Beschlussvorlage - B/17/4018-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung

 

53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord- in Gelsenkirchen

 

des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen für das Änderungsverfahren 53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord- in Gelsenkirchen vom 20.06.2022 (Drucksache Nr. B/17/2031-01);

 

  • Auslegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen für das Änderungsverfahren 53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord- in Gelsenkirchen vom 20.03.2023 (Drucksache Nr. B/17/3040-01);

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

Ja  [  ]

 

Keine [X]

 

 

b)   Auswirkungen auf das Klima

 

Ja [  ]

 

Nein [X]  Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans betrifft das Gelsenkirchener Stadtgebiet. Im Übrigen können aus dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan keine Baurechte abgeleitet werden. Dazu sind entsprechende Bebauungsplanverfahren erforderlich.

 

 

c)   Sonstige  Keine

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.

 

Das als RFNP- Änderung begonnene Verfahren 53 GE wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

 

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleichlautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 22.08.2022 bis 22.09.2022 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 01.06.2023 bis 03.07.2023 (Behörden- und sonstige Träger öffentlicher Belange) bzw. 12.06.2023 bis 12.07.2023 (Öffentlichkeit) statt.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der Beteiligungen nicht geändert. Die Begründung wurde im Laufe des Aufstellungsverfahrens redaktionell fortentwickelt.

 

Die Änderung Nr. 53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord- bereitet die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Im RFNP ist eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug dargestellt, der nicht mehr gebaut werden soll. Die Fläche des Hauptverkehrszuges wird in die umgebenden Nutzungen (gewerbliche Baufläche bzw. Grünfläche) integriert.

 

Weiteres Verfahren

 

Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.

 

Abwägungsmaterial

 

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

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Anlagen

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