Beschlussvorlage - B/17/4017-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 46 E -Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)- in Essen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Recht
- Verantwortung:
- Hülsebusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
11.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung
46 E -Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)-
des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Konsequenzen
Bezug
- Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen für das Änderungsverfahren 46 E -Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)- in Essen vom 28.06.2021 (Drucksache Nr. B/17/0641-01);
- Auslegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen für das Änderungsverfahren
46 E -Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)- in Essen vom 20.03.2023 (Drucksache Nr. B/17/0641-01);
Konsequenzen
a) Finanzielle
Ja [ ]
Keine [X]
b) Auswirkungen auf das Klima
Ja [ ]
Nein [X] Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans betrifft das Essener Stadtgebiet. Im Übrigen können aus dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan keine Baurechte abgeleitet werden. Dazu sind entsprechende Bebauungsplanverfahren erforderlich.
c) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Der mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) übergeleitete Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 BauGB für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.
Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 46 E wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleichlautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Der Aufstellungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren zum RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 04.03.2021 und dem 28.06.2021 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 24.08.2021 bis 24.09.2021 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 20.03.2023 bis 04.05.2023 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 01.06.2023 bis 03.07.2023 bzw.12.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
Der Änderungsbereich des Areals Thurmfeld umfasst eine ca. 11,5 ha große Fläche im Stadtteil Nordviertel (Stadtbezirk I). Der GFNP soll als Entwicklungsgrundlage für den parallel zum GFNP-Änderungsverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan -Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)- dienen. Ziel ist es, einen „Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität zu schaffen, sowie eine intensivere Vernetzung und Kooperation zwischen Wirtschaft und Universität.
Im GFNP ist der Änderungsbereich als Wohnbaufläche sowie gewerbliche Baufläche dargestellt. Die geplanten Nutzungen lassen sich nicht aus den gegenwärtigen Darstellungen des GFNP entwickeln. Aus diesem Grund ist eine Änderung dieses Bereichs in Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport, Sondergebiet für Hochschule, Bildung und Forschung sowie Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzung vorgesehen.
Das 2015 im westlichen Bereich fertiggestellte „Sportbad am Thurmfeld“ ist in die Änderung mit einbezogen worden. Die von Norden nach Süden verlaufende Trasse der unterirdischen Stadtbahnen bleibt erhalten.
Bei dem Verfahren wurden die Begründung und der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt.
Die Plandarstellung sowie der Änderungsbereich wurden jedoch auf der Grundlage des im Verfahren konkretisierten Bebauungsplanentwurfes nach der frühzeitigen Beteiligung angepasst und geändert.
Zum Vorentwurf wurde der vormals 8,9 ha große Änderungsbereich als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Auf der Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfes wurde der Änderungsbereich im Nordosten um die Brachfläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark erweitert. Der Änderungsbereich umfasst nun im Entwurf eine Fläche von 11,5 ha und wird als Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport, Sondergebiet für Hochschule, Bildung und Forschung sowie Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzung dargestellt.
Weiteres Verfahren
Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
558,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
281,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
454,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
464 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
297,2 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
459,6 kB
|
