Beschlussvorlage - B/17/3982-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 310006010101-Betriebsführung - sowie beim Auftrag 310106010104-Tagespflege wie folgt zu:

 

 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310006010101-

Betriebsführung

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

 

367.114,00 Euro

 

310106010104-

Tagespflege

 

533128

 

Jugendhilfe a.v.E. –Kinder in Tagespflege

 

   85.654,00 Euro

 

 

Summe: 452.768,00 EURO

 

Deckungsvorschlag

 

Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 310006010101-Betriebsführung - sowie beim Auftrag 310106010104-Tagespflege durch Zuwendungen vom Land NRW wie folgt:

 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310006010101-

Betriebsführung

414200

Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

(Einnahmen Betriebskosten KTE)

 

532.739,00 Euro

310106010104-

Tagespflege

414200

Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

(Einnahmen Tagespflege)

 

85.654,00 Euro

 

 

Summe: 618.393,00 EURO

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ x ] Begründung:

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Rundschreiben Nr. 42 / 4 / 2023 vom LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie wurde die Stadt Oberhausen darüber informiert, dass der Landtag am 20.12.2022 einer ersten Tranche des Sondervermögens im Rahmen eines 3-Säulen-Modells zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zugestimmt hat. Darin enthalten sind Ermächtigungen in Höhe von 60,2 Millionen Euro zur Sicherung von Angeboten der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege.

Die Mittel werden als einmaliger Aufschlag auf die Kindpauschalen bzw. Kindertagespflegepauschalen an alle Kommunen ausgezahlt. Der Aufschlag wird vollständig durch das Land finanziert. Die Berechnung erfolgte für die Kindertageseinrichtung sowie für die Kindertagespflege auf Basis der Kinderdaten, die im Zuschussantrag über kibiz.web zum 15.03.2023 gemeldeten wurden. Der Aufschlag wird als fachbezogene Pauschale gezahlt und dient der Abfederung der gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und ist insofern von den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für Energieaufwendungen im Kindergartenjahr 2022/2023 zu verwenden. Die Zahlung ist entsprechend an die Träger und Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten.

Der Anteil der Mittel für die städtischen Kindertageseinrichtungen verbleibt auf dem Auftrag 310006010101-Betriebsführung im dem Sachkonto 414200-Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

 

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