Beschlussvorlage - B/17/4065-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 in den Produktbereichen 01 (Innere Verwaltung) und 05 (Soziale Leistungen) wie folgt zu:

 

 

Auftrag   Bezeichnung   Sachkonto   Bezeichnung   Betrag/EUR
(Finanzstelle)     (Finanzposition)

870001130101  Bebaute Grundstücke  542210   Aufwendungen für Miete       500.000,00
(PN 0113)     (7422.10)  

320005020738  Flüchtlingshilfe Ukraine  542210   Aufwendungen für Miete    2.000.000,00
(PN 0502)    (7422.10)  

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit:    500.000,00 EUR

 

Mehrertrag beim Auftrag 320005020738 Flüchtlingshilfe Ukraine,

Sachkonto 441110 Erträge aus Mieten und Pachten:   1.000.000,00 EUR

    

sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender

Verwaltungstätigkeit, die mit Hilfe des NKF-COVID-19

-Ukraine-Isolierungsgesetzes – NKF-CUIG NRW isoliert wird:  1.000.000,00 EUR

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 ja [   ] (siehe Anlage Klimacheck)

 nein [ X ] Begründung: Der Beschluss hat keine klimarelevanten Auswirkungen (reine Finanzvorlage)

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Deckungsring „Mieten“ (D00000012) ist für das Jahr 2023 ein Budget von 7.500.000,00 EUR vorhanden. Benötigt werden nach aktuellem Stand aber 10.000.000,00 EUR. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

 

Bei Aufstellung des städtischen Haushalts für das Jahr 2023 ist davon ausgegangen worden, dass innerhalb der SBO Servicebetriebe Oberhausen ein Ausgleich der für die im Rahmen der Flüchtlingshilfe Ukraine angemieteten Wohnungen zu zahlenden Mieten mit den über Untermietverträge eingehenden Erstattungsbeträgen (Zahlungen Jobcenter u. a.) ohne Einbeziehung des städtischen Haushalts erfolgen kann. Die von SBO für diese Flüchtlingswohnungen zu zahlenden Mietbeträge wurden daher bei der Planung des Deckungsrings „Mieten“ (D00000012) nicht berücksichtigt.

 

Die so geplante Abwicklung wurde im Folgenden aber wieder verworfen. Die geleisteten Mietzahlungen werden weiterhin aus dem städtischen Haushalt an SBO erstattet; im Gegenzug werden die aus den Untermietverträgen erzielten Mieteinnahmen an die Stadt weitergeleitet. Aus diesem Grund und durch die weitere Anmietung von Wohnungen im Jahr 2023 ist beim Deckungsring „Mieten“ inzwischen ein Mittelbedarf von rd. 2.000.000,00 EUR entstanden, der dem Auftrag 320005020738 (Flüchtlingshilfe Ukraine) zuzuordnen ist. Als Deckung können die bei diesem Auftrag eingehenden Erträge herangezogen werden, die lt. aktueller Prognose rd. 1.000.000,00 EUR betragen werden.

 

Ein weiterer Mittelbedarf hat sich aus den von Ende 2022 bis jetzt erfolgten Neuanmietungen ergeben, beispielsweise für städtische Dienststellen - Büroflächen in den Objekten Virchowstraße 83 und Essener Straße 57 -.

Für das Projekt „Sofortprogramm Innenstadt“ wurden insgesamt 6 Ladenlokale auf der Elsässer Straße, Marktstraße, Paul-Reusch-Straße und Bahnhofstraße angemietet, für schulische Zwecke (Offener Ganztag) Räumlichkeiten für die Luisenschule (Kaplan-Küppers-Weg) und die Adolf-Feld-Schule (Nohlstraße).

Außerdem erfolgte für das Projekt „Creative City“ die Anmietung von 2 Ladenlokalen im Gebäude Elsässer Straße 17.

Insgesamt beträgt der zusätzliche Mittelbedarf für diese Anmietungen rd. 500.000,00 EUR. Für diesen Betrag kann kein Deckungsvorschlag gemacht werden.

 

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