Beschlussvorlage - B/17/3983-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalsanierungsmaßnahme Wittekindstraße von Waghalsstraße bis Osterfelder Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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07.11.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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23.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/ Straßenbaumaßnahme Wittekindstraße von Waghalsstraße bis Osterfelder Straße
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –
in Höhe von 61.855,78 € EUR brutto zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Straßen- und Wegekonzept 2023-2027 und Kanalbauprogramm 2023: B/17/2754-02
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung:
Liner
Es handelt sich bei der Wittekindstraße um eine Kanalsanierung durch einen Inliner. Diese Art Sanierung ist eine nachhaltige Sanierungsmethode, wodurch eine Senkung von CO²-Austoß und damit eine saubere klimatische Sanierung gewährleistet ist.
Weiterhin wird durch die Abdichtung des Kanals der Schutz des Grundwassers gesichert. Die Maßnahme ist weiterhin kostenschonend und langfristig für den Kanal lebenserhaltend.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig. Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.
Nach § 8a Abs. 4 KAG NRW kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung nach Abs. 3 abgesehen werden, wenn es sich um eine geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides bleibt von der Erfüllung der Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung nach § 8a Abs. 3 oder eines anderen Beteiligungsverfahrens unberührt.
Das alternative Beteiligungsverfahren wurde durch den Bereich 5-6/Mobilität durchgeführt.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2023-2027 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Wittekindstraße von Waghalsstraße bis Osterfelder Straße
(lfd. Nr. 339 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Wittekindstraße von Waghalsstraße bis Osterfelder Straße sind der Kanal zu sanieren. Die Sanierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2023 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1913 als Kreisprofil in der Nennweite DN 250-300 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,60 m und ca. 3,10 m verlegt. Das Schadensbild lässt eine Sanierung mittels Liner zu. Durch die Kanalsanierung werden Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023. Die geschätzten Baukosten betragen 61.855,78 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
In den Folgejahren werden umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 9.000,00 EUR brutto erwartet.
