Antragsvorlage - A/17/4312-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE LINKE. LISTE nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt OberhausenHier: Resolution
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- Sascha Wagner
- Verantwortung:
- Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert:
- die Landesregierung anzuhalten die tatsächlichen Kostensteigerungen der sozialen Trägerstruktur gänzlich zu übernehmen
- die lokalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten sich für ein Aussetzen der Schuldenbremse einzusetzen
- die Einführung einer Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent
zur Bewältigung der Krisenlasten im Bund
- die Bundes- und Landesregierung dazu auf, einen verlässlichen Investitionsplan für Bildung, Pflege, den öffentlichen Personenverkehr, sowie bezahlbares Wohnen und Klimaschutz zu erstellen, der die notwenigen Investitionen in Infrastruktur und den Umbau der Industrie sichert.
Sachverhalt
Begründung
Zusammenhalt statt sozialer Kälte – Oberhausen stellt sich gegen Sozialkürzungen!
In Oberhausen gibt es durch die Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege eine soziale Infrastruktur, die es zu erhalten gilt und die an den notwendigen Stellen vermutlich eher ausgebaut werden muss. Auf Grund der schwierigen finanziellen Situation der Stadt ist Oberhausen nicht in der Lage, die durch die geplanten Kürzungen entstehenden Fehlbeträge bei den Wohlfahrtsverbänden aus eigenen Mitteln auszugleichen.
Besonders in den Bereichen der OGS-Betreuung, den Kindertageseinrichtungen, der Schulsozialarbeit, den psychosozialen Gesundheitszentren, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie bei den Verbraucherinsolvenzberatungen und weiteren wichtigen sozialen Belangen, kommt es zu drastischen Ausfällen und Kürzungen, sollten Land und Bund hier nicht für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Verschärft wird dieser Umstand dadurch, dass die schwarz-grüne Landesregierung eine Altschuldenlösung für die nordrhein-westfälischen Kommunen nicht vor 2025 anvisiert.
Was heute an notwendigen Investitionen unterlassen, und bei der Daseinsvorsorge eingespart wird, schadet nicht nur unmittelbar, sondern belastet gerade auch künftige Generationen mit den Kosten ungelöster Aufgaben und vertaner Chancen. Die Schuldenbremse muss aus dem Grundgesetz getilgt werden. Investitionen in langfristig wirkende Zukunftsaufgaben wie den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur müssen durch Kreditaufnahmen finanziert werden können. Kurzfristig kann und muss für 2023 und 2024 die Notfallklausel der Schuldenbremse in Kraft gesetzt werden, um die besonderen Belastungen aus Ukraine-Krieg, die Inflation und die staatlichen Ausgleichsmaßnahmen bei den Energiepreisen zu stemmen.
Daher fordert der Rat der Stadt Oberhausen:
- die Landesregierung anzuhalten die tatsächlichen Kostensteigerungen der sozialen Trägerstruktur gänzlich zu übernehmen
- die lokalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten sich für ein Aussetzen der Schuldenbremse einzusetzen
- die Einführung einer Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent
zur Bewältigung der Krisenlasten im Bund
- die Bundes- und Landesregierung dazu auf, einen verlässlichen Investitionsplan für Bildung, Pflege, den öffentlichen Personenverkehr, sowie bezahlbares Wohnen und Klimaschutz zu erstellen, der die notwenigen Investitionen in Infrastruktur und den Umbau der Industrie sichert.
