Beschlussvorlage - B/17/4191-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Sicherung von Angeboten zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) nach §42 SGB VIII im Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Hartmut Nebel
- Verantwortung:
- Dez 3 Herr Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 310006050691-UMA - sowie beim Auftrag 310006050696 - Flüchtlingshilfe Ukraine wie folgt zu:
Auftrag | Sachkonto | Bezeichnung | Jahresbudget 2023 | ÜPL - Betrag |
310006050691- UMA | 533120
533220 | HzE-Leistungen für junge Volljährige §41 Stationäre Hilfen | 492.560,- €
1.537.450,- € | 467.440,- €
595.550,- € |
310006050696- Flüchtlingshilfe Ukraine | 533120
533220 | HzE-Leistungen für junge Volljährige §41 Stationäre Hilfen | 7.450,- €
442.560,- € | 194.550,- €
67.440,- €
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Summe: |
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| 2.480.020,- € | 1.324.980,- € |
Deckungsvorschlag
Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 310006050691-UMA - sowie beim Auftrag 310006050696 - Flüchtlingshilfe Ukraine wie folgt:
Auftrag | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
310006050691- UMA
| 533136 | Ambulante und flexible Hilfen Minderjährige | 23.500,00 Euro
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310006050696- Flüchtlingshilfe Ukraine | 533136
| Ambulante und flexible Hilfen Minderjährige | 105.000,00 Euro
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Summe: 128.500,00 Euro
Es bleibt eine Differenz in Höhe von 1.196.480,00 Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Seit dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII. Die Verteilung des jeweiligen Minderjährigen auf das jeweilige Bundesland erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, die Zuweisung an das "Zuweisungsjugendamt" über die jeweilige Landesstelle. Die für die Stadt Oberhausen zuständige Landesstelle ist der LVR.
Die Aufnahme der ausländischen Minderjährigen ist bis zur Erfüllung einer anhand des Königsteiner Schlüssels berechneten Quote verpflichtend. Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem hieraus resultierenden sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen, blieb die Aufnahmequote für die Stadt Oberhausen bis zum Frühjahr 2023, trotz des Ukrainekrieges, plan- und kalkulierbar. Dies veränderte sich im Frühjahr 2023 dahingehend, als dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen (UMA) unvorhersehbar rasant anstieg und weiter exponentiell steigt. In der beigefügten tabellarischen Übersicht ist dargestellt, dass die verpflichtende Aufnahmequote von unbegleiteten minderjährigen Ausländern für die Stadt Oberhausen allein im Zeitraum von Ende Februar bis Mitte Oktober um 35,29% bzw.um 30 aufzunehmende Personen gestiegen ist. Die verpflichtende Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels wird von der Stadt Oberhausen am 07.11.2023 tagesaktuell vollständig erfüllt. Aktuell zeichnet sich eher ein weiterer exponentieller Anstieg der verpflichtenden Aufnahmequote ab, so dass bis zum Ende des Haushaltsjahres weiter mit erheblichen, ungeplanten Mehrkosten zu rechnen ist. Die entsprechende Entwicklung war zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung 2023 bzw. des Veränderungsnachweises 2023 nicht abzusehen.
Entsprechende grafische Darstellungen folgen auf der kommenden Seite.
Nach §89d Abs. 1 SGB VIII hat die Stadt Oberhausen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Kosten der Jugendhilfe für UMA. Aufgrund vakanter Stellen im Sachgebiet 3-1-40-300 Wirtschaftliche Jugendhilfe können zurzeit nicht alle Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus gibt es erhebliche Zeitverzögerungen bei der Überweisung von Erstattungsansprüchen durch den Landschaftsverband und anderer Städte. Eine Aufarbeitung der personellen Rahmenbedingungen erfolgt durch den Fachbereich, den Bereich Personal und Organisation, sowie mit externer Unterstützung.
Auf die beiden folgenden Grafiken wird verwiesen, zum einen zur Illustration des sogenannten (Grafik 1) Königsteiner Schlüssel in Abgrenzung zur Aufnahmequote von Flüchtlingen und zum anderen zur Darstellung der Herkunftsländer unbegleitet eingereisten Minderjährigen in den letzten Monaten hier nach Oberhausen (Grafik 2).
Grafik 1: Entwicklung UMA-Aufnahmequote gem. Königsteiner Schlüssel:

*jeweils zum letzten Werktag des Monats. Ohne Januar, da hier Vorjahresbuchungen enthalten sind.
Grafik 2:

