Berichtsvorlage - M/17/4055-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausensowie Prüfung der Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Beschlüsse der „Istanbul-Konvention"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Verantwortung:
- Frau Costecki , Frau Heutger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
15.11.2023
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen
Der Rat der Stadt hat am 20.03.2023 den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Erstellung einer zentralen Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen (Drucksache) A/17/2948-02 beschlossen.
In Zusammenarbeit des Bereiches Statistik und der Gleichstellungsstelle der Stadt Oberhausen wurden zur Umsetzung des Beschlusses und Anlegung einer zentralen Datensammlung in Analogie zur der Umsetzung der Istanbul Konvention folgende Institutionen, im ersten Schritt um die Mitteilung von erhobenen Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit und in Bezug auf Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen gebeten:
Kommunales Integrationszentrum, Jugendamt, Polizei Oberhausen, Weißer Ring Oberhausen, Frauenhaus Oberhausen, Frauenberatungsstelle Oberhausen, Pro Familia Oberhausen, Psychologische Beratungsstelle, Familienberatungsstelle des Diakonischen Werks, Gesundheitsamt Oberhausen, Amtsgericht Oberhausen, Caritas Täterarbeit, Staatsanwaltschaft Duisburg, Landesgericht Duisburg, Evangelisches Krankenhaus, Helios Kliniken, Ameos Kliniken, Solwodi Oberhausen, Jobcenter Oberhausen Diakonie, Lore Beratungsstelle wohnungslose Frauen, Caritasverband, Carl Sonnenscheinhaus, Der Paritätische, Kinderschutzbund, Wohnungslosenhilfe Stadt Oberhausen und Igobsis (Gerichtsmedizin Düsseldorf).
Nach Vorgabe der Istanbul Konvention sollen alle staatlichen (z.B. Justizbehörde, soziale Sicherung) und nichtstaatlichen Organisationen (Beratungsstellen, Gesundheitsversorgung, Hilfsorganisationen) in eine Datenerhebung auf allen Ebenen miteinbezogen werden. Der Bereich Statistik und die Gleichstellungsstelle haben alle ihnen bekannten in oder für Oberhausen arbeitenden Organisationen angefragt.
Die Abfrage erfolgte in mehreren Wellen (Erstabfrage Anfang Juni, Erinnerung Mitte Juni sowie persönliche Nachfrage per Mail und Telefon Mitte Juli).
Die Abfrage erfolgte anhand folgender Leitfragen:
- Welche Daten erheben Sie in Ihrer Einrichtung/ Ihrem Arbeitsbereich in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen?
- Wie werden diese Daten erhoben? Nach Fällen, Taten, Betroffenen, Täter*innen, Beratungseinheiten?
- Welche Differenzierung ist möglich? Alter, Wohnort, Nationalität?
- Welche Formen von Gewalt erheben Sie?
- Können Sie uns diese Daten anonymisiert für den Zeitraum 2020 bis 2022 zur Verfügung stellen?
Mit Stand vom 12.07.2023 erhielt die Gleichstellungsstelle Rückmeldungen von folgenden Institutionen:
- Frauenhaus Oberhausen
- Frauenberatungsstelle Oberhausen
- pro Familia
- WEISSER RING
- Polizei Oberhausen
- Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie
Weitere Institutionen antworteten nicht oder hatten keine Erfassung zu den angefragten Daten, bzw. erfolgte die Erfassung nicht geschlechtsspezifisch oder es waren keine Fälle bekannt.
Die Auswertung der Daten sind der Anlage zu entnehmen.
Die Datenerfassung der angefragten Institutionen unterliegen institutionseigenen oder übergeordneten Regeln (wie z.B. Förderrichtlinien), auf die nur wenig Einfluss genommen werden kann. Dies erschwert eine standardisierte Abfrage und Auswertung sowie eine harmonisierte Zusammenführung der Daten. Um politische Entscheidungen zu ermöglichen und die Verbesserung der Präventionsangebote zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu erwirken, sollten langfristig durch die Monitoringstelle auf Bundesebene standardisierte Methoden und Indikatoren entwickelt werden. Auf Landesebene laufen nach erster Information der Gleichstellungsstelle auch Anstrengungen, eine Landeskoordinierungsstelle Istanbul Konvention einzurichten. Für Oberhausen könnte eine standardisierte Abfrage in regelmäßigen Abständen bei Einrichtung einer Koordinierungsstelle erfolgen, die vergleichbare Bewertung des Ausmaßes und der Tendenzen von Gewaltformen gegen Frauen ermöglicht. Dies wäre eine Grundlage für eine einzurichtende Koordinierungsstelle zur effektiven Steuerung der dann für Oberhausen festzustellenden Bedarfe, die Umsetzung der Maßnahmen, die Evaluation der Maßnahmen sowie die Anpassung von Vorgehensweisen.
Prüfung Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul Konvention
Mit Antragstellung (Drucksache A/17/2947-02) und entsprechender Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 20.03.2023 wurde die Prüfung der Einrichtung einer entsprechenden Koordinierungsstelle Istanbul Konvention angeregt. Diese Prüfung wurde seitens des Fachbereiches 4-1-10 Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten vorgenommen und mit der Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle bei der Gleichstellungsstelle bewertet.
Eine Kompensation ist jedoch innerhalb des Bereiches oder verwaltungsseitig nach Angabe des Personaldezernenten nicht möglich, folglich kann angesichts der Haushaltssituation derzeit keine Personalstelle und damit keine Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
543,9 kB
|
