Beschlussvorlage - B/17/4099-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028, Straßenbauprogramm 2024, Kanalbauprogramm 2024, Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, Beleuchtungsprogramm 2024 und Umsetzung Lärmaktionsplan 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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28.11.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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29.11.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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30.11.2023
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2024 - 2028.
2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2024 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.749.910 EUR (investiv = 2.400.000 EUR, konsumtiv = 1.349.910 EUR) und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 2.591.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.
2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 500.000 EUR
Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.
Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO
2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen
Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 1.500.000 EUR
Gemeindestraßen
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Verpflichtungsermächtigungen 2024
kassenwirksam 2025 1.500.000 EUR
Finanzstelle 560112010190000 –Straßenbauprogramm
Kreisstraßen 200.000 EUR
Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen
Verpflichtungsermächtigungen 2024 550.000 EUR
kassenwirksam 2025
Finanzstelle 560212010190000 –Straßenbauprogramm 200.000 EUR
Landesstraßen
Verpflichtungsermächtigungen 2024
kassenwirksam 2025 541.000 EUR
Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt 2.400.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen 2024 kassenwirksam 2025
gesamt 2.591.000 EUR
2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-
maßnahmen 175.000 EUR
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.
öffentl. Verkehrsflächen
Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm
Ing. Leistungen
2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen
Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 796.210 EUR
öffentl. Verkehrsflächen
Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen 255.600 EUR
Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 123.100 EUR
Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm
Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 1.349.910 EUR
Gesamtbudget 2024 (ohne VE) 3.749.910 EUR
3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2024 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2024 in Höhe von 12.447.800 EUR (12.000.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen und 447.800 EUR konsumtiv) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024ff.
4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,
4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.
Planungsleistungen 5.100.000 EUR
(6.900.000 EUR VE aus 2023 wurden bereits beauftragt)
Investitionsnummer 560011030100000
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785230
AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR
aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2024
Kassenwirksam 2025
Investitionsnummer 560011030100000
Kanalbauprogramm
Finanzposition 785230
AiB Tiefbaumaßnahmen WBO
4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv 447.800 EUR
Auftrag 110011030100
Abwasserbeseitigung
Kostenart 521190 390.300 EUR
Kostenart 521191 57.500 EUR
Beauftragungsvolumen 2024 12.447.800 EUR
5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5.470.000 EUR. Das beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2024 in Höhe von 4.120.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.350.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.
6. Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:
- Mülheimer Straße von Hermann-Albertz-Straße bis Eckstraße
- Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Tannenbergstraße
mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 650.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200) ) sowie einem Verpflichtungsbudgets 2024 kassenwirksam 2025 in Höhe von 1.185.000 EUR und einem Verpflichtungsbudget 2024 kassenwirksam 2026 in Höhe von 300.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.
7. Der Rat beschließt die Umsetzung der unter Punkt 1 bis 6 beschlossenen Programme unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 ff. durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Sachverhalt
Begründung
Den Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßen- und Wegekonzept, in dem das Kanalbauprogramm, das Straßenbauprogramm, das Beleuchtungsprogramm sowie alle Förder- und Unterhaltungsmaßnahmen nunmehr integriert sind, zur Anhörung, zur Vorberatung und Beschlussfassung vorgelegt.
In dem Straßen- und Wegekonzept sind die Stadtbezirke bezeichnet, in denen die Straßen liegen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Straßen- und Wegekonzept
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Im Straßen- und Wegekonzept ist das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm integriert, des Weiteren enthält das Konzept auch alle Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) und anderen Förderrichtlinien sowie die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen, die in den nächsten fünf Jahren geplant sind.
Zur Förderung des Radverkehrs wurde das Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen aufgestellt (Vorlage - B/17/3845-01). Das Straßen- und Wegekonzept wurde daher um die Programmart Radverkehrskonzept ergänzt und die ersten Maßnahmen, welche einen Umbau von Straßen und Wegen zufolge haben aufgenommen. Im Fokus des Radverkehrskonzepts steht die Entwicklung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes im Radverkehr. Dies dient einerseits der Hierarchisierung des Radnetzes als solches und in Abwägung mit dem städtischen Verkehrsnetz (z.B. Kfz, ÖV, Schiene), andererseits als strategische Vorgabe für die weitere Umsetzung des Radnetzes bis 2035. Das entwickelte Zielnetz im Radverkehr dient daher auch als strategische Abwägungsgrundlage, vor allem für die zukünftige Aufteilung des Straßenraumes. Die Verwaltung wurde zudem mit der Umsetzung der Maßnahmen der ersten Umsetzungsstufe der Jahre 2024 und 2025 beauftragt.
Wie dem Bezug zu entnehmen ist, wurde im Jahr 2021 erstmalig das Straßen- und Wegekonzept aufgestellt. Die sukzessive Abarbeitung und die Betrachtung neuer Maßnahmen führen zur jährlichen Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept.
Straßenbauprogramm 2024 der Stadt Oberhausen
Die im Straßen- und Wegekonzept unter der Rubrik „Straßenbauprogramm 2024 Stadt Oberhausen“ aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO abgestimmt.
Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf einer Schadensermittlung der WBO in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen nach Abstimmung mit den Versorgern.
Das durch den Rat zu beschließende Straßenbauprogramm 2024 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 2 beigefügt.
Umsetzung des Kanalbauprogramms 2024 der WBO
Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH
Die Maßnahmen des Kanalbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungsplangebieten, die Erweiterung des Kanalnetzes, die Erneuerung von Kanälen einschließlich der Sanierung sowie die Beseitigung von Kanalschäden. Zudem werden gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf Kanalbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes realisiert.
Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bzw. der zeitnahen Umsetzung ist es erforderlich, das Kanalbauprogramm 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.443.800 EUR, sowie die Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH dem Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Haushaltsjahr 2024 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.900.000 EUR für Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung, welche bei einer Inanspruchnahme im Jahr 2025 kassenwirksam werden.
Mit Ausnahme der Maßnahmen „Beseitigung von Wurzelschäden“ erfolgt eine Refinanzierung der reinen Kanalbaumaßnahmen durch die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen über die Abwassergebühr bei entsprechender Berücksichtigung des Stadtanteils für die öffentlichen Verkehrsflächen. Die Art der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und KAG NRW für die anteiligen Straßenbaukosten ist in der Anlage ersichtlich.
Im Kanalbauprogramm 2024 ist im Gesamtvolumen ein Restobligo von 6.900.000 EUR (VE aus 2023) enthalten, welches bereits im Vorjahr beauftragt wurde.
Das durch den Rat zu beschließende Kanalbauprogramm 2024 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 3 beigefügt.
Das zu beauftragende Gesamtvolumen der Kanalbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 12.447.800 EUR beinhaltet den investiven Anteil (5,1 Mio EUR) sowie die anteiligen investiven Planungsleistungen inkl. neuer Verpflichtungsermächtigungen (6,9 Mio EUR) als auch den gesamten konsumtiven Anteil in Höhe von 447.800 EUR.
Um die zeitnahe und kontinuierliche Realisierung des Kanalbauprogramms bzw. den entsprechenden Mittelabfluss in diesem Jahr zu gewährleisten, wird die Beauftragung der WBO GmbH mit dem Volumen in Höhe von 12.447.800 EUR erforderlich.
Umsetzung des Beleuchtungsprogramms 2024
Das Beleuchtungsprogramm 2024 mit einem Budget von insgesamt 5.470.000 EUR beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2024 in Höhe von 4.120.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.350.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung).
Grundsätzlich obliegt der Stadt Oberhausen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet. Sofern die Straßenbeleuchtung in Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht angelegt wurde, hat die öffentliche Beleuchtung dem allgemeinen Stand der Technik (DIN EN 13201) zu entsprechen. Bei der Errichtung und Entwicklung der Beleuchtung ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten und daher ist die Entwicklung des Handlungskonzeptes des Beleuchtungsprogramms – notwendig.
In einem stetigen laufenden Prozess werden die Straßenzüge innerhalb der Stadt Oberhausen auf eine normgerechte Ausleuchtung überprüft und kontrolliert. Im Zuge von gemeldeten Schäden oder Beschwerden werden diese Straßenzüge ebenfalls einer solchen Prüfung unterzogen. Wird auffällig, dass ein Straßenzug innerhalb dieser Prüfung nicht normgerecht ausgeleuchtet wird, wird diese neue Baumaßnahme in das Beleuchtungsprogramm für die Folgejahre aufgenommen.
Wie in der Berichtsvorlage (Drucksachen-Nr. M/17/1203-01) – Abschlussbericht zum Thema LED-Verbesserungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung in Oberhausen - vom 13.12.2021 aufgeführt, wurde ein strukturierter Umrüstungsplan auf energiesparenden und wartungsärmeren LED-Leuchten für die Jahre 2023-2026 erstellt, um die restliche herkömmliche öffentliche Beleuchtung (ca. 12.562 Leuchtstellen) ebenfalls auf LED-Technik umzurüsten. Diese Umrüstung sollte innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden und wurde in den zu beschließenden Haushalt-/Finanzplan 2023 ff. aufgenommen. 2023 waren zunächst 1.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt.
2024 werden weitere 4.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt.
Aufgrund von Kostensteigerungen können nicht wie geplant insg. 4.000 Leuchtstellen ausgetauscht werden. Um innerhalb des angemeldeten Budgets zu bleiben, war der geplante Umfang der Umrüstung auf ca. 2.600 Leuchtstellen zu reduzieren.
Damit steht bereits fest, dass die Umrüstung einen längeren Zeitraum als bisher angenommen (2023 bis 2026) in Anspruch nehmen wird. Unter der Annahme, dass keine weiteren Preissteigerungen berücksichtigt werden müssen und damit der jährliche Umfang der Umrüstung konstant bleibt, verlängert sich die Dauer der verbleibenden Umrüstung auf ca. 5 Jahre (2024 bis 2028).
Das durch den Rat zu beschließende Beleuchtungsprogramm 2024 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 4 beigefügt.
Umsetzung des Lärmaktionsplans 2024
Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.
Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.
Im Jahr 2024 ist die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen
- Mülheimer Straße von Hermann-Albertz-Straße bis Eckstraße
- Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Tannenbergstraße
mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 650.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200) ) sowie einem Verpflichtungsbudgets 2024 kassenwirksam 2025 in Höhe von 1.185.000 EUR und einem Verpflichtungsbudget 2024 kassenwirksam 2026 in Höhe von 300.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff. geplant.
Anlagen
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