Beschlussvorlage - B/17/4375-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen die beantragten Zuschüsse zu gewähren:

 

a) Zuschuss für Miete und Mietnebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle, Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen, in Höhe von 9.690,- €,

 

b) Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten in Höhe von 3.220,- €,

 

c) Zuschuss für die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen in Höhe von 1.610,- €,

 

d) Zuschuss für die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften in Höhe 1.810,- € und

 

e) Zuschuss für die Personalkosten der Geschäftsführung in Höhe von 63.000,- €.

 

Der Gesamtzuschuss beträgt 79.330,- €.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531816, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Stadtsportbund, zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2024 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) hat für das Jahr 2024 verschiedene Anträge auf Bezuschussung gestellt. Die Anträge für Miete und Nebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle (Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen), die Geschäftsführungskosten, die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen und die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften wurden in der im letzten Jahr bewilligten Höhe gestellt. Die Personalkosten für die Geschäftsführung sind im städtischen Haushalt auch im Jahr 2024 berücksichtigt.

 

Der SSB als Dachorganisation aller ihm angeschlossenen Vereine ist zur Aufrechterhaltung seiner Tätigkeiten zwingend auf die Zuschüsse angewiesen.

 

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