Beschlussvorlage - B/17/3702-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegführung auf der Schwartzstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Anhörung
|
|
|
|
29.11.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.01.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt den Radverkehr einseitig von der Elsa-Brändström-Straße bis zur Mülheimer Straße auf der Fahrbahn zu führen und hierzu einen Radfahrstreifen zu markieren.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Lärmaktionsplans, welche den Einbau eines lärmoptimierten Asphalts auf der Schwartzstraße vorsieht, im Jahr 2024 umgesetzt.
Die Gesamtkosten für die Lärmaktionsmaßnahme Schwartzstraße im Abschnitt Mülheimer Straße bis Tannenbergstraße in Höhe von 450.000 EUR (brutto) sind für das Haushaltsjahr 2024 bei der Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 7852.00 AiB Tiefbaumaßnahmen angemeldet worden.
Konsequenzen
Bezug
A / 17 / 1422 – 01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Die beschriebene Maßnahme hat keine Auswirkungen auf das Klima. Es werden keine Grünflächen neu erstellt oder vorhandene beeinträchtigt.
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, durch welche konkreten Maßnahmen die Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr auf der Schwartzstraße 95 bis zur Ecke Mülheimer Straße verbessert werden kann.
Auf der Schwartzstraße wird der Radverkehr in Richtung der Mülheimer Straße von der Tannenbergstraße in den Nebenanlagen (Gehweg und Hochbordradweg) geführt. In dem Abschnitt von der Elsa-Brändström-Straße bis zur Mülheimer Straße kommt es vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen dem Fuß- und Radverkehr. Insbesondere im Bereich der ÖPNV Haltestelle vor der Fasia-Jansen-Gesamtschule und im Bereich vor dem Knotenpunkt entstehen diese Konflikte. Des Weiteren gibt es falsch parkende Fahrzeuge, welche halbhoch auf dem Gehweg im Bereich des Knotenpunktes stehen und den vorhandenen Gehweg stark einengen. Somit steigt das Konfliktpotential und das Risiko von „Dooring“-Unfällen in diesem Abschnitt enorm, da das Ausweichen durch die hohe Fußgängerdichte erschwert ist.
Zur Verbesserung dieser Situation ist eine Veränderung der Radverkehrsführung erforderlich. Aufgrund der geringen Querschnittsbreite der Nebenanlagen ist es sinnvoll, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen und somit Konflikte zwischen dem Fußverkehr und dem Radverkehr in den Nebenanlagen zu vermeiden. Hierzu wird der Radverkehr bereits vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) – auf Höhe der Elsa-Brändström-Straße – auf einen neu zu markierenden Radfahrstreifen geführt.
Der Radfahrstreifen soll eine durchgängige Breite von 1,70 m vorweisen und bis zur Mülheimer Straße geführt werden. Im Knotenpunktbereich wird der Radfahrstreifen zwischen der Rechtsabbiegerspur und der Geradeausspur geführt. Die Haltelinie des Radfahrstreifens wird vorgezogen, sodass die Sichtbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr erhöht wird. Der geplante Verlauf des Radfahrstreifens ist in den Anlagen dargestellt.
Für die geplante Maßnahme muss der Querschnitt im Knotenpunktbereich neu aufgeteilt werden. Die Gegenfahrbahn, welche von der Mülheimer Straße in die Schwartzstraße einbiegt, soll mit 3,50 m dimensioniert werden. Dies entspricht in etwa dem aktuellen Bestand. Die Fahrstreifen, welche von der Schwartzstraße in den Knotenpunkt zur Mülheimer Straße verlaufen, müssen etwas geringer als der Bestand dimensioniert werden. Der Linksabbiegerstreifen wird mit 3,25 m, der Geradeausfahrstreifen mit 3,50 m und der Rechtsabbiegerstreifen mit 3,25 m festgelegt. Diese Fahrbahnbreiten sind weiterhin ausreichend um den PKW- und ÖPNV-Verkehr abwickeln zu können. Sollten nach Umsetzung weiterhin im Bereich des Knotenpunktes falschparkende Fahrzeuge halbseitig auf dem Gehweg parken, werden zur Vermeidung dieser Situation Pfosten aufgestellt.
Der Gehweg und die Parkstände auf der Nordseite der Schwartzstraße sind nicht betroffen. Der Gehweg auf der Südseite wird eine Breite von mindestens 2,10 m aufweisen. Aufgrund der Tatsache, dass die Fußgänger diesen Raum nicht weiter mit Radfahrern teilen müssen, ist dies als sicherer einzustufen, als der aktuelle Bestand.
Die Schwartzstraße ist mit dem Einbau eines lärmoptimierten Asphaltes ein Bestandteil des Lärmaktionsplans (LAP). Die Maßnahme wird im Jahr 2024 umgesetzt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird auch die beschriebene Anpassung der Radverkehrsführung mit umgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
