Berichtsvorlage - M/17/4247-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  1. Ausgangssituation
    1. Schulrechtliche Grundlagen

 

Im §19 des Schulgesetzes NRW wird die sonderpädagogische Förderung von Schüler*innen mit ensprechendem Bedarf, aufgeteilt nach Förderschwerpunkten festgelegt. Dabei „gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte.“ (§19, Absatz 3) SchulG NRW). Der §20 des Schulgesetzes NRW bestimmt die Orte sonderpädagogischen Lernes. Dabei wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass Schüler*innen mit Förderbedarf in den „allgemeinen Schulen“ unterrichtet werden. Eltern können sich jedoch auch für eine Förderschule entscheiden. Gleichzeitig kann jedoch auch die Schulaufsichtsbehörde den Besuch einer Förderschule bestimmen: „Dies setzt voraus, dass die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können.“ (§20, Absatz 5 SchulG NRW).

 

In Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung werden die Schüler*innen zu Schulform-eigenen Abschlüssen geführt. (§19, Absatz 4 SchulG NRW) Eine Besonderheit stellt dabei die Berechtigung zum Erwerb dieses Abschlusses bis zum 25. Lebensjahr dar. (§19, Absatz 9 SchulG NRW) In der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist der Besuch der Schuleingangsphase auf drei Jahre angelegt, in der Primarstufe auf fünf Jahre. (§ 9.1; BASS 2023/2024; 13-41;)

 

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung umfassen auch die Sekundarstufe II. Diese wird als Berufspraxisstufe geführt und schafft Grundlagen für eine spätere berufliche Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler. (§ 9, Absatz 3; BASS 2023/2024; 13-41;) Zudem bieten sie intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß §15 AO-SF an. (§ 15 AO-SF; BASS 2023/2024; 13-41 Nr. 2.2)

 

Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. (§8, Absatz 2 SchulG NRW)

 

1.2   Situation der Förderschullandschaft (inter-)kommunal

 

Im Stadtgebiet Oberhausen sind drei Förderschulen ansässig, zwei davon sind in kommunaler Trägerschaft: Die Glück-Auf Schule, welche sowohl den Förderschwerpunkt Lernen, als auch den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung anbietet, sowie die Schillerschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. In der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland ist zudem die Christoph-Schlingensief-Schule in Oberhausen verortet, die den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung aufweist.

 

Seit der Annahme des Förderschulentwicklungsplans im Jahr 2014 (B/16/0447-01), inklusive der Stärkung der Inklusion im Regelschulwesen, hat sich die Förderschullandschaft innerhalb Oberhausens stark verändert. Trotz der Schließung von vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung wurde der Bedarf für die Förderschulen gedeckt und die inklusive Beschulung an den Lernstandorten anderer Schulformen erfolgreich umgesetzt. Die im Anschluss neugegründete Verbundschule Glück-Auf, die nun sowohl den Förderschwerpunkt Lernen, als auch den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung anbietet, bietet derzeit ein ausreichendes Angebot (B/16/5832-01; B/16/5688-01; M/16/2947-01). In Hinsicht auf den beschriebenen Anstieg der Schüler*innenzahlen zeigt sich für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ein anderes Bild (Abb. 1).

 

Abbildung 1: Anzahl Schüler*innen an Förderschulen nach Förderschwerpunkt von 2016/2017 bis 2020/2021

 

Seit dem Schuljahr 2018/2019 hat sich die Schüler*innenzahl an der Schillerschule (Säule der Förderschule für Geistige Entwicklung) kontinuierlich erhöht. Hierdurch stieg auch die Anzahl der Schüler*innen mit Bedarf an einer intensivpädagogischen Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß §15 BASS (siehe oben). Der Anstieg wird sich voraussichtlich auch über das Schuljahr 2023/2024 hinaus fortsetzen (siehe unten).

 

Das alleinige Angebot der Schillerschule in Oberhausen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zeigt sich daher entgegen der Erwartungen als zunehmend nicht ausreichend.

 

In den angrenzenden Kommunen zeigt sich ein vergleichbares Bild: Bottrop und Mülheim sind ebenfalls nur mit einer städtischen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ausgestattet. Der Kreis Wesel verfügt zwar über vier Schulen mit einem solchen Profil, keine davon liegt allerdings im an Oberhausen angrenzenden Dinslaken. Die benachbarten Großstädte Essen und Duisburg verfügen über jeweils drei entsprechende Schulen (wobei Essen zusätzlich ein privates Schulangebot aufweist), die angesichts der Einwohnerzahlen ebenfalls kein Überangebot darstellen.

 

  1. Aktueller Bedarf
    1. Entwicklung der Schüler*innenzahlen

 

Die Schillerschule ist die einzige Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Oberhausen. Sie erfuhr in den vergangenen Jahren einen deutlichen Zuwachs an Schüler*innen. Diese kommen annähernd ausschließlich aus Oberhausen.

 

Abbildung 2: Schüler*innenzahl Schillerschule

Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich 3-3 Schule

 

Die Schillerschule entwickelte sich in den vergangenen Jahren hin zu einer rechnerisch vollständig zweizügigen Schule: unter Annahme des Klassenfrequenzhöchstwerts von 13 (der in einigen Klassen faktisch bereits überschritten wird) war die Schillerschule im Schuljahr 2022/23 noch rechnerisch 1,7-zügig (23 Klassen/Klassenfrequenzhöchstwert von 13). Im aktuellen Schuljahr 2023/24 hat sie mit einem Wert von 1,9 (25 Klassen/Klassenfrequenzhöchstwert von 13) die durchgängige Zweizügigkeit fast erreicht. In der Primarstufe weist sie eine durchschnittliche Klassenstärke von 11 in der Primarstufe (Klassen E1-2 sowie 2-4), in der Sekundarstufe I von 14,5 (Klassen 5-10) und in der Berufspraxisstufe (Klassen 11-13) von 13 auf.

 

Deutlich wird zudem, dass der Schüler*innenzahlzuwachs an der Schillerschule den Zuwachs im Regelschulwesen deutlich übersteigt (siehe untenstehende Tabellen). Hiermit ist gleichsam der die Schulentwicklungsplanung für Förderschulen problematische Aspekt der validen Prognose angesprochen: die Entwicklung im Förderschulwesen richtet sich insbesondere nach der Feststellungspraxis im Bereich der Sonderpädagogischen Förderbedarfe und nicht proportional zur generellen Schüler*innenzahlentwicklung.

 

Tabelle 1: Prozentuale Veränderung Schulstufen Schillerschule

Schulstufe

18/19 gegen-über 17/18

19/20 gegen-über 18/19

20/21 gegen-über 19/20

21/22 gegen-über 20/21

22/23 gegen-über 21/22

Primarstufe

8,96%

2,74%

12,00%

7,14%

5,56%

Sekundarstufe

18,29%

16,49%

3,54%

9,40%

19,53%

Berufspraxisstufe

-26,09%

5,88%

0,00%

13,89%

26,83%

Summe

4,62%

9,80%

5,80%

9,28%

15,83%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2: Prozentuale Veränderung Schulstufen Regelschulwesen

Schulstufe

18/19 gegen-über 17/18

19/20 gegen-über 18/19

20/21 gegen-über 19/20

21/22 gegen-über 20/21

22/23 gegen-über 21/22

Primarstufe

0,80%

0,52%

1,07%

3,01%

6,47%

Sekundarstufe

-1,20%

-0,95%

0,68%

0,37%

3,88%

Berufspraxisstufe

2,64%

-4,65%

2,18%

0,61%

-4,13%

Summe

0,07%

-0,95%

1,03%

1,38%

3,72%

 

Mit Blick auf die generell steigende Schüler*innenzahl sowie die oben beschriebene dynamische Feststellungspraxis muss mindestens von einer durchgängigen Zweizügigkeit ausgegangen werden. Die Fortschreibung der Schüler*innenzahl an der Schillerschule zeigt aber deutliche Tendenzen der Überschreitung einer Zweizügigkeit, sodass auch hinsichtlich der Schaffung von Mehrklassen, die es im Bedarfsfall braucht, geplant werden sollte. Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung sollte eine Ertüchtigung im Hinblick auf die Schaffung einer dreizügigen Schule zumindest geprüft werden.

 

     2.2 Struktur der Schule

 

Die Schillerschule verteilt sich auf zwei Standorte:

 

Die Jahrgangstufen 1-7 werden vollständig am Standort Arminstr. unterrichtet. Die Klassen der Jahrgangsstufe 8-10 sowie die Jahrgänge 11-13 werden am Teilstandort Hasenstraße (Zweig Comenius) geführt.

 

Am Hauptstandort (Arminstraße) stehen insgesamt 16 Klassenräume zur Verfügung. Daneben bestehen Fachräume im Bereich Musisch-Künstlerische Förderung, Sportlich-Psychomotorisch und Sensomotorische Förderung und Arbeitslehre. Teilweise werden die vorhandenen Fachräume auch für therapeutische Anwendungen (Logopädie, Ergotherapie, Autismustherapie) genutzt. Hinzukommen Differenzierungsräume zur pädagogischen Differenzierung.

 

An der Dependance (Hasenstraße) stehen in zwei Gebäuden insgesamt sechs Klassenräume sowie Fach- (Musisch-Künstlerische Förderung, Sportlich-Psychomotorisch und Sensomotorische Förderung und Arbeitslehre) und Differenzierungsräume zur Verfügung. In der Vergangenheit waren diese Räume allein für die Oberstufenklassen (Jgst. 11-13) genutzt worden. Infolge der beengten Situationen am Hauptstandort werden nun auch Züge der Mittelstufe (8-10) am Teilstandort verortet. Die Kapazitäten wurden zum Schuljahr 2023/2024 durch vier Räume in mobilen Raumeinheiten erhöht.

 

  1. Einschätzungen zum Bedarf

3.1 Kurzfristiger Bedarf aus Sicht des Schulträgers

 

Bereits für das Schuljahr 2022/2023 musste eine Mehrklassenbildung durchgeführt werden (Drucksache B/17/2251-01). Hiermit einhergehend wurden vier mobile Raumeinheiten am Standort Hasenstraße aufgestellt, die zum Schuljahr 2023/2024 in Betrieb gingen. Somit stehen an diesem Standort nun insgesamt 10 Klassenräume zur Verfügung. Die kurzfristige Erhöhung der Kapazität durch mobile Raumeinheiten stellt zwar eine Erleichterung dar, kann aber angesichts der Förderbedarfe und der damit verbundenen Ansprüche an die Räumlichkeiten nur eine temporäre Lösung darstellen. Da bereits zum Schuljahr 2024/2025 weitere Kapazitäten benötigt werden, gilt es, neben der Aufstellung weiterer Raumzellen (zum Beispiel durch eine Aufstockung einer der Einheiten am Standort Hasenstraße um eine zusätzliche Etage), mittelfristig Flächen für eine potenzielle Erweiterung der Schillerschule zu identifizieren.

 

     3.2 Einschätzungen der Schulleitung

 

Die Schulleiterin wies darauf hin, dass ein Standort, der die Unterbringung aller Jahrgangstufen an einem Ort ermöglicht, erstrebenswert wäre. Eine Alternative würde die Auftrennung ab Jahrgang 8 an zwei Standorten darstellen. Nach Frau Mann sind beide Gebäude grundsätzlich gut geeignet, um die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, insbesondere der Schwerpunkt auf Musisch-Künstlerische Förderung ließe sich gut erfüllen.

 

Allerdings führen die erhöhten Schüler*innenzahlen zu steigenden Klassenfrequenzen, woraus zuweilen beengte Situationen im Klassenraum resultieren, einhergehend mit einem Mangel an Differenzierungsräumen. Insbesondere die Akustik würde unter dieser Situation verschlechtert und das Wohlbefinden der Schüler*innen beeinträchtigen. Gerade an Förderschulen, die Schülerinnen und Schüler mit multiplen Förderbedarfen aufweisen, bedarf es zusätzlicher Differenzierungsräume. An der Schillerschule bedürfen Schülerinnen und Schüler bisweilen der intensivpädagogischen Betreuung und Pflege sowie der Förderung im Emotional-Sozialen Bereich, die zusätzlich durch das Team der Schulsozialarbeit geleistet werden. Zudem werden Schüler*innen mit zum Teil schwersten Beeinträchtigungen samt intensivpädagogischem Betreuungsbedarf unterrichtet, die darüber hinaus die Notwendigkeit von Differenzierungs- und Ruheräumlichkeiten verdeutlichen.

 

     3.3 Ansiedlung der Berufspraxisstufe 11-13 am Hans-Sachs-Berufskolleg

 

Eine Ansiedlung der Berufspraxisstufe 11-13 am Hans-Sachs-Berufskolleg wurde seitens beider Schulleitungen, der Schulaufsicht sowie dem Schulträger diskutiert. Eine Umsetzung wurde jedoch als nicht praktikabel bewertet.

 

  1. Bedarfsabgleich mit Anforderungen vergleichbarer Standorte

 

Die Stadt Oberhausen hat bisher keine aktuellen Schulbauleitlinien für Förderschulen verabschiedet. Daher ist eine Nutzung der Schulbauleitlinien anderer Städte sinnvoll.

 

Die Stadt Krefeld hat z. Bsp. im Jahr 2021 Schulbauleitlinien für eine Förderschule (Friedrich-von-Bodelschwingh-Förderschule) mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung verfasst. Diese Schule war zuvor ähnlich organisiert, wie die Schillerschule in Oberhausen. (Aufteilung der Jahrgänge auf zwei, nach Kapazitätsengpässen sogar auf drei Standorte; die Teilung erfolgte nach den Jahrgangsstufen Primar-/Sekundar-/Berufspraxisstufe).

 

In Krefeld wurden die Anforderungen geprüft, um die gesamte Primar- sowie Sekundarstufe an einem Standort sowie die Berufspraxisstufe an einem zweiten Standort zu unterrichten.

Es wurden die spezifischen Bedarfe der jeweiligen Jahrgangsstufen berücksichtigt, weshalb zwei Raumvorgaben (eine je Standort) entstanden. Dies erfolgte ebenfalls angesichts weiter steigender Schüler*innenzahlen. Für den Abgleich mit den Anforderungen für den Unterricht bis zur Berufspraxisstufe in Jahrgang 11 (siehe Anlage 1, Reiter „Bedarf Primarstufe und SEK I“) wurde daher zunächst der Standort Arminstraße herangezogen, während die Krefelder Vorgaben für die Berufspraxisstufe den Gegebenheiten der Hasenstraße gegenübergestellt wurden (siehe Anlage 1, die jeweiligen Reiter „Berufspraxisstufe“, mit und ohne Berücksichtigung der bereits aufgestellten Raumzellen).

 

Die Krefelder Leitlinien beziehen sich dabei auf eine Kapazität von 260 Schüler*innen am Standort der Primar- und Sekundarstufe. Hierbei handelt es sich auch für die Schillerschule um einen gerade noch ausreichenden Wert (siehe Abschnitt „Entwicklung der Schüler*innenzahlen“). Neben einem starken Defizit an Räumen für die Verwaltung wird deutlich, dass allein 6 Unterrichtsräume sowie weitere (im Idealfall anschließende) Flächen für Differenzierungs- und Gruppennutzung fehlen. Letztere sind insbesondere für die intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß § 15 AO-SF; BASS 2023/2024; 13-41 Nr. 2.2 wichtig und können darüber hinaus eine Flexibilität angesichts steigender Schüler*innenzahlen in der Zukunft bedeuten.

 

Für den Standort der Berufspraxisstufe gehen die Krefelder Leitlinien von einer Anzahl von 78 Schüler*innen aus. Hiermit verglichen bietet der Standort Hasenstraße zu wenige Räume in allen Nutzungskategorien. Die Unterrichtsfläche wurde durch die mobilen Raumeinheiten zwar stark vergrößert, allerdings sind diese, wie bereits angesprochen, nur bedingt für die intensivpädagogische Arbeit geeignet.

 

  1. Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schule

 

Nach Rücksprache mit der Unteren Schulaufsicht ist die Gründung einer weiteren Schule im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht im Bereich des Möglichen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit der Prüfung der bestehenden Standorte auf bauliche Potentiale für eine Zwei- bis Dreizügigkeit. Aufgrund der Kenntnis der jetzt schon bestehenden räumlichen Beengtheit sind beide Standorte auf Ihre maximalen Ausbaupotentiale hin zu prüfen. Im Fall, dass die Potentiale für eine zwei- oder dreizügige Schule nicht ausreichen sollten, sollte die Hinzunahme eines weiteren Standorts (z.B. ehem. Osterfelder Heide-Schule) zumindest erwogen werden. Auch eine bauliche Realisierung einer z.B. 2,5-zügigen Schule ist eine Variante, die dann die Bildung von Mehrklassen im Bedarfsfall ermöglicht.

 

Die Ertüchtigungen angesichts der dargestellten Kapazitätsunterschreitungen werden von der Fachverwaltung mit der SBO geprüft. Diesbezüglich sind bereits Modelle ausgearbeitet worden, die im Folgenden vorgestellt werden:

 

      I: Zusammenführung der Schulen an einem der beiden Standorte

 

Seitens der Schulleitung wurde verdeutlicht, dass eine Beschulung aller Jahrgänge an einem Standort die pädagogisch sinnvollste Lösung wäre. Dies würde neben der Frage der Kapazität der regulären Unterrichts- und Differenzierungsräume auch die Notwendigkeit der Integration der Angebote der Berufspraxisstufe (etwa Werkstätten samt Vorbereitungsflächen) bedeuten.

Eine derartige Lösung wäre an keinem der Standorte und auch nicht durch Ausbau einer der Standorte auf den derzeitigen Grundstücken zu realisieren.

 

      II: Ertüchtigung beider Standorte entsprechend der Schulbauleitlinie Krefeld

 

Zur Realisierung einer an den Krefelder Schulbauleitlinien angelehnten räumlichen Ausgestaltung und Aufteilung der Standorte müssten entsprechende bauliche Lösungen sowohl für den Standort Arminstraße, als auch für den Standort Hasenstraße geprüft werden. Eventuelle bauliche Lösungen an alternativen Standorten, zwecks Ersatz einer oder beider Standorte werden ebenfalls geprüft.

 

      III: Auftrennung der Standorte nach Belegung von Klasse 1-7 sowie 8-13

 

Ein weiterer Vorschlag der Schulleitung war die Aufteilung der Jahrgänge nach der Jahrgangsstufe 7, zwecks sanfterem Übergang in die Berufspraxisstufe an einem Standort. An dieser Stelle wären die Räumlichkeiten an der Arminstraße auch bei der erwarteten Schülerzahl von insgesamt 320 Schüler*innen über alle Jahrgangstufen hinweg noch ausreichend, der Standort Hasenstraße müsste aber für eine Aufnahme der Jahrgänge ab der Stufe 8 erweitert oder ersetzt werden. Im Spannungsfeld von pädagogisch-schulorganisatorischer Sinnhaftigkeit und örtlich-baulichen Ressourcen ist abzuwägen, wie eine angemessene Stufenstruktur realisiert werden könnte.

 

  1. Ausblick

 

Die Schillerschule ist angesichts der gegenüber der generellen Schüler*innenzahlentwicklung deutlich dynamischeren Entwicklung an seine räumliche Belastungsgrenze gekommen. Da die Gründung einer weiteren Schule im Bereich des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung im Oberhausener Stadtgebiet kaum Chancen auf eine Genehmigung hätte, ist damit ein breiteres Problemfeld angesprochen, welches auch die Frage der Feststellung von Förderbedarfen umfasst. Dieses Thema sollte im Zusammenwirken mit den fachlich-pädagogischen Zuständigkeitsebenen aufgegriffen werden, um der sichtbaren Überforderung des Systems wirksam begegnen zu können.

 

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Anlagen

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