Berichtsvorlage - M/17/4391-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

Antrag zur Überprüfung der Parkregelung entlang der Hiberniastraße zwischen Ohrenfeld und Kewerstraße; 31.05.2023 (A/17/3568-01)

 

 

Sachdarstellung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 31.05.2023 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Parkregelung auf der Hiberniastraße zwischen der Straße Ohrenfeld und der Kewerstraße zu überprüfen und eine entsprechende Regelung des ruhenden Verkehrs vorzunehmen.

 

Unabhängig von dem o.g. Antrag wurde die Verwaltung bereits zuvor durch Bürger auf die Parksituation aufmerksam gemacht. Hierbei wurde die Situation ähnlich wie im Antrag beschrieben. Aufgrund dessen fand bereits zuvor eine Überprüfung der Verkehrssituation statt.

 

Diese hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Auf der östlichen Fahrbahnseite war bereits zuvor das Parken durch das Verkehrszeichen 315 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz auf dem Gehweg angeordnet. Diese Regelung wurde beibehalten.

 

Auf der westlichen Fahrbahnseite war zuvor das Parken ganz auf dem Gehweg vor den Hausnummern 2 und 4 angeordnet. Vor den Hausnummern 8-16 befand sich keine Anordnung durch das entsprechende Verkehrszeichen, sodass das dort praktizierte Parken ganz auf dem Gehweg nach der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen war. Aufgrund der dort vorhandenen Gehwegbreite und der Gehwegbeschaffenheit (Teilbefestigung mit Gehwegplatten) wurde nach Überprüfung das Parken nicht mehr ganz, sondern halbachsig auf dem Gehweg angeordnet. Die vorgenannte Parkanordnung wurde dabei auf die Hausnummer 2-14 ausgeweitet.

 

Zudem wird durch das einseitige halbachsige Hochbordparken der Fahrbahnquerschnitt eingeengt, um in der Tempo 30-Zone einen geschwindigkeitsdämpfenden Effekt zu erzielen.

 

Durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH wurde die angeordnete Beschilderung bereits umgesetzt. Da die Hiberniastraße im Rahmen des Brückenneubaus auf der Kewerstraße als Umleitungsstrecke ausgewiesen war, galt in dem zu untersuchenden Bereich ein beidseitiges Haltverbot.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Kewerstraße wurde die Beschilderung nunmehr in Kraft gesetzt.

 

Als Anlage ist ein Verkehrszeichenplan beigefügt, der die Änderung der Beschilderung darstellt.

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Anlagen

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