Beschlussvorlage - B/17/4246-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. den Verzicht hinsichtlich dieser Drucksache auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen.
  2. für das Jahr 2024 die Neufassung der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in den Quartieren Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West gemäß Anlage 1.
  3. das Außerkrafttreten der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in dem Quartier Osterfeld Mitte / Vondern (Stand November 2022) mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023.
  4. das Außerkrafttreten der Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung der energetischen Sanierung in dem Quartier Alstaden-West (Stand November 2022) mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023.
  5. die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Quartiere Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West in Höhe von jeweils 120.000 EUR auf jeweils 100.000 EUR zu reduzieren.
  6. für den Fall der Bewilligung und Förderung eines Sanierungsmanagements durch die KfW in den Quartieren Schmachtendorf und Tackenberg die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Förderrichtlinie auf die beiden Quartiere und die Förderung in Höhe von jeweils 100.000 EUR im Jahr 2024.
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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsbeschluss vom 17.12.2018

Beschluss zur Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen

des InnovationCity roll out (Drucksache Nr. B/16/4146-01)

Ratsbeschluss vom 22.06.2020

Beschluss der Förderrichtlinie für den InnovationCity roll out im Projektgebiet Osterfeld Mitte/

Vondern (Drucksache Nr. B/16/5618-02)

Ratsbeschluss vom 21.03.2022

Beschluss der Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ für das Projektgebiet Alstaden West

(Drucksache  Nr. B/17/1661/-01)

Ratsbeschluss vom 16.05.2022

Beschluss zum weiteren Vorgehen bei der Quartierssuche im Rahmen des InnovationCity roll outs (Drucksache B/17/1952-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [X] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung:

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In den beiden bisher vorhandenen InnovationCity Quartieren Alstaden-West und Osterfeld Mitte / Vondern können die Bewohner seit Projektstart bis noch einschließlich 2024 kommunale Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen. (Osterfeld Mitte / Vondern: Auftrag 220014010107, Kostenart 543132; Sanierungsmanagement Alstaden: Auftrag 220014010108, Kostenart 543132). Die Förderrichtlinien wurden vom Rat der Stadt verabschiedet und sind ein wesentlicher Bestandteil und Erfolgsgarant des Sanierungsmanagements vor Ort.

Da die energetische Stadtsanierung im Stadtgebiet ausgedehnt werden soll, sollen in 2024 zwei weitere Quartiere mit einem umfassenden Sanierungsmanagement starten. Für das Quartier Schmachtendorf wird aktuell ein integriertes energetisches Quartierskonzept erarbeitet. Im Anschluss soll die dreijährige Umsetzungsphase durch ein Sanierungsmanagement im Frühjahr 2024 starten. Damit die vorgesehenen Gesamtkosten für das Sanierungsmanagement von 280.000 EUR finanziert werden können, wird aktuell ein Förderantrag vorbereitet. Im Fall einer positiven Bewilligung bezuschusst die KfW 75% der förderfähigen Gesamtkosten (280.000 EUR), der 25%ige Eigenanteil (70.000 EUR) müsste durch die Stadt Oberhausen getragen werden. Die Mittel sind im Haushalt 2024 angemeldet (Auftrag 220014010110, Kostenart 543132).

 

Ebenso soll das Quartier Tackenberg im Rahmen von Prima. Klima. Ruhrmetropole in einem 5-jährigen Umsetzungsprozess ab Frühjahr 2024 energetisch gefördert und aufgewertet werden. Die Stadt Oberhausen hat für die eingereichte Projektskizze eine Anerkennung mit Möglichkeit zur Umsetzung erhalten. Damit das Quartier Tackenberg für die Umsetzungsphase qualifiziert wird, muss die Skizze angepasst und in Teilen noch konkretisiert werden.  Im Fall einer positiven Jury-Bewertung und der Zusage für die Umsetzungsphase wird nach kurzfristig erfolgter Ankündigung durch das Land NRW zunächst ein integriertes energetisches Quartierskonzept erarbeitet. Laut Aussage des Landes NRW sind hierzu Kosten in Höhe von etwa 50.000 EUR einzuplanen. Die KfW bezuschusst die Kosten für das Quartierskonzept zu 75%. Der 25%ige kommunale Eigenanteil wird durch das Land NRW um mindestens 10% reduziert, wonach 15% - 7.500 EUR -  bei der Stadt Oberhausen verbleiben. Im Anschluss an die Konzepterstellung soll ein Sanierungsmanagement zur Jahresmitte 2024 im Quartier starten. Dieses wird ebenso zu 75% durch die KfW bezuschusst und der kommunale Eigenanteil wird auch bei den Kosten für das Sanierungsmanagement (70.000 EUR/a) durch das Land NRW mitgetragen, sodass für die Stadt Oberhausen ein Eigenanteil von 8.400 EUR/a (2024 -2028) verbleibt, der vom Rat der Stadt bereits beschlossen wurde. Die entsprechend benötigten Mittel für das Quartierskonzept und das Sanierungsmanagement werden über die Veränderungsnachweisung 2024 im Haushalt angemeldet.

 

Auch in den zukünftigen Projektgebieten Schmachtendorf und Tackenberg soll eine kommunale Förderung aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft angeboten werden. Leider lässt die sich abzuzeichnende schlechte Haushaltslage diese freiwillige Leistung in der bisherigen Höhe (120.000 EUR/a) für alle vier Quartiere jedoch nicht mehr zu. Die Zuschüsse durch die kommunale Förderrichtlinie werden daher auf 100.000 EUR pro Quartier für 2024 begrenzt. Die Mittel werden über die Veränderungsnachweisung 2024 im Haushalt angemeldet.

Damit die Mittel so breit und effektiv wie möglich eingesetzt werden können, empfiehlt es sich, die geltende Förderrichtlinie (s. Anlage 1) so neu zu fassen, dass sie in 2024 noch auf die neu hinzukommenden Quartiere ausgedehnt werden kann. Sie ist nur für das Jahr 2024 gültig und bei 100.000 EUR pro Quartier gedeckelt. Aufgrund der geringeren Fördergelder wurden einzelne Positionen in der Richtlinie reduziert und die Fördersätze heruntergesetzt. Weiterhin wurde die Förderrichtlinie in Gänze verschlankt und dahingehend überarbeitet, dass bisher wenig bis gar nicht nachgefragte Maßnahmen gestrichen wurden.  

 

Langanhaltende Abstimmungen zum Haushalt 2024 verhinderten leider, dass die Beschlussvorlage weiteren Gremien zur Vorberatung vorgelegt werden konnte.

 

Kurzfassung

 

Im Jahr 2024 soll die kommunale Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ nicht nur die Bewohnerschaft in den beiden etablierten InnovationCity-Quartieren Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West unterstützen, sondern auch in den neu geplanten Quartieren Schmachtendorf und Tackenberg mit Start eines Sanierungsmanagements in Kraft treten. Insgesamt werden dann 100.000 EUR pro Quartier für kommunale Zuschüsse energetischer Maßnahmen im privaten Gebäudebestand bereitgestellt.

 

 

Anlage

  1. Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“
  2. Klimacheck

 

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Anlagen

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