Beschlussvorlage - B/17/4175-01
Grunddaten
- Betreff:
-
„Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Endbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 als regionales Aktionsprogramm und ergänzt dadurch – soweit die Stadt Oberhausen als Aufgabenträger betroffen ist - den geltenden Nahverkehrsplan.
Die Umsetzung der im regionalen Aktionsprogramm beschriebenen, die Stadt Oberhausen betreffenden Verbindungen, steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage des Landes Nordrhein-Westfalen und der etwaig notwendigen Bereitstellung von Eigenanteilen, über die ggf. in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden ist.
Die Verwirklichung jedes einzelnen konkreten Projektes kann nur erfolgen, wenn alle von der jeweiligen konkreten Verbindung/Maßnahme betroffenen Aufgabenträger das regionale Aktionsprogramm und alle weiteren erforderlichen Schritte beschließen.
Konsequenzen
Bezug
Regionalverband Ruhr-Konzept zur Verbesserung kleinräumiger, interkommunaler ÖPNV-Verbindungen: M/17/2785-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Formeller Beschluss, keine konkrete Konsequenz.
Sachverhalt
Begründung
Nachdem mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 nun erstmals eine gemeinsame Initiative zur synchronisierten Überarbeitung der Nahverkehrspläne umgesetzt werden kann, beauftragt der Rat der Stadt Oberhausen die Verwaltung darüber hinaus im Rahmen des Mobilitätsimpuls.RUHR 2027
a) an der Erarbeitung von raumdifferenzierten Standards und Qualitäten für die kommunalen Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr mitzuwirken,
b) darauf aufbauend die Fortschreibung bzw. die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes der Stadt Oberhausen zum 1. Januar 2028 mit den übrigen teilnehmenden Aufgabenträgern vorzubereiten sowie
c) die Erarbeitung von kommunalen Stellungnahmen zu den öffentlichen Personennahverkehr betreffenden Plänen und Programmen, wie bspw. dem SPNV-Nahverkehrsplan der Verkehrsverbünde, zukünftig in dem Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR beim Regionalverband Ruhr zu koordinieren und inhaltlich zu harmonisieren.
Auftrag
Die Oberbürgermeister:innen und Landräte des RVR-Gebietes haben im Mai 2020 einen 11-Punkte-Plan zur Stärkung des ÖPNV in der Metropole Ruhr beschlossen. Dieser sah unter Punkt 2 „Neue Nahverkehrspläne zum gleichen Zeitpunkt“ die Synchronisation der Nahverkehrspläne unter Moderation von RVR und VRR vor. Dieses Ziel hat sich die Verbandsversammlung des RVR in ihrer Sitzung vom 25.6.2021 zu eigen gemacht und der RVR-Verwaltung den Auftrag gegeben, die synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne unter dem Projekttitel Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 im Verbandsgebiet in Zusammenarbeit mit der VRR AöR zu koordinieren und voranzutreiben.
Konkretisierung
Gegenstand des Regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr, das im Rahmen des Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 erarbeitet wurde, ist die Identifizierung und Zusammenstellung von interkommunal relevanten, punktuellen Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen im Netz inklusive Nennung adäquater Lösungsvorschläge, die ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden können. Dabei handelt es sich entweder um Stadtgrenzen überschreitende Verbindungen in Wegebeziehungen, auf denen keine regionalen Eisenbahnverbindungen bestehen, um Taktverdichtungen auf bestehenden Trassen, oder um Verbindungen zwischen Stadtteilen benachbarter Kommunen, die bisher nicht auf direktem Weg miteinander verbunden sind.
Prozess
Die Erarbeitung des Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 erfolgte in Gemeinschaftsarbeit der regionalen und lokalen Aufgabenträger für den ÖPNV in der Metropole Ruhr im Rahmen des Arbeitskreises Nahverkehrsplanung.RUHR beim RVR. Teilnehmende am Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR waren somit
- 14 lokale Aufgabenträger in der Metropole Ruhr (11 kreisfreie Städte und die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna, Recklinghausen; der Kreis Wesel nahm nicht teil),
- 3 regionale Aufgabenträger (VRR AöR, NWL, ZRL) und
- der Vorsitzende des Arbeitskreises KViV (Kommunale Verkehrsunternehmen im VRR).
Durch eine Facharbeitsgruppe aus RVR, VRR, VCD und Pro Bahn sowie seitens einzelner lokaler Aufgabenträger wurden zunächst mehr als 60 Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen im interkommunalen ÖSPV identifiziert. Von diesen interkommunalen Verbindungen gingen annähernd ein Drittel über die Grenzen der Metropole Ruhr hinaus.
Die einzelnen Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen wurden zunächst durch den/die betroffenen Aufgabenträger in der Metropole Ruhr, in einem zweiten Schritt auch durch die weiteren betroffenen Aufgabenträger bewertet.
Die Einzelbewertungen wurden anschließend in zwei Kategorien gebündelt:
a) Der Lückenschluss wird im Rahmen von Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 weiterverfolgt bzw.
b) der Lückenschluss wird zunächst zurückgestellt.
Für die weiterzuverfolgenden Projekte erstellten die an den einzelnen Projekten Beteiligten – entweder zwei Aufgabenträger aus der Metropole Ruhr gemeinsam oder ein Aufgabenträger aus der Metropole Ruhr mit einem externen Aufgabenträger – einen gemeinsamen Projektsteckbrief.
Bis September 2022 gingen 28 Projektsteckbriefe beim RVR ein, die von den jeweiligen Aufgabenträgern, zumeist unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen, erstellt wurden. Diese 28 Projektsteckbriefe können der Anlage entnommen werden.
Der Mobilitätsimpuls.RUHR
Die Umsetzung der Projekte aus dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Finanzierung durch das Land NRW. Aktuell befindet sich das Verkehrsmodell zur Fahrgastnachfrageanalyse vom RVR im Aufbau. Wenn das Verkehrsmodell den verkehrlichen Wert der einzelnen Maßnahmen nachweist, finanziert das Land die Betriebskosten der jeweiligen Maßnahme.
Das Regionale Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV betrifft in Oberhausen folgende Projekte:
Projekt Nr. 19 – Linie 917: Linienverlängerung Duisburg Obermeiderich – Duisburg Oberhausener Straße – Oberhausen Hbf
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Linienverlängerung und damit um einen interkommunalen Lückenschluss zwischen den Städten Duisburg und Oberhausen, zwischen denen bislang keine direkte ÖPNV-Verbindung besteht.
Zurzeit endet die Buslinie 917 aus Duisburg kommend an der Haltestelle Oberhausener Straße in Duisburg. Um von der Haltestelle Oberhausener Straße, die sich an der Duisburger Stadtgrenze befindet weiter zum Oberhausener Hauptbahnhof zu gelangen, ist ein Umstieg in die Linie SB 93 oder in die Linie 143 notwendig. Die Buslinie 917 von Duisburg-Hochheide über Duisburg-Obermeiderich und die Haltestelle Oberhausener Straße, soll über Oberhausen-Alstaden bis nach Oberhausen Hbf verlängert werden. Ein Lückenschluss würde die Stadtteile Duisburg Meiderich/Obermeiderich an Oberhausen Alstaden und Oberhausen Hbf anbinden.
Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen deutet den interkommunalen Lückenschluss zwischen dem Landschaftspark in Duisburg und dem Oberhausener Hauptbahnhof an. Der interkommunale Lückenschluss zwischen Duisburg Obermeiderich und dem Oberhausener Hauptbahnhof wurde im Rat der Stadt Duisburg in einem Maßnahmenkonzept für den Bezirk Meiderich/Beeck beschlossen.
Es werden nur bestehende Haltestellen angefahren. Durch die zusätzliche Betriebsleistung von 63.200 km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers Stadt Oberhausen entstehen zusätzliche Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich 164.320 € pro Jahr.
Projekt Nr. 20 – Linie SB94: Linienverlängerung Essen Frintrop, Haltestelle Unterstraße – Oberhausen-Borbeck, Haltestelle Sandgathe/Ankerstraße
Die Linie SB94 endet aus Oberhausen kommend an der Haltestelle Unterstraße in Frintrop. Die Endstelle liegt in der Straße Schemannsfeld, wo die Fahrgäste direkt zu der am Kehrgleis wartenden Straßenbahn der Linie 105 umsteigen können. Die Planungen sehen vor, die Linie SB94 über die Unterstraße und die Eisenbahnbrücke Ripshorster Straße (sog. Sinusbrücke) bis nach Oberhausen-Borbeck zu führen. Die Linie SB94 verkehrt montags bis freitags tagsüber im 20-Minuten-Takt, abends und am Wochenende halbstündlich.
In den Nahverkehrsplänen der Städte Essen und Oberhausen ist der Lückenschluss der Straßenbahnlinie 105 vorgesehen. Die angestrebte Verbindung stellt dabei keine Konkurrenz zur Straßenbahn dar, sondern bedient einen anderen Korridor.
Im Linienverlauf werden keine neuen Haltestellen eingerichtet, jedoch ist ein Pausenplatz und eine sanitäre Anlage erforderlich. Darüber hinaus ist ein neuer Fahrzeugumlauf erforderlich. Durch die zusätzliche Betriebsleistung von 58.718 km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers Stadt Oberhausen entstehen zusätzliche Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich 157.540 € pro Jahr.
Projekt Nr. 22 – Linie SB94: Linienverlängerung von Oberhausen Borbeck nach Essen Dellwig Bf
Aufbauend auf den Planungen zur Verlängerung der Linie SB94 (Projekt Nr. 20) nach Oberhausen-Borbeck kann die Linie von dort aus über die Straßen Klaumerbruch, Prosperstraße und Donnerstraße (Stadtgebiet Essen) bis zum Bahnhof Essen-Dellwig verlängert werden. Das Projekt steht in Abhängigkeit zu Projekt Nr. 20.
Im Linienverlauf werden keine neuen Haltestellen eingerichtet. Ein Pausenplatz und eine sanitäre Anlage werden in Essen Borbeck nur erforderlich, wenn das Projekt Nr. 22 nicht realisiert wird und stattdessen nur das Projekt Nr. 20. Darüber hinaus ist ein neuer Fahrzeugumlauf erforderlich. Durch die zusätzliche Betriebsleistung von 9.890 km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers Stadt Oberhausen entstehen zusätzliche Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich 26.535 € pro Jahr.
Projekt Nr. 23 (Stadt Duisburg & Stadt Oberhausen) – Linie 950: Neue Buslinie Duisburg Landschaftspark – Oberhausen Lirich – Oberhausen Hbf
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine neu zu schaffende Direktverbindung zwischen den Städten Duisburg und Oberhausen, zwischen denen bislang keine direkte ÖPNV-Verbindung besteht.
Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen beinhaltet den interkommunalen Lückenschluss zwischen dem Landschaftspark in Duisburg und dem Oberhausener Hauptbahnhof. Der interkommunale Lückenschluss zwischen Landschaftspark Nord in Duisburg und dem Oberhausener Hauptbahnhof wurde im Rat der Stadt Duisburg in einem Maßnahmenkonzept für den Bezirk Meiderich/Beeck beschlossen.
Im Linienverlauf wird eine neue Haltestelle im Bereich des Pendlerparkplatzes an der BAB 3 Ausfahrt Oberhausen Lirich neu eingerichtet. Darüber hinaus sind drei neue Fahrzeugumläufe erforderlich. Durch die zusätzliche Betriebsleistung von 79.094 km auf dem Gebiet des Aufgabenträgers Stadt Oberhausen entstehen zusätzliche Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich 213.554 € pro Jahr.
Der Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 wird als Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr, gemeinsamer und gleichzeitiger Mindestinhalt der Beratungen in den politischen Gremien der Aufgabenträger. Er dient, sofern die in dem Beschlussvorschlag genannten Bedingungen erfüllt sind, als Grundlage für die Aufnahme und Überführung der konkreten Projekte in die kommunalen Nahverkehrspläne.
Ab Januar 2024 wird parallel zu der sukzessiven Umsetzung der Projekte aus dem Mobilitätspimpuls.RUHR 2023 der Beginn der Arbeiten am Mobilitätsimpuls.RUHR 2027 erfolgen. In einer ersten Stufe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR eine regional koordinierte Nahverkehrs- sowie Raumanalyse, auf deren Basis raumdifferenzierte Qualitätskriterien und Standards für den ÖPNV in der Region fachlich abgestimmt werden. Die Arbeiten des VRR im Hinblick auf Empfehlungen zu Qualitätsmanagementprozessen und die Inhalte des beim VRR in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplanes werden hierin Eingang finden. Den Abschluss dieses Arbeitsschrittes bildet eine synchrone Beratung und Befassung zu regionalen, raumdifferenzierten Qualitätsstandards bei den kommunalen Aufgabenträgern.
Auf diesen Erkenntnissen und Beschlüssen aufbauend werden die Überarbeitungsinhalte für die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne im Rahmen des Mobilitätsimpuls.Ruhr 2027 entwickelt. Der Arbeitsschritt endet mit dem synchronen Beschluss der harmonisierten Nahverkehrspläne bei den jeweiligen Aufgabenträgern, welche dann ab dem 1. Januar 2028 in die Umsetzung gehen.
Für den Nahverkehrsplan in Oberhausen bedeutet dies konkret, dass im 4. Quartal 2025 ein Aufstellungsbeschluss zum Nahverkehrsplan durch den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erfolgen wird. In dem Aufstellungsbeschluss wird die Stadtverwaltung beauftragt den Nahverkehrsplan aus dem Jahre 2017 gemäß § 9 (5) ÖPNVG NRW fortzuschreiben. Der im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss erarbeitete Nahverkehrsplanentwurf wird in die politischen Gremien im 1. Quartal des Kalenderjahres 2027 zur Abstimmung eingebracht. Zum Schluss beschließt der Rat der Stadt Oberhausen den abgestimmten Nahverkehrsplan voraussichtlich im 3. Quartal 2027.
Anlagen
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(wie Dokument)
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