Beschlussvorlage - B/17/4190-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 08.11.2023

 

 

1.) Tackenbergstr. 80

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt

Die Anwohner beantragen die Fällung von einer städtischen Linde vor dem Grundstück. Sie bemängeln, dass die Dachrinnen häufig verstopft sind und beim Öffnen der Fenster Laub und Pollen in die Wohnung kommen, weil der Baum zu weit über das Haus wächst.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort erläutert. Es konnte festgestellt werden, dass die Linde einen vital zufriedenstellenden Zustand und ein ausreichendes Lichtraumprofil aufweist. Die Krone des Baumes wird zum Gebäude hin regelmäßig (zur Aufrechterhaltung des Lichtraumprofils) beschnitten.

 

Ergebnis

Laub- und Fruchtfall stellen natürliche Lebensäußerungen dar und können nicht als Begründung für die Fällung vitaler Bäume herangezogen werden. Fachlich besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Die Mitglieder der Baumkommission lehnen daher die Fällung der in Rede stehenden Linde einstimmig ab.

 

 

2.) Reiherstr. 32

 

Antrag: Fällung von 2 Birken

Ergebnis:  Zustimmung zur Fällung 1 Birke (einstimmig)

Maßnahme:  Fällung einer Birke (kleinere) und Pflegeschnitt der zweiten Birke durch die SBO

 

Sachverhalt

Die Anwohnerin beantragt die Fällung der beiden städtischen Birken vor dem Grundstück. Sie erläuterte den Kommissionsmitgliedern vor Ort, dass die Birken Astwurf aufweisen. Sie habe Angst, dass das elektronisch Tor zu ihrem Grundstück Schaden nimmt. Zusätzlich sei der Samenflug so massiv, dass sie die Samen sogar in ihrem Haus vorfindet.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission nahmen die Schilderungen der Anwohnerin zur Kenntnis. Des Weiteren wurde ein Pilzbefall am Stammfuß einer Birke vorgefunden.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmten einstimmig dafür, dass der Fällung einer Birke (der kleineren mit Pilzbefall) zugestimmt wird. Die zweite Birke soll einen Pflegeschnitt erhalten.

 

 

3.) Lindenplatz 16

 

Antrag: Fällung von 1 Linde

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt

Die Anwohnerin beantragt die Fällung von einer städtischen Linde vor ihrem Grundstück. Sie bemängelt, dass das Zimmer ihres Sohnes stark verdunkelt sei, sodass er beim Hausaufgaben machen immer künstliches Licht benötige. Des Weiteren erläutert sie, dass die Linde ständig Äste abwirft, was zum einen eine Gefahr für Passanten darstellt und zum anderen bereits in der Vergangenheit zu Schädigungen an ihrem Eigentum geführt hat. Des Weiteren wären zu wenig Laubkörbe aufgestellt, sodass das Laub auf der Straße liegen bleiben würde. Hier kommt jedoch nicht regelmäßig die Straßenkehrmaschine, was zusätzlich zu Problemen führt. Aufgrund des Wurzelwuchses hat sie Schädigungen an ihrer Eingangstreppe. Gleichzeitig führen die Wurzelaufwerfungen zu erhöhter Stolpergefahr. Abschließend weist sie noch darauf hin, dass der Satellitenempfang bei voller Belaubung gestört sei.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission nahmen die Schilderungen der Anwohnerin zur Kenntnis. Es konnte festgestellt werden, dass die Linde einen vital zufriedenstellenden Zustand und ein ausreichendes Lichtraumprofil aufweist. Die Krone des Baumes wird zum Gebäude hin regelmäßig, zuletzt im Januar 2023, (zur Aufrechterhaltung des Lichtraumprofils) beschnitten. Die beengten Standortverhältnisse wurden ebenfalls erkannt. Der Fußweg ist auf der Straße Lindenplatz ca. 1,5 m breit, sodass die vorhandenen Bäume und deren Baumscheiben die Nutzung beeinträchtigen. Dies führt u. a. zu Wurzelaufwerfungen auf den privaten Grundstücken. Da es sich hierbei jedoch um standsicherheitsrelevante Wurzeln handelt, können keine Wurzelkappungen und somit keine Gehwegregulierungen vorgenommen werden. Die Mitglieder der Baumkommission teilen die Auffassung, dass dies nicht zu einer Fällung vitaler Bäume führen darf.

 

Ergebnis

Fachlich besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Die vorgebrachten Beeinträchtigungen können nachvollzogen werden. Da es sich hierbei jedoch um ortsübliche Beeinträchtigungen handelt und der Baum in einem zufriedenstellenden Zustand ist, liegt keine Grundlage vor, um einer Fällung zuzustimmen. Die Mitglieder der Baumkommission lehnen daher die Fällung der in Rede stehenden Linde einstimmig ab.

Allerdings bitten Sie zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, um die Gehwege sanieren zu können.

 

 

 

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Anlagen

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