Beschlussvorlage - B/17/4372-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 240.981,05 EUR stehen im Haushaltsjahr 2024 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.442,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2024 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2024 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Zuschussrichtlinien (Ziffer 1.1.1 i. V. m. Ziffer 2) Zuschüsse für die Unterhaltung und den Betrieb vereinseigener, übertragener oder langfristig gepachteter Sportanlagen.

 

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Anlagen

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