Berichtsvorlage - M/17/4203-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

  1. Anlass und Zielsetzung

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen („Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen“), die für die Stadt Oberhausen Grundlage der Förderantragstellung der Stadterneuerungsprojekte bildet, wurde zum 15.06.2023 geändert und neu gefasst.

 

Die neue Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie entfaltet auch Gültigkeit für Gebiete, die bereits Bestandteil der Städtebauförderung sind. Die Neufassung der Förderrichtlinie betrifft damit auch die bestehenden Oberhausener Stadterneuerungsprojekte Brückenschlag, Osterfeld und Sterkrade.

 

Mit der Neufassung gehen insbesondere bezüglich der Antragstellung, der Bewilligung, der Auszahlung und der Abrechnung von Fördermitteln wesentliche Veränderungen einher. Neben Inhalten der Förderung führt die neue Förderrichtlinie wesentliche Vereinfachungen im Verfahren ein. Hierdurch soll zukünftigen Ausgaberesten vorgebeugt und bestehende Ausgabereste abgebaut und gleichzeitig viele Verfahrenserleichterungen eingeführt werden. Städte und Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, aber auch mehr Steuerungsverantwortung.

 

Die Kommune soll die Umsetzung von Teilmaßnahmen selbst gestalten und mehr Flexibilität erhalten. So erhält die Kommune mehr Entscheidungsgewalt zur Verausgabung der Mittel, muss jedoch die Einhaltung des Gesamtkostenrahmens gewährleisten und zur Kompensation von Mehrkosten Einsparungen vornehmen oder Maßnahmen anpassen/aufgeben. Um Ausgabereste zu vermeiden verlangt der Fördermittelgeber von der Kommune eine möglichst deckungsgleiche Kalkulation von Ausgaben und Fördermittelanträgen. Kann dies nicht gewährleistet werden, können weitere Förderungen ausbleiben.

 

 

  1. Zusammenfassung der Änderungen

 

Sachverhalte

 

  • Zuwendungsgegenstand ist fortan die Gesamtmaßnahme und nicht mehr einzelne Teilmaßnahmen innerhalb der Gesamtmaßnahme. Die Bewilligung erfolgt jährlich in Form von Finanzierungsabschnitten, die am Bedarf orientiert sind.
  • Die Fördergebiete sollen in ihrer Komplexität und im Umfang reduziert werden. Die Laufzeit soll zehn Jahre betragen (sechs Bewilligungs- und vier Umsetzungsjahre).
  • Die Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet. Neu eingeführt wurde ebenso die pauschale Berücksichtigung von Baukostensteigerungen durch die rechnerische Einführung einer Baupreisindexsteigerung (7,5 % im Jahr 2024).
  • Mit dem Erstantrag können schwerpunktmäßig die benötigten Planungskosten sowie nicht-investive Maßnahmen (zum Beispiel Quartiersmanagement, Verfügungsfonds, u.a.) beantragt werden. Für die Antragstellung und Bewilligung von Baukosten muss für die jeweiligen Teilmaßnahmen Unterlagen der Leistungsphase 6 der HOAI 2021 (Vorbereitung der Vergabe) vorliegen, die die Planungsstände und zuwendungsfähigen Ausgaben detailgetreu darstellen. Planungsstände der Leistungsphase 2 (Vorplanung bei Freianlagen- und Tiefbauvorhaben) oder 3 (Entwurfsplanung bei Hochbauvorhaben) gelten ab sofort nicht mehr als bewilligungsreif.
  • Eine Bewilligung von Fördermitteln ist nur aussichtsreich, wenn die verfügbaren Kassenmittel des Vorjahres zu großen Teilen verausgabt wurden.
  • Antragsfrist bleibt wie bisher der 30.September eines jeden Jahres.

 

 

  1. Antragstellung der Stadt Oberhausen zum Programmjahr 2024

 

Die Stadt Oberhausen (Fachbereich 5-1-30/Stadterneuerung) hat für die drei bestehenden Fördergebiete Oberhausen Brückenschlag, Oberhausen Osterfeld und Oberhausen Sterkrade auf Basis der aktualisierten Integrierten Handlungskonzepte Anträge für das Programmjahr 2024 gestellt. Hierbei wurden die verbleibende Laufzeit und die voraussichtlichen Ausgaben der Gesamtmaßnahmen sowie die kalkulierten Ausgaben für das Stadterneuerungsprogramm STEP 2024 festgelegt. Dabei erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Bereich 1-1/Finanzen. Zudem steht die Stadt Oberhausen im engen Austausch mit der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Landesprogramm voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 veröffentlichen. Die Bewilligungen der Fördermittel erfolgen über die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Über neue Entwicklungen werden die entsprechenden politischen Gremien der Stadt Oberhausen informiert.

 

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Anlagen

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