Berichtsvorlage - M/17/4145-01
Grunddaten
- Betreff:
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Information der politischen Gremien zu den Auswirkungen und Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 05 - Soziale Leistungen - durch Billigkeitsleistungen aus dem Stärkungspakt NRW
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Dez 2 Herr Motschull
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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21.11.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage sowie die krisenbedingt steigenden Ausgaben wurden allen Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen in einer Gesamthöhe von 150 Millionen EUR gewährt („Stärkungspakt NRW“).
Mit Bescheid vom 17.01.2023 wurden der Stadt Oberhausen Ausgabemittel in einer Gesamthöhe von 2.447.262,00 EUR als Billigkeitsleistung (finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können) bewilligt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 (Drucksache B/17/3119-01) beschlossen, die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewährten Unterstützungsleistungen zweckentsprechend einzusetzen.
Die Sozialverwaltung hat in der Folge die Verbände, Vereine und Institutionen informiert und - orientiert an den Vorgaben des MAGS - förderfähige Projekte identifiziert.
Hierbei war die enge Vernetzung und die kooperative Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und anderen Institutionen hilfreich.
Bei den beantragten Förderungen war neben den krisenbedingten Zuschüssen für die jeweilige soziale Einrichtung überaus wichtig, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger von den Unterstützungsleistungen unmittelbar profitieren.
Hervorzuheben ist neben der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Trägern ein Kooperationsprojekt mit der Energieversorgung Oberhausen (EVO) zur Vermeidung von Stromsperren für unverschuldet in Not geratene Haushalte. Das Projekt hat überregionale Aufmerksamkeit erzeugt und war beispielgebend für andere Städte.
Eine tabellarische Zusammenstellung aller geförderten Projekte ist als Anlage beigefügt.
Weiterer Ablauf:
Die Projektträger sind gehalten, die bereitgestellten Mittel bis zum 31.12.2023 zweckentsprechend zu verausgaben.
Das MAGS hat in Aussicht gestellt, Mittel aus Kommunen, denen die vollständige Verausgabung nicht gelungen ist, anderen Kommunen zukommen zu lassen. Die Sozialverwaltung hat daher weitere 100.000,- EUR aufgrund der vorliegenden Bedarfsanmeldung der EVO angefordert.
Der Verwendungsnachweis ist dem MAGS bis zum 31.03.2024 durch die Kommune zu übersenden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1 MB
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