Berichtsvorlage - M/17/4167-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Wohngeld-Plus-Gesetz"/Bericht zur Umsetzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Wohnen
- Bearbeitung:
- Christiane Jansen
- Beteiligt:
- Soziales
- Verantwortung:
- Dittberner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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21.11.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem vom Bundestag am 10.11.2022 beschlossenen Entwurf des „Wohngeld-Plus-Gesetzes“ zugestimmt, so dass am 01.01.2023 die Wohngeldreform in Kraft treten konnte. Die Reform beinhaltet einen erheblich höheren Wirkungsgrad hinsichtlich der Gruppe der Anspruchsberechtigten und der Höhe der Wohngeldzahlungen. Haushalte mit niedrigeren Einkommen sollen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützt werden. Zudem ist ein vereinfachter und beschleunigter Bezug des Wohngeldes erklärtes Ziel des Gesetzes.
Als Mitte 2022 erste Eckpunkte des neuen Wohngeldgesetzes bekannt wurden, zeigte sich sehr deutlich, dass insbesondere Handlungsbedarf hinsichtlich der personellen Ausstattung der Wohngeldstellen besteht. Seitens der Kommunalen Geschäftsstelle (KGST) wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Einarbeitungszeit von Sachbearbeitern/innen im Bereich „Wohngeld“ mit bis zu einem dreiviertel Jahr einzuschätzen wäre. Für Oberhausen konnte zum damaligen Zeitpunkt nur anhand von Prognosen von einer Verdoppelung der Fallzahlen ausgegangen werden, die mit dem damaligen aktuellen Personalstamm der Wohngeldstelle nicht sicherzustellen war. Diese Problematik, die sich bei allen Kommunen ergab, wurde in Oberhausen verwaltungsintern kommuniziert und in einem ersten Schritt mit der Zuweisung von insgesamt vier Nachwuchskräften aus dem Berufsfeld Verwaltungsfachangestellte Mitte November 2022 begegnet. Zum Januar 2023 wurden vier weitere außerplanmäßige Verwaltungskräfte in den Fachbereich 5-4-30/Wohngeld versetzt.
Die größte Herausforderung stellte das erste Quartal 2023 für den Fachbereich 5-4-30/ Wohngeld dar. Das für die Zahlung und Bescheiderteilung eingesetzte Großrechnerverfahren bei IT NRW konnte noch nicht auf das aktuelle Recht umgestellt werden, im Gegensatz zum IT Fachverfahren der Wohngeldstellen. Das hätte zur Folge gehabt, dass die an den Großrechner gelieferten Daten nach altem Recht verarbeitet worden wären und daraus fehlerhafte Bescheide und zu geringe Wohngeldzahlungen resultiert hätten. Diese Probleme wurden in Oberhausen durch Vorschussbescheide und Vorschusszahlungen umgangen. Zum April 2023 konnte das Großrechnerverfahren erfolgreich umgestellt und endgültige Bescheide erteilt werden, mögliches geschuldetes Wohngeld wurde nachgezahlt.
Neben der Anhebung der Einkommensgrenzen, durch die die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich anstieg, war auch die erhebliche Erhöhung der errechneten Wohngeldbeträge in erster Linie auf die Einführung folgender Bausteine zurückzuführen:
Heizkostenkomponente,
Klimakomponente,
CO2-Komponente.
Durch die Erhöhung der Wohngeldzahlungen kommt es zu Einsparungen im kommunalen Haushalt. Das Wohngeld wird jeweils hälftig aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Beim Bürgergeld trägt die Stadt Oberhausen ca. 30% der Unterkunftskosten. Mit dem erhöhten Wohngeld können nunmehr viele Haushalte, die ihren Lebensunterhalt mit Bürgergeld nur aufstocken, in den Wohngeldbezug wechseln. Das bedeutet, dass in diesen Fällen kommunale Finanzmittel durch Bundes- und Landesmittel abgelöst werden.
Zum Stichtag 31.10.2023 waren rund 3.000 Oberhausener Haushalte im Wohngeldbezug.
Die nachfolgend dargestellten Diagramme machen deutlich, wie sich der Wirkungsgrad des Wohngeldes im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Dabei ist zu beachten, dass das Statistische Bundesamt die Stadt Oberhausen im Vorfeld der Novelle von Mietenstufe 3 nach Mietenstufe 2 herabgestuft hat. Die Mietenstufen beschreiben das aktuelle Mietniveau einer Gemeinde. Trotz dieser „Herabstufung“ ergeben sich die in der Anlage beigefügten aktuellen Zahlen:
Anlage 1: Wohngeldzahlungen (2015 – 31.10.2023)
Anlage 2: Wohngeldanträge (Vergleich 2022/2023)
Zusammenfassend kann aus Verwaltungssicht festgehalten werden, dass es durch den zeitnahen Einsatz motivierter Mitarbeiter/innen gelungen ist, diese umfangreiche Gesetzesnovelle im Sinne der anspruchsberechtigten Haushalte zielführend umzusetzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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