Beschlussvorlage - B/17/4264-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt:

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs einer Verlustausgleichsvereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der WICA wird zugestimmt.

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Konsequenzen

Bezug

  • Drucksache Nr. B/17/3596-01 vom 19.06.2023 (Gründung der Wissenschaftscampus NRW gGmbH)
  • Drucksache Nr. B/17/3596-01 vom 19.06.2023 (Anmietung einer Ladenlokal- und Bürofläche auf der Marktstraße)
  • Drucksache Nr. B/17/3747-01 vom 25.09.2023 (Entsendung eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung)

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

Der Verlustausgleich für das Jahr 2024 ist im Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt.

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung: Diese Vorlage hat keine Auswirkungen auf die
                      Belange des Klimaschutzes.

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt hat am 19.06.2023 beschlossen, die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA) zu gründen. Gesellschaftszweck der WICA ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Nach der formellen Bestätigung durch die Kommunalaufsicht wurde der Gesellschaftsvertrag im August dieses Jahres beurkundet. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR ist vollständig auf das Konto der Gesellschaft bei der Stadtsparkasse Oberhausen eingezahlt. Das Finanzamt Oberhausen-Süd hat mit Bescheid vom 25.10.2023 die Gemeinnützigkeit des WICA anerkannt. Diese bezieht sich auf die förderbegünstigten Zwecke Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Eintragung des WICA in das Handelsregister und die Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes erfolgen im Januar 2024. Die Geschäftsräume werden sich aller Voraussicht nach auf der Marktstraße 51-55 befinden. Dem Abschluss eines hierfür erforderlichen Mietvertrages durch die Stadt für das oben genannte Objekt hat der Rat ebenfalls in seiner Sitzung am 19.06.2023 zugestimmt. Die WICA ist als GmbH rechtlich von der Stadt unabhängig ist und hat eine eigene Rechnungslegung, so dass die Mietkosten aus steuerlichen Gründen nicht aus dem städtischen Deckungsring Mieten finanziert werden, sondern von der WICA der Stadt zu erstatten sind.

Für das Jahr 2024 hat der Geschäftsführer einen Wirtschaftsplan aufgestellt, den die Gesellschafterversammlung am 21.11.2023 beschlossen hat. Der Wirtschaftsplan endet mit einem ausgeglichenen Ergebnis und weist einen geringen Jahresüberschuss in Höhe von 400,00 € aus. Wesentliche Aufwandpositionen des Wirtschaftsplanes sind die Aufwendungen für das inhaltliche Programm des WICA, die Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften und Werkstudierenden sowie die Mietkosten für die Geschäfts- und Veranstaltungsräume an der Marktstraße 51-55, die der Stadt als Hauptmieterin der Räumlichkeiten zu erstatten sind.

Es werden nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs der WICA noch keine Erträge aus Zuwendungen, Dritt- und Fördermittel für das Jahr 2024 eingeplant, werden jedoch in Folgejahren erwartet. Entsprechende Anträge bei einschlägigen Fördergebern sind bereits eingereicht. Für das Jahr 2024 wird vorsorglich zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs der WICA ein Betriebskostenzuschuss der Stadt Oberhausen von 230.000,00 € eingeplant.

Um die Fortführung der WICA und die damit für den WICA entstehenden Aufwendungen für Kernprogramm, Mietzahlungen und organisatorische Aufwände dauerhaft zu decken, erfolgt eine Bezuschussung durch die Stadt als alleinige Gesellschafterin. Zu diesem Zweck wird eine Verlustausgleichsvereinbarung zwischen der Stadt und der WICA geschlossen, die an einen im Wirtschaftsplan für das jeweilige Geschäftsjahr ausgewiesenen Fehlbetrag geknüpft ist und für das Jahr 2024 auf einen Betrag von 230.000,00 € gedeckelt wird. Der vorgenannte Höchstbetrag wird jährlich mit einem Prozent Steigerungsrate fortgeschrieben. Auf den Verlustausgleich kann die Stadt Abschläge leisten, die nach erfolgter Jahresabschlusserstellung von der WICA abgerechnet werden.

Bereits im Haushalt 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung waren für den Wissenschaftscampus NRW und das damit verbundene Reallabor Transformation städtische Mittel in Höhe von jährlich 134.560,00 € hinterlegt. Diese Mittel werden im Sinne eines städtischen Verlustausgleichs künftig in den oben genannten Zuschuss überführt. Der Verlustausgleich für das Jahr 2024 ist im Entwurf für den Haushaltsplan 2024 bereits berücksichtigt. Im städtischen Haushalt entfallen folglich die bisher hier vorgesehenen Mittel mit der bisherigen Zuordnung zum Bereich 4-5.

Kurzfassung

Entfällt

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Anlagen

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