Beschlussvorlage - B/17/4019-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 55 BO -Dietrich-Benking-Straße Ost-
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Konsequenzen

Bezug

 

  •        Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen für das Änderungsverfahren 55 BO
    -Dietrich-Benking-Straße Ost- in Bochum vom 20.03.2023 (Drucksache Nr. B/17/3036-01);

 

 

Konsequenzen

 

 

a)   Finanzielle

 

keine [X]

 

ja [  ]

 

b)   Klimarelevanz in der Beschlussvorlage

 

Ja [  ]

 

nein [X] Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans betrifft das Bochumer Stadtgebiet. Im Übrigen können aus dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan keine Baurechte abgeleitet werden. Dazu sind entsprechende Bebauungsplanverfahren erforderlich.

 

c)   Sonstige Keine

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

 

Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 55 BO wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

 

Änderungen des GFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 20.03.2023 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss am 10.02.2023 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 55 BO -Dietrich-Benking Straße Ost- beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 12.06.2023 bis 12.07.2023 bzw. vom 01.06.2023 bis 03.07.2023 durchgeführt.

 

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,0 ha und wird im GFNP vollständig als Grünfläche dargestellt. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen. Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI -Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV- bestehen für den Änderungsbereich bereits jetzt Baurechte nach § 30 BauGB (Festsetzung überwiegend als Gewerbegebiet).

 

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Entwurf von Änderungsplan und der Begründung (siehe Anlagen) zu entnehmen.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert.

 

Weiteres Verfahren

 

Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) voraussichtlich im 1. Quartal 2024. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich ebenfalls im 1. Quartal 2024. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.

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Anlagen

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