Beschlussvorlage - B/17/4225-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 9 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 10.429,50 €.

 

2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen (Anlage lfd. Nr. 10 bis 17) in Höhe von insgesamt 9.203,50 € zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 19.633,- €.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 9) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.

 

Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 10 bis 17 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Kunstturnen (lfd. Nr. 10 und 11 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft in der dritten Bundesliga turnt.

 

Poolbillard (lfd. Nr. 12 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga spielt.

Karambolbillard (lfd. Nr. 13 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Dazu erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft in der NRW-Oberliga spielt. Diese Liga ist in der Disziplin „Karambol: kleines Billard“ die höchste deutsche Spielklasse im Regel- bzw. Meisterschaftsspielbetrieb. In dieser Disziplin wurde der Verein im Jahr 2023 außerdem Deutscher Mannschaftsmeister im Vierkampf.

 

Schach (lfd. Nr. 14 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der zweiten Bundesliga spielt.

 

Tischtennis (lfd. Nr. 15 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft in der dritten Bundesliga spielt.

 

Handball (lfd. Nr. 16 und 17 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, nicht, da die Mannschaft der weiblichen A-Jugend in der Nordrheinliga spielen. Diese Liga ist im Junioren-Handball die höchste deutsche Spielklasse im Regel- bzw. Meisterschaftsspielbetrieb.

 

Info: Die Vereinsanträge der lfd. Nummern 10 bis 17 erfüllen die bestehenden Richtlinien nur teilweise. Dennoch wirken diese Vereine stark leistungsorientiert. In den Vorjahren hat der Sportausschuss diese Vereinsanträge durchweg positiv beschieden.

 

Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 10 bis 17 der Anlage erfolgt, würde sie für den jeweiligen „Cheftrainer“ des Vereins 1.227,- € und für den jeweiligen Co-Trainer des Vereins 920,25 € betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 9.203,50 € auf 19.633,- € erhöhen.

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Anlagen

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