Beschlussvorlage - B/17/4303-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss wird verzichtet gemäß §1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche wie folgt zu:

 

 

Grund

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

 

1.)

 

 

Inflationsausgleich an Träger

 

531800

 

Aufw. f. Zuschüsse an übrige Bereiche

 

2.577.320,00 EUR

 

2.)

Förderung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen („Kita-Helfer:innen)

 

531800

 

Aufw. f. Zuschüsse an übrige Bereiche

 

184.192,50 EUR

 

Summe: 

 

 

2.761.512,50 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Zu 1.) Keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit, die mit Hilfe des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes - NKF-CUIG NRW isoliert wird:

 

 

2.577.320,00 EUR

 

Zu 2.) Erträge/Einzahlungen in gleicher Höhe beim Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Sachkonto 414200 - Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

184.192,50 EUR

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung:

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zu 1.)

In den Abstimmungen mit den Vertretern der freien Träger der Kindertageseinrichtungen wurde deutlich, dass die freien Träger angesichts der stark angestiegenen Personalkosten durch die hohen Tarifabschlüsse nicht mehr in der Lage sind, die derzeit bestehenden Angebote sicherzustellen. Von den Trägern ist im Jahr 2023 eine Einmalzahlung (Inflationsprämie) je tarifgebundener Vollzeitstelle zu leisten. Um die stark gestiegenen Personalkosten der Träger abzufedern, bietet die Stadt Oberhausen eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe der von den Trägern geleisteten Inflationsprämie, höchstens jedoch 3.000,00 Euro pro Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent) an. Aus den bisher gemeldeten Zahlen von fast allen Trägern, handelt es sich um 797,44 tarifgebundene Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente). Bei 6 Trägern wurde der Inflationsausgleich geschätzt, da die Zahlen der Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) noch nicht endgültig vorliegen. Somit werden schätzungsweise 2.577.320,00 EUR für das Jahr 2023 zur Unterstützung der Träger angenommen. Die Liste der Träger, deren Vollzeitäquivalente und die dadurch entstehenden Kosten aus dem Inflationsausgleich können dem Anhang entnommen werden.

Die Inflationsausgleichsprämie wird über den Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche finanziert.

Somit ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.577.320,00 EUR. Allerdings wird die vollständige Summe in Höhe von 2.577.320,00 EUR mit Hilfe des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes-NKF-CUIG NRW isoliert.

Das Land NRW hat aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen und zur Sicherung der Trägerpluralität eine Gesamtförderung von 100 mio. Euro angekündigt.

Mit Rundschreiben vom 20.11.2023 hat der Landschaftsverband Rheinland die Kriterien zur Mittelverteilung ergänzend mitgeteilt. Danach sollen die freien Träger in Oberhausen zur Abfederung der gestiegenen Kosten einen Betrag von insgesamt ca. 952.000 Euro im Jahr 2024 erhalten. Der Auszahlungszeitpunkt steht noch nicht fest.

Für städtische Kindertageseinrichtungen ist eine Zahlung nicht vorgesehen

 

Aufgrund der Liquiditätsbedarfe der freien Träger sollen die Unterstützungsleistungen der Stadt kurzfristig ausgezahlt werden.

Die Landeshilfen für die einzelnen Träger von insgesamt ca. 952.000 Euro werden nach Überweisung des Landes auf die städtischen Leistungen angerechnet. Hierzu werden Stadt und freie Träger noch ein geeignetes Verfahren (Erstattung oder Verrechnung) gemeinsam abstimmen.

 

Zu 2.)

Mit Rundschreiben Nr. 42/14/2023 vom LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie wurde die Stadt Oberhausen darüber informiert, dass die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Kindertageseinrichtungen zur Förderung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen („Kita-Helfer:innen“) für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023 durch das Land weitergeführt wird.

Hierfür wurden keine Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2023 eingestellt, da bei Haushaltsplanung nicht sicher bekannt war, ob das Programm weitergeführt wird.

Mit Bescheid vom 24.10.2023 wurden die beantragten Zuwendungen jetzt bewilligt. Für die freien Träger ist ein Betrag von 518.725,58 Euro weiterzuleiten. Der Planansatz zum Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung wird durch die Auszahlung der bewilligten Leistungen um 184.192,50 EUR überschritten.

Die Förderung zusätzlicher Hilfskräfte wird vollständig durch die Zuwendungen vom Land finanziert.

 

 

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