Beschlussvorlage - B/17/4210-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, den Vereinen Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V., TuS Alstaden 1887/97 e. V. und Turnerbund Osterfeld 1911 e. V. Zuschüsse für Koronarsportgruppen in Höhe von insgesamt 2.100,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Vereine Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. (TC Sterkrade 69), TuS Alstaden 1887/97 e. V. (TuS Alstaden) und Turnerbund Osterfeld 1911 e. V. (Tbd. Osterfeld) unterhalten zusammen 21 Rehabilitationsgruppen für den Koronarsport. Die Übungsleiter/innen dieser Gruppen haben eine spezielle Ausbildung absolviert und erhalten eine höhere Übungsleitervergütung. Zusätzlich werden die Gruppen von Ärzten überwacht und betreut.

 

Ausgehend von § 18 Abs. 3 der Landesverfassung des Landes NRW – Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern – sind den Oberhausener Sportvereinen die Zuschüsse auszuzahlen, da ansonsten die Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang reduzieren müssten.

 

Die Verwaltung schlägt im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. vor, den folgenden Vereinen Zuschüsse für ihre im Jahr 2023 gebildeten Gruppen zu bewilligen:

 

TC Sterkrade 69 9 Gruppen 900,- €

TuS Alstaden 6 Gruppen 600,- €

Tbd. Osterfeld 6 Gruppen …600,- €

 

Gesamt 21 Gruppen 2.100,- €

 

Die Vereine sind zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf die Auszahlung der Zuschüsse angewiesen und vertrauen auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung.

Loading...