Berichtsvorlage - M/17/3977-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Umsetzung der Nahmobilitätskonzepte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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25.10.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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07.11.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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02.11.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Durch Antrag A/17/3562-01 wurde die Stadtverwaltung Oberhausen gebeten, einen Sachstandsbericht zu den bereits umgesetzten und noch anstehenden Maßnahmen aus den Nahmobilitätskonzepten zu fertigen. In der Sitzung vom 07.09.2023 hat der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Verwaltung gebeten, die Vorlage M/17/3844-01 als neue Vorlage zur Kenntnis in die Bezirksvertretungen einzubringen.
Für jeden der drei Stadtbezirke der Stadt Oberhausen wurde ein Nahmobilitätskonzept erstellt. Unter Nahmobilität ist der Fuß- und Radverkehr zu verstehen; Aspekte wie das lokale Vorankommen, Aufenthalt und Beleuchtung sowie Barrierefreiheit werden vertieft zugrunde gelegt. Räumlich konzentrieren sich diese jeweils auf das Bezirkszentrum und den Übergang zu den Wohnbereichen. Die Erstellung der Konzepte wurde jeweils durch ein Beteiligungsverfahren begleitet.
Systematik der Nahmobilitätskonzepte
Die Nahmobilitätskonzepte sind in Zusammenhang mit weiteren Planwerken der Stadt Oberhausen und regionalen Konzepten zu sehen (Abbildung 1). Die Umsetzung der Maßnahmen ist mit den jeweilig anderen Planwerken zu harmonisieren, sofern dies nicht im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt ist. Ergänzend ist die Umsetzung der Daueraufgaben stetig anzupassen, um die verfügbaren Ressourcen effizient einzusetzen.

Abbildung 1: Einordnung der Nahmobilitätskonzepte in ausgewählte Planwerke
Vorteil der Harmonisierung dieser Planwerke ist, dass Maßnahmen unterschiedlicher fachlicher Bereiche auch mit möglichst hohen Förderzugängen ausgestattet werden können. Beispielsweise können Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept im Rahmen der Städtebauförderung abgedeckt werden; die Smart City treibt Ansätze zur Behebung von Angsträumen voran, diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Aufwertung von Stadttoren. Ausgewählte Maßnahmen und eine allgemeine Förderung der Nahmobilität werden mit den Straßen- und Wegekonzept synchronisiert. Hierdurch entstehen auch zeitliche Abhängigkeiten.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen der drei Nahmobilitätskonzepte werden in Anlage 1 dargestellt. Insgesamt umfassen die Konzepte 103 Maßnahmen unterschiedlichen Aufwands und Zeithorizonts sowie davon 19 Maßnahmen die als Daueraufgaben eingestuft werden. Die in den Konzepten enthaltende Kostenschätzung beläuft sich auf gemittelt mind. 17 Mio. € ohne Planungskosten, Daueraufgaben und Unterhaltungskosten. Durch die allgemeinen und bauspezifischen Kostensteigerungen sind mittlerweile deutlich höhere Kosten zur Umsetzung anzunehmen.
Die Nahmobilitätskonzepte sind 2017, 2019 und 2022 zur Umsetzung beschlossen worden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist seitdem unter den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgt. Die Beschlüsse der jeweiligen Nahmobilitätskonzepte umfassen keine Schaffung zusätzlicher Ressourcen – weder personell noch finanziell – für die Umsetzung.
Ein erweitertes Ampelsystem zeigt den derzeitigen Status der Maßnahme an (Tabelle 1). Grün steht für eine umgesetzte Maßnahme. Gelb gliedert sich in zwei Abstufungen nach Bearbeitungsstatus auf. Gelb steht für Maßnahmen, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird, zum Beispiel, wenn die Planungen bereits so fortgeschritten sind, dass Fördermittel beantragt wurden. Orange steht für Maßnahmen, deren Umsetzung derzeit geprüft werden, zum Beispiel, wenn Entwürfe aufgestellt werden. Rot steht für Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden, zum Beispiel, wenn ein Ratsbeschluss eine Umsetzung ablehnt. Ergänzt wurde eine blaue Kategorie; diese zeigt Maßnahmen an, die derzeit nicht bearbeitet werden (können). Wo möglich, wird ein Hinweis zum Status gegeben und der Bezug zu Drucksachen (jeweils aktuellste Drucksache zum Sachverhalt, keine abschließende Auflistung) vorgenommen.
Tabelle 1: Ampelsystem zum Status der Maßnahmen der Nahmobilitätskonzept
Status der Maßnahme | Farbe | Kürzel | Anzahl |
Umgesetzt | Grün | gr | 8 |
In Bearbeitung zur Umsetzung | Gelb | ge | 18 |
In Bearbeitung zur Prüfung | Orange | or | 32 |
Derzeit keine Bearbeitung | Blau | bl | 40 |
Keine Bearbeitung/Umsetzung | Rot | ro | 5 |
Summe (mit Daueraufgaben) | 103 | ||
Einige Maßnahmen und Ansätze sind in allen drei Konzepten ähnlich. Diese werden in der Regel auch übergreifend durch die Verwaltung bearbeitet, zum Beispiel Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zu Radabstellanlagen. Konkret ist derzeit auch das Radverleihsystem metropolrad ruhr zu nennen, welches im Rahmen einer Neuvergabe durch den Regionalverband Ruhr (RVR) zum 01.08.2025 an Qualität gewinnen soll. Die Stadt Oberhausen bringt dazu ihre Interessen beim RVR vor, wie zum Beispiel die Option zur Leihe von (E-)Lastenrädern.
Im Folgenden werden kurz zu den einzelnen Nahmobilitätskonzepten übergreifende Hinweise zur Maßnahmenumsetzung gegeben.
Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen
Das „Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen“ wurde durch den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 15.03.2022 unter der Drucksachen-Nr. B/17/1284-01 beschlossen. Trotz der kurzen Zeit konnten bereits erste Maßnahmen umgesetzt werden und Förderanträge zur Umsetzung gestellt werden. Ergänzend wurden Prüfungen eingeleitet, um weitere Maßnahmen in den nächsten Jahren umzusetzen und Abhängigkeiten von anderen Planungen aufzuzeigen.
Neben der Umsetzung von konkreten Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept werden in Alt-Oberhausen in diesem Jahr die „RadSchuppen“ (B/16/5660-01) als Verbesserung der Abstellmöglichkeiten von (E-)Fahrrädern aufgestellt. Ergänzend wurden Voruntersuchungen für ein Quartiersparkhaus in der Düppelstraße (M/17/3574-01) angestoßen, die neben besseren Radabstellanlagen eine Verbesserung des Öffentlichen Raums zugunsten der Aufenthaltsqualität umfassen. Für die Umsetzung künftiger Maßnahmen sind auch die Bezüge zum Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ von Bedeutung. In diesem Rahmen wurde unter anderem der freiraumplanerische Realisierungswettbewerb – Bahnhofsumfeld Oberhausen mit Verbindung in die Innenstadt eingeleitet (B/17/2834-01).
Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit Oberhausen-Sterkrade
Das „Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit Oberhausen-Sterkrade“ wurde durch den Rat der Stadt am 27.11.20217 unter der Drucksachen-Nr. B/16/3021-01 beschlossen. Bisher konnten nur wenige Maßnahmen aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt werden. Dies liegt einerseits an den eher hohen Aufwänden zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, als auch an zahlreichen weiteren Planungen im Untersuchungsgebiet. Die wohl bedeutende Umsetzung stellt die Neugestaltung des kleinen Markts dar.
Für die Innenstadt von Sterkrade von zentraler Bedeutung ist die geplante Neugestaltung der Bahnhofsstraße (B/17/3472-01). Im Hinblick auf die Nahmobilität wird neben der Aufenthaltsqualität auch die Barrierefreiheit und Beleuchtung gestärkt. Ein weiteres wichtiges Projekt für die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs – vor allem in Verbindung mit einem intermodalen Umstieg – stellen die Planungen zum Umbau des Bahnhofs Sterkrade dar (B/16/2219-01, B/16/3613-01, M/17/0288-01, B/17/3423-01). Veränderungen, wie der Umzug des Geschäftes Kaufland werfen neue Herausforderungen mit dem Umgang des angrenzenden öffentlichen Raums an den Leerstand und dessen Entwicklung auf (A/17/1705-01). Mit Blick auf das integrierte Handlungskonzept Sterkrade, wurde durch das Citymanagement Sterkrade ein niederschwelliges, kostenloses E-Lastenradsharing umgesetzt (B/17/3458-01), eine Maßnahme, die nicht gesondert im Nahmobilitätskonzept Sterkrade aufgeführt wird.
In Hinblick auf Verbesserungen in der Barrierefreiheit konnte durch mehrere punktuelle Maßnahmen eine Verbesserung erreicht werden. Beispielsweise wurden für sehbehinderte Personen die erneuerten Lichtsignalanlagen mit den entsprechenden Tastern und akustischen Signalen ausgestattet. Jene Maßnahmen werden nicht gesondert als Maßnahmen des Nahmobilitätskonzepts geführt.
Nahmobilitätskonzept inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld
Das „Nahmobilitätskonzept inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld“ wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen am 08.07.2019 unter der Drucksachen-Nr. B/16/4802-01 zur Kenntnis genommen; die zuständigen Gremien entscheiden über die Umsetzung einzelner Maßnahmen. Das Nahmobilitätskonzept setzt Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen fest.
Bereits umgesetzt – und derzeit in Anpassung an die geltenden Regelwerke – ist die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr (B/17/1431-01), hier werden derzeit auch noch kleine Anpassungen vorgenommen. Weitere Planungen im Untersuchungsraum, wie der Neubau des Brückenbauwerks Wittekindstraße (B/17/1534-01) und die Eisenbahnüberführung Osterfelder Straße, haben Einfluss auf die Planungen in Osterfeld. Weitere Anpassungen zur Förderung des Radverkehrs werden zudem zum Beispiel im Rahmen des Projekts RadQuerung (B/17/3160-01) erfolgen. Zahlreiche kleinere Maßnahmen wurden bisher aus Kapazitätsgründen nicht abschließend geprüft und somit bisher nicht in die Umsetzung gebracht.
Ausblick
In Verbindung mit anderen Konzepten, insbesondere dem Radverkehrskonzept (B/17/3845-01), sind ausgewählte Maßnahmen der Nahmobilitätskonzepte anzupassen, sodass diese Konzepte im Einklang stehen. Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus den Nahmobilitätskonzepten wurden Förderanträge gestellt (M/17/3673-01). Um Ressourcen zu bündeln, umfassen diese Förderanträge in der Regel Maßnahmen aus allen drei Nahmobilitätskonzepten. Einige Maßnahmen sind konkret in Prüfung, sodass eine Umsetzung in den nächsten 5 Jahren angepeilt wird. Werden Maßnahmen in Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen gesehen, soll die Umsetzung in diesem Rahmen erfolgen. Je nach Maßnahme kann dies auch einen Zeithorizont von 5-10 Jahren bedeuten.
Bisher stand die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen im Vordergrund. In den nächsten Jahren soll aus den Nahmobilitätskonzepten heraus verstärkt eine Umsetzung der Maßnahmen zugunsten des Fußverkehrs, insbesondere mit Verbesserung der Barrierefreiheit, angestrebt werden.
Die weitere Umsetzung erfolgt sukzessive im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen. Für eine schnellere Umsetzung der Maßnahmen würde es sowohl mehr an Personal als auch an Haushaltsmitteln benötigt. Die Erhöhung der Ressourcen kann dabei nur im Zusammenhang erfolgen. Die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen können dabei in Teilen im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (B/17/3845-01) erfolgen. Maßnahmen, die beispielsweise nur den Fußverkehr oder die ganzheitliche Aufwertung von Stadttoren umfassen, müssen mit anderen Ressourcen ausgestattet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, regelmäßig über die Umsetzung der Nahmobilitätskonzepte im Rahmen des „Runden Tisch Radverkehrsförderung“ (B/17/3845-01) zu informieren.
Kurzfassung
Der Sachstandsbericht bezieht sich auf die Umsetzung der Nahmobilitätskonzepte in Oberhausen, die den Fuß- und Radverkehr, sowie Aspekte wie Beleuchtung und Barrierefreiheit, in den Fokus nehmen. Die Nahmobilitätskonzepte umfassen 103 Maßnahmen, deren Umsetzungsstatus anhand eines Ampelsystems (siehe Anlage) klassifiziert sind und kurz erläutert werden. Bislang wurden nur wenige Maßnahmen vollständig umgesetzt, hauptsächlich wegen begrenzter Ressourcen und der Notwendigkeit, diese mit anderen Planungen abzustimmen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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