Beschlussvorlage - B/17/4105-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung eines Tempolimits oder anderer geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen sowie die Prüfung einer Querungshilfe und eines Dialog-Displays auf der Emmericher Straße.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt, dass zwei Dialog-Displays auf der Emmericher Straße installiert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelästigung zu reduzieren.
Finanzielle Mittel in Höhe von 14.000 EUR stehen bei der Finanzstelle 560212010190007 – Dialog Displays L 4, Finanzposition 785310 – Auszahlung für sonstige Baumaßnahmen - Betriebsanlagen im Jahr 2023 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Mit einem Antrag der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Sterkrade am 14.09.2023 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob ein Tempolimit von 30 km/h auf der Emmericher Straße sowie andere die Geschwindigkeit reduzierende Maßnahmen und eine Querungshilfe in der Mitte der ausgebauten Strecke eingerichtet werden können.
Des Weiteren wurde die Stadtverwaltung mit einem Antrag der SPD in der Bezirksvertretung Sterkrade am 14.09.2023 gebeten zu prüfen, ob auf der Emmericher Straße Dialog-Displays angebracht werden können.
Querungshilfe:
Der Einsatz von Fußgängerüberwegen kommt insbesondere infrage, wenn auf Grund der Wegebeziehungen eine für Fußgänger komfortable Überquerungsmöglichkeit erforderlich ist.
Dabei orientiert sich die Anordnung von Fußgängerüberwegen aus verkehrlicher Sicht an der Verkehrsstärke. In der Verwaltungspraxis werden hierfür regelmäßig die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)“ herangezogen.
Auf der Emmericher Straße besteht eine Kraftfahrzeugverkehrsstärke von unter 400 Kfz/h (Verkehrsmessung vom 29.11.2022-5.12.2022). Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt bei dieser Verkehrsstärke in Betracht, wenn das Fußgängeraufkommen größer als 50 zu Fuß Gehende in der Stunde ist. Eine Zählung auf Höhe der Bushaltestelle Lindenplatz ergab, dass zur Hauptverkehrszeit nur 5 Fußgänger und Fußgängerinnen gezählt wurden, was deutlich unter der erforderlichen Schwelle liegt. Der Bau einer Querungshilfe ist somit nicht erforderlich.
Tempolimit von 30 km/h:
Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung ergab, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h auf der Emmericher Straße nicht gegeben sind. Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO muss eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs vorliegen, um eine solche Beschränkung anzuordnen. In diesem Fall besteht keine solche Gefahrenlage.
Darüber hinaus ergeben sich für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zusätzliche Anforderungen aus §45 Abs. 9 StVO. Die Anordnung muss zum einen zwingend erforderlich sein (vgl. §45 Abs. 9 Satz 1 StVO), zum anderen muss für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen (vgl. §45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Dies gilt nicht für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern (vgl. §45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO). Dabei muss die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, häufige Fahrbahnquerung durch Fußgänger, etc.) vorhanden sein.
Bei der Emmericher Straße handelt es sich um eine klassifizierte Straße (L4). In dem Bereich der Bahnstraße befindet sich keine schützenswerte Einrichtung. Die Tatbestandsvoraussetzungen nach §45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO werden somit nicht erfüllt. Des Weiteren wurden zusammen mit der Polizei die Unfallzahlen der Jahre 2021 und 2022 betrachtet. In diesem Zeitraum ereigneten sich keine Unfälle in dem Bereich der Bushaltestelle Lindenplatz. Bei den Unfällen sind keine Auffälligkeiten zu erkennen.
Die Verkehrssituation wird somit der Charakterisierung der Straße gerecht. Insgesamt ist auf der Emmericher Straße keine Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse zu erkennen, sodass das Anordnen einer Geschwindigkeitsbegrenzung nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO nicht in Betracht kommt.
Dialog-Display:
Die Dialog-Displays sind eine geeignete Möglichkeit, um die Verkehrsteilnehmer:innen auf ihr Fahrverhalten aufmerksam zu machen und zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beizutragen. Der Effekt wird durch eine entsprechende Anzeige der Geschwindigkeit und einer positiven oder negativen Rückmeldung erzeugt und nutzt sich auch nicht über längere Zeiträume ab. Dies kann dazu beitragen, die Lärmbelästigung in den Abend- und Nachtstunden zu verringern.
Eine Umsetzung ist an den in Abbildung 1 dargestellten Standorten möglich.

