Antragsvorlage - A/17/4151-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, für die Schulgebäude der Stadt Oberhausen einen aktuellen und belastbaren „Rahmenplan Bildung“ zu erstellen.

 

Dafür sind auf der Grundlage des Zustandes einerseits und des Bedarfs/der Anforderungen andererseits schulscharf Maßnahmenpläne zu erstellen. Diese Pläne sind mit einer Kosteneinordnung zu versehen und kriterienorientiert zu priorisieren. Die aktuellen Bedarfe und Anforderungen sind bei der Erstellung ebenso erkennbar zu berücksichtigen wie perspektivische Anforderungen an die Nutzung des jeweiligen Gebäudes.

 

Eine qualifizierte Bestandsaufnahme aller Oberhausener Schulgebäude soll die Grundlage dieser Maßnahmenpläne bilden. Zu dokumentieren sind u.a.:

 

  • die tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten;
  • sämtliche baulichen und technischen Mängel;
  • Daten zur Raumqualität;
  • Daten zur Energiebilanz; 
  • aktuelle Anforderungen an die Nutzung des Gebäudes (z.B. durch steigende Schülerzahlen, Inklusion, Offener Ganztag oder veränderte pädagogische Anforderungen).
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Begründung

 

In den letzten drei Jahren wurde in die Bildungsinfrastruktur in Oberhausen so viel investiert wie noch nie. Inklusive der Ausgaben für die digitale Infrastruktur waren dies allein in den Jahren 2021-2023 über 114 Millionen Euro. Mittel aus dem eigenen Haushalt, aber auch verschiedene Förderprogramme machten das möglich. 

 

Durch Jahrzehnte zuvor, in denen sich gerade unsere Schulgebäude dem Sanierungsstau gegenübersahen, dürfen diese wichtigen Investitionen aber nicht enden. Bauliche und technische Mängel erschweren ebenso wie überfüllte Räumlichkeiten das Lernen und Lehren massiv – auch in Oberhausener Schulen. Sinnvolle Konzepte zur Energieeffizienz und energetischen Nachhaltigkeit gehören gleichfalls zu den Aufgaben unserer Zeit.

 

Selbstverständlich besteht auch aufgrund einer veränderten Lernkultur dringender Handlungsbedarf, der ebenso die steigenden Schülerzahlen, die Umstellung von G8 auf G9 an den Gymnasien, den Rechtsanspruch im Offenen Ganztag an den Grundschulen, die Umsetzung der Inklusion etc. berücksichtigen muss. 

 

Die seinerzeit angelegten Steckbriefe (B/16/1642-01) für unsere Schulgebäude sind zum einen veraltet und zum anderen eindimensional in der Darstellung. Sie geben beispielsweise keine Antworten auf zukünftige Anforderungen.

 

Um handlungsfähig zu sein und perspektivisch auch durch Fördermittel zur Verfügung gestellte Gelder zügig und zielgerichtet verplanen zu können, müssen auf die veränderten Bedingungen zügig Antworten gegeben werden, die konsequenterweise mit den Gebäudestrukturen der Oberhausener Schulen in Einklang zu bringen sind.

 

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