiten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens (z. B. durch fehlende Unterlagen), Verzögerungen in der Beauftragung geeigneter Unternehmen oder aber Lieferschwierigkeiten einzelner Bauelemente genannt.
Unversorgte Kinder gemäß Little Bird
Durch die Ergebnisse der Bedarfskalkulation wird deutlich, dass in Oberhausen unverändert nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Ein Blick auf die unversorgten Kinder, die auf einen Betreuungsplatz warten (Online-Anmeldesystem Little Bird), verdeutlicht die Situation.
Von den Kindern, deren Eltern zum 01. August 2023 Bedarf angemeldet haben, erhielten rund 806 Kinder kein Platzangebot (Stand: Oktober 2023). Davon sind 440 Kinder unter drei Jahre und 366 Kinder über drei Jahre alt.
Derzeit besteht keine Möglichkeit mehr, Familien, die einen Betreuungsplatz benötigen, einen solchen zuzuweisen, da das Angebot der freien Plätze nunmehr erschöpft ist. Erst wenn die aktuell im Bau befindlichen Neu- und Erweiterungsbauten fertig gestellt sind, wird es im laufenden KJ wieder möglich sein, Betreuungsplätze zu vergeben.
Von den insgesamt 1.070 angemeldeten Plätzen in der Kindertagespflege sind bisher 1022 Plätze realisiert worden. Die Fachverwaltung qualifiziert fortlaufend Kindertagespflegepersonen. Aufgrund von Fluktuation der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen bleibt die Platzplanung in der Kindertagespflege weiterhin herausfordernd.
Von den zum KJ 2023/24 angemeldeten 700 Betreuungsplätzen in Neu- und Erweiterungsbauten sind bis Ende 2023 insgesamt 193 Plätze faktisch geschaffen. Insgesamt 507 Plätze (115 U3 / 392 Ü3), der zum KJ 2023/ 24 angemeldeten Plätze, befinden sich nach wie vor im Bau und können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen an Kinder vergeben werden bzw. werden im Falle der geplanten Einrichtung an der Obere Brüderstraße (120 Plätze, 30 U3 / 90 Ü3) für das kommende Kindergartenjahr nicht angemeldet. Darüber hinaus wird eine kurzfristige Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze (z. B. durch Raumzellen) nicht möglich sein, so das auch nach Abschluss der derzeitigen Bauprojekte weiterhin Kinder im laufenden KJ unversorgt bleiben.
Aus diesem Grund arbeitet die Fachverwaltung weiterhin am Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze. So werden für das KJ 2024/25 insgesamt 60 weitere Plätze (50 Ü3/ 10 U3) in Erweiterungsbauten angemeldet. Für das KJ 2025/26 gibt es bereits Anfragen zu einzelnen Baumaßnahmen, die aber noch nicht konkret sind. Geplant ist jedoch der Neubau der Einrichtung St. Johannes Evgl., Barbarastr. In der dann sechsgruppigen Einrichtung gehen die dreigruppige Einrichtung St. Johannes Evgl. und die zweigruppige Einrichtung Heilig Geist, Hausmannsfeld, auf. Zusätzlich wird eine neue Gruppe geschaffen.
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie arbeitet daher fortlaufend an weiteren Lösungen und führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie mit Investoren Gespräche, um dauerhafte Lösungen zu schaffen. Das SBO - Immobilienmanagement arbeitet eng mit der Bauverwaltung im Dezernat 5/ Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt zusammen, um geeignete Grundstücke in den jeweiligen Sozialräumen anbieten bzw. finden zu können.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dauerhafter Tagesordnungspunkt der Facharbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (FAG KTE/ KTP) und fortlaufender Tagesordnungspunkt im Jugendhilfeausschuss.
Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Maßnahmenplanung)
Unter Berücksichtigung des bereits laufenden Ausbaus in KTE sind in ganz Oberhausen ab KJ 2024/25 noch 27 zusätzliche Gruppen zu schaffen. Darüber hinaus sind zusätzlich 176 Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.
Oberhausen Süd: Sozialraum 71 – Oberhausen Mitte/Styrum, Sozialraum 72 – Oberhausen Ost, Sozialraum 73 – Alstaden/Lirich
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2024/2025 beträgt in Oberhausen Süd über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus insgesamt 206 Plätze, davon 115 Ü3-Plätze und 91 U3-Plätze. Es sind neun Gruppen und 46 U3-Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.
Überblick über die bereits in der Profilplanung 2023/2024 und 2024/2025 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Süd
Schladstr. (ehemalige Stötznerschule) (Investorenmodell)
Neubau einer sechsgruppigen KTE mit insges. 130 Plätzen (20 U3/110Ü3) auf dem Gelände des ehemaligen Schulhofes, da das Bestandsgebäude für einen Umbau in eine KTE nicht geeignet ist, Träger Stepke Richtig gute KiTa (StepKids).
Die Baumaßnahme hat sich insgesamt verzögert, so dass mit einer Fertigstellung erst ca. Mitte 2024 zu rechnen ist.
Hausmannsfeld 12, (Kirchengebäude Heilig Geist) (Investorenmodell)
Das Kirchengebäude wird zu einer dreigruppigen KTE umgebaut. Die zweigruppige Einrichtung der Caritas KTE Regenbogenland, Standort Arndtstr., muss aufgrund Kündigung des Mietverhältnisses an einen anderen Standort verlagert werden. Der neue Standort wurde am Hausmannsfeld gefunden, hierfür muss das Kirchengebäude Heilig Geist umgebaut werden. In diesem Zuge wird eine zusätzliche U3-Gruppe (10 Plätze) eingerichtet.
Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im April 2024.
Hansastr./Ecke Güterstr. (Investorenmodell)
Neubau einer sechsgruppigen KTE mit insges. 115 Plätzen (25 U3/90 Ü3) Der Bauantrag wurde im Oktober 2023 erteilt. Ob eine Übernahme durch den Träger Fröbel – wie ursprünglich geplant – doch realisiert werden kann, befindet sich derzeit in Klärung. Wann mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann, wird ebenfalls geklärt.
Die Fertigstellung war eigentlich für Ende 2023 geplant.
Oberhausen Nord: Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte, Sozialraum 75 – Sterkrade Nord, Sozialraum 76 – Osterfeld
Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2024/2025 beträgt über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus insgesamt 482 Plätze, davon 210 U3-Plätze und 272 Ü3-Plätze. Es sind 18 Gruppen sowie 2 temporäre Ü3-Plätze und 130 U3-Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen. Hierbei werden die in der Bedarfskalkulation eingerechneten Plätze in der geplanten Einrichtung an der Mozartstr. als noch zu schaffende Plätze berücksichtigt, da die Umsetzung aktuell unklar ist.
Überblick über die bereits in der Profilplanung 2023/2024 und 2024/2025 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Nord:
Obere Brüderstr./Beethovenstr., KTE Grashüpfer (Investorenmodell)
Neubau einer siebengruppigen KTE mit insges. 120 Plätzen (30 U3/90 Ü3), Träger Grashüpfer. Auf Grund der wiederholten Verzögerungen und derzeit bestehenden Ungewissheit über die Fertigstellung werden die Plätze in der Profilplanung für das KJ 2024/25 zunächst nicht mehr berücksichtigt.
KTE Kirchhellener Str. 319 (Investorenmodell)
Umbau eines ehemaligen Restaurants in eine siebengruppige KTE inkl. einer Waldgruppe mit insges. 126 Plätzen (30 U3/96 Ü3), Träger Kitarino gGmbH.
Die aktuelle Bauzeit wird noch bekannt gegeben.
Ev. KTE/FZ Schmachtendorf, Arnheimer Str.
Erweiterung der Bestandseinrichtung um eine weitere Gruppe mit 23 Ü3-Plätzen, durch Umbau einer benachbarten Wohnung. In Rücksprache mit der Profilplanung der Stadt Oberhausen wurde bereits im August 2023 eine Vorläufergruppe mit 16 Plätze eingerichtet.
Die Einweihung der neuen Gruppe ist für Januar 2024 geplant.
Da bereits eine Vorläufergruppe mit 16 Kindern in der Ev. KTE aufgenommen wurde, ist die geplante Erweiterung der Bestandseinrichtung in der Bedarfskalkulation 2024/25 nicht explizit ausgewiesen.
Kath. KTE St. Pankratius, Nürnberger Str. (Investorenmodell)
An diesem Standort soll eine Einrichtung mit insgesamt fünf Gruppen entstehen. Derzeit werden hier drei Gruppen geführt, nach Fertigstellung sollen die zwei Gruppen aus der jetzigen KTE St. Marien Rothebusch, Michalidesstr., hierher umziehen, da der Standort aufgegeben wird. Es entstehen keine zusätzlichen Plätze.
Bisher wurde noch kein Bauantrag gestellt.
KTE AWO, Schwarzwaldstr.
Erweiterung der Bestandseinrichtung um eine weitere Gruppe mit 20 Ü3-Plätzen.
Der Bauantrag wurde im September 2023 gestellt. Die Fertigstellung ist für August 2024 geplant.
KTE AWO, Friesenstr.
Erweiterung der Bestandseinrichtung um ein bis zwei Gruppen
Der Standort der Kita Friesenstr. soll durch einen Anbau auf dem Gelände der Kita Friesenstr. um ein bis zwei Gruppen Typ I (je 20 Kinder, 5 U3/15 Ü3) erweitert werden.
Aktuell laufen diesbezüglich die Planungen.
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