Beschlussvorlage - B/17/4328-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorberatung Haushalt 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Vorberatung
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17.01.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss berät den Teilergebnis- und Teilfinanzplan nebst Anlagen (Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus – Seiten 237 - 241) des Haushaltsplanentwurfs 2024 sowie Produkt 010203 – IT – Seiten 25 - 29 des Entwurfs der Kosten- und Leistungsrechnung 2024 und, soweit erfolgt, die Veränderungsnachweisung der Verwaltung vor.
Sachverhalt
Begründung
Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.
Gemäß § 1 (3) Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen obliegt dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss die Vorberatung des Haushaltsplanes im Rahmen der ihm zugeordneten Dezernate.
Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen können dem Haushaltsplanentwurf 2024, für weitergehende Informationen dem Entwurf der Kosten- und Leistungsrechnung 2024, entnommen werden. Zur Vorberatung ist in Abhängigkeit der Zuständigkeit des Ausschusses auf den Haushaltsplanentwurf und die Kosten- und Leistungsrechnung zurückzugreifen. Diese Unterlagen sind sowohl im Intranet als auch im Internet der Stadt Oberhausen zugänglich. Etwaige Veränderungsnachweisungen der Verwaltung werden für die Beratung ggf. separat zur Verfügung gestellt.
Die abschließende Vorberatung erfolgt am 29.01.2024 im Haupt- und Finanzausschuss, die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt 2024 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 05.02.2024 mit separater Vorlage statt.
