Beschlussvorlage - B/17/4387-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeiträge im Rahmen der Ferienangebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichHier: Übergangslösung bis zum gesetzlichen Mindestanspruch im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Zylka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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05.02.2024
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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18.01.2024
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29.02.2024
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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24.01.2024
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06.03.2024
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Sachverhalt
Begründung
Die Ferienbetreuung in Oberhausen fußte bis 2023 auf zwei Säulen. Es gab die Ferienangebote der anerkannten Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Ferienangebote des Jugendamtes bestehend aus dem Action Guide und den Ferienspielen. Diese wurden in den vergangenen Jahren evaluiert und gemäß Kinder- und Jugendförderplan (Drucksache B/17/0431-01) bedarfsgerecht angepasst. Gute Bildung braucht aber auch die Zusammenarbeit der Akteure und die Anschlussfähigkeit der Angebote. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die offene Jugendarbeit ist unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur in den Städten. Sie ermöglicht non-formelle und informelle Bildung, die zur Entwicklung junger Menschen beiträgt und gemeinsam mit ihnen gestaltet wird. Vor diesem Grundgedanken wurden über viele Jahre durch das Jugendamt der Stadt Oberhausen die Ferienspiele organisiert. Gemäß den Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wurden die bisherigen Angebote des Jugendbereiches Action-Guide und Ferienspiele neu geordnet (Drucksache B/17/2824-01, Rat 12.12.2022). Neben den Angeboten der Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet der Jugendbereich ab 2023 ein gemeinsames „Ferien- und Freizeitangebot der Stadt Oberhausen“ an. Für die Kinder des Offenen Ganztags wurde bereits durch die Druckvorlage B/17/3708-01 eine Alternative ab 2024 beschlossen.:
An verschiedenen Grundschulstandorten findet in den Oster-, Sommer- (Woche 1-3) sowie Herbstferien bis zum Sommer 2026 in Absprache mit den OGS-Trägern ein Ferienangebot für Kinder im Offenen Ganztag statt. Bei der Auswahl der Standorte wurde auf eine sozialräumliche Verteilung und –Abdeckung geachtet. Die Träger gestalten das pädagogische Ferienangebot an den Schulstandorten vor Ort nach den individuellen Bedarfen der Kinder. Die Angebote enthalten Ausflüge und eine tägliche Mittagsverpflegung.
Betreuungszeiten
Das Angebot findet täglich zwischen 7:30–16:00 Uhr in den o.g. Ferienzeiten statt. Die Betreuungszeiten richten sich nach den Vorgaben der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfallen“ (BASS).
An- und Abmeldeverfahren
Das Ferienangebot kann wochenweise gebucht werden. Die Anmeldung zu den Ferienangeboten erfolgt durch die Erziehungsberechtigte/n über ein Anmeldeportal der Stadt Oberhausen. Die Anmeldungen sind innerhalb eines vorher veröffentlichtem Zeitfenster möglich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt erst nach Ablauf des Zeitfensters durch den Bereich 3-3 Schule der Stadt Oberhausen.
Um den Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, werden Alleinerziehende sowie berufstätige Eltern beim Anmeldeverfahren bevorzugt behandelt. Sollte im Falle einer Überbuchung keine Kriterien geleitete Auswahl möglich sein, entscheidet ein Losverfahren.
Abmeldungen bzw. Stornierungen müssen in Textform per E-Mail an ferienangebote-ogs@oberhausen.de durch die Erziehungsberechtigten an den Bereich 3-3/Schule spätestens einen Monat vor Beginn des Angebots erfolgen.
Personal/Betreuungsschlüssel
Je Standort werden eine pädagogische Leitung sowie zwei hauswirtschaftliche Kräfte eingesetzt.
Je Gruppe von 25 Kindern werden je eine pädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft mit je 40 Std. in der Woche eingesetzt. Zusätzlich können noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Professionen, z.B. aus den Bereichen Sport und Kunst unterstützen.
Administration
Der Bereich 3-3 Schule übernimmt die gesamte verwaltungsinterne Organisation der Ferienangebote (Anmeldung, Elternbeiträge, Zusammenarbeit mit Trägern, Verträge etc.).
Finanzierung
Mit Drucksache B17/3708-01 wurde bereits beschlossen, dass die benötigten Haushaltsmittel i. H. v. 1.003.280,00 EUR für die verlässliche Ferienbetreuung 2024 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die prognostizierten Kosten teilweise durch die Einnahme von Elternbeiträgen refinanziert werden sollen. In Anlehnung an die Elternbeitrage 2024 der Ferienspiele (Jugendförderung) werden folgende Beiträge (inklusive Mittagessen und Ausflüge) erhoben:
Osterferien (8 Tage) | 55,00 EUR /Woche | x 2 Wochen | 110,00 EUR |
Sommerferien (15 Tage) | 65,00 EUR /Woche | x 3 Wochen | 195,00 EUR |
Herbstferien (10 Tage) | 65,00 EUR /Woche | x 2 Wochen | 130,00 EUR |
Zur Refinanzierung der prognostizierten Kosten der OGS Ferienangebote i. H. v. 1.003.280,00 EUR ist unter der Annahme einer wöchentlichen Vollauslastung aller Standorte im gesamten Kalenderjahr 2024 sowie einer Berücksichtigung von beitragsbefreiten Teilnehmer/innen in einer erfahrungsgemäßen Größenordnung i. H. v. 33,33 % mit Beiträgen i. H. v. 183.005,00 EUR zu rechnen.
Um eine rechtssichere Abwicklung der Einnahme von Elternbeiträgen zu gewährleisten, muss eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Analog zu der Elternbeitragssatzung für den Offenen Ganztag soll eine Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für Ferienangebote für den Offenen Ganztag erlassen werden. Die Satzung gemäß Anlage wurde mit dem Bereich 4-6/Recht abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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