Beschlussvorlage - B/17/4289-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03 –Schulträgeraufgaben für Ganztagsschulen im Primarbereich (incl. Betreuungspauschale)hier: Offener Ganztag – Einmalzahlung in 2023 (Inflationsausgleichsprämie) und Erhöhung des kommunalen Eigenanteils ab 01.08.2024 von 3,0 % auf 3,5 %
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 577.455,74 EUR
- die Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 475.740,00 EUR
- die Erhöhung des kommunalen Eigenanteils ab dem 01.08.2024 von 3,0 % auf 3,5 % was zu einer Budgeterhöhung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 13.660,00 EUR führt.
Deckungsvorschlag:
Zu 1.: Mehrerträge/-einzahlungen in gleicher Höhe beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land.
Zu 2.: Einsparung beim Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 152.342,00 EUR sowie keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 323.398,00 EUR, wobei die vollständige Summe in Höhe von 475.740,00 EUR mit Hilfe des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetztes-NKF-CUIG NRW isoliert wird.
Zu 3.: Verschlechterung des Haushalts 2024 ff. Diese Erhöhung ist entsprechend bei der Veränderungsnachweisung 2024 zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Begründung
Zu 1.:
Die Stadt Oberhausen bietet an allen Grundschulen außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages gemäß § ABs. 3 Schulgesetz (SchulG) an.
Den rechtlichen Rahmen für das außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebot im Primarbereich bietet der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterleitung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebot im Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der jeweils gültigen Fassung.
Grundsätzlich ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ganztagsangeboten für Schulkinder lt. § 24 Abs. 2 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgabe kann jedoch lt. § 5 Abs. 1 KiBiz auch an Schulen erfüllt werden. Insofern erfüllt der Schulträger bei den dabei anfallenden Arbeiten eine typisch kommunale Aufgabe.
Der Schulträger Stadt Oberhausen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Maßnahmenträger mit der Durchführung der „Offenen Ganztagschulen im Primarbereich“ zu beauftragen.
Träger der Offenen Ganztagschulen im Primarbereich sind
- die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Oberhausen (AWO)
- das Katholische Jugendwerk Oberhausen GmbH-die Kurbel
- Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule e. V.
- Caritasverband Oberhausen e. V.
- KinderKosmos e. V.
Grundlage zur Zusammenarbeit bildet eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Offenen Ganztagschulen im Primarbereich zwischen dem Schulträger, dem Träger der Jugendhilfe/Verein sowie der Schule.
Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet folgende Regelung:
- Vertragsgegenstand und –grundlagen
- Aufgaben und Leistungen des Maßnahmenträgers / der Schule/ des Schulträgers
- Umfang der Offenen Ganztagsschule
- Versicherungsschutz
- Aufnahme
- Finanzierung
- Mittagessen
- Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen im OGS wurde eine erhöhte Förderung (Mehrertrag in Höhe von 713.100,00 EUR) seitens der Bezirksregierung mit Bescheid vom 03.11.2023 bewilligt. Die Gesamtförderung beträgt ca. 10,0 Mio. EUR, davon sind anteilig 130.800,00 EUR verursachungsgerecht dem Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine zuzuordnen. Somit werden unter dem Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land 582.300,00 EUR verbucht. Aufgrund der erfolgten Verwendungsnachweise sind den Trägern rd. 582.300,00 EUR weiterzuleiten, wovon 4.844,26 EUR über den noch vorhandenen Planansatz gedeckt sind. Somit ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 577.455,74 EUR.
Zu 2.:
Darüber hinaus wurde in den Abstimmungen mit den Geschäftsführern der freien Träger des Offenen Ganztages deutlich, dass die freien Träger angesichts der stark angestiegenen Personalkosten durch die hohen Tarifabschlüsse nicht mehr in der Lage sind, die derzeit bestehenden Angebote sicherzustellen. Von den Trägern ist im Jahr 2023 eine Einmalzahlung (Inflationsausgleichsprämie) in Höhe von 3.000,00 EUR je tarifgebundener Vollzeitstelle zu gewähren. Nach Rückmeldung von allen Trägern, handelt es sich tatsächlich um 158,58 tarifgebundene Vollzeitstellen, somit werden 475.740,00 EUR für das Jahr 2023 von den Trägern gefordert.
KinderKosmos e.V. (ehem. Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.) verfügt über keine tarifgebundenen Vollzeitstellen. Von KinderKosmos e.V. wurde zwar eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt, diese wurde allerdings bereits über den Verwendungsnachweis 2022/23 aus den Landesmitteln abgerechnet. Daher kann KinderKosmos bei der Einmalzahlung nicht berücksichtigt werden.
Die Inflationsausgleichsprämie wird über den Auftrag 330003010910 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte finanziert. Der Planansatz für 2023 beträgt 332.540,00 EUR. Bislang wurden bezüglich der ukrainischen Flüchtlingskinder 180.198,00 EUR im oben genannten Auftrag verursachungsgerecht gebucht und somit isoliert. Die Summe der in SAP bereitzustellenden überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen reduziert sich somit um 152.342,00 EUR. Somit ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 323.398,00 EUR. Allerdings wird die vollständige Summe in Höhe von 475.740,00 EUR mit Hilfe des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetztes-NKF-CUIG NRW isoliert.
Zu 3.:
In Oberhausen wird seit der Einführung des Offenen Ganztages für jedes Kind ein kommunaler Anteil an die Träger des Offenen Ganztages gezahlt. Der kommunale pflichtige Eigenanteil beträgt ab dem 01.08.2024 568,00 Euro pro Platz und steigt jährlich um 3 %. Er kann durch Elternbeiträge refinanziert werden (BASS 12-63 Nr. 2, Punkt 8 Elternbeiträge, Drucksache B/16/2666-01). Die Träger bitten um Erhöhung des kommunalen Eigenanteils für das Jahr 2024 von 3 % auf 3,5 %. Damit würde der Eigenanteil pro Platz von 568,00 EUR auf 570,00 EUR steigen. Daraus resultiert bei ca. 6.830 Plätzen eine Erhöhung in Höhe von insgesamt 13.660,00 EUR für das Haushaltsjahr 2024, die den Haushalt 2024 ff. verschlechtern. Dieses Budget wird durch Veränderungsweisung im Haushalt 2024 berücksichtigt und angemeldet.
