Beschlussvorlage - B/17/4071-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Errichtung eines Erweiterungsneubaus am Bertha-von-Suttner-Gymnasium mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von rund 17.500.000 EUR zzgl. 2.865.000 EUR Planungskosten gem. HOAI, mithin insgesamt 20.365.000 EUR.

 

Mittel sind bislang wie folgt zum Entwurf 2024 ff. im investiven Haushalt angemeldet worden:

Finanzstelle 330003010400000 – Bertha-von Suttner-Gymnasium

 

    HH 2024  HH 2025 HH 2026  HH 2027

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

200.000

5.000.000

 

 

785101

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen

500.000

 

 

 

 

Die aktuellen Gesamtkosten gem. Kostenberechnung i. H. v. 20.365.000 EUR liegen somit höher als der bisher angemeldete Gesamtkostenrahmen und werden im Rahmen des laufenden Haushaltsanmeldeverfahren über die Veränderungsnachweisung auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 verteilt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/1642-01 vom 04.07.2016

Bildungsplan 2016 – 2020

 

Drucksache-Nr. B/16/1481-01 vom 15.02.2016

Anmietung Container für das Bertha-von-Suttner-Gymnasium

 

Drucksache-Nr. B/16/2698-01 vom 03.07.2017

Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“; geplante Maßnahmen

 

Drucksache-Nr. V/17/2831-01 vom 29.11.2022

Errichtung Neubau am Bertha-von-Suttner-Gymnasium; hier: Sachstandsdarstellung und weitere Vorgehensweise

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

 

Mittel sind bislang wie folgt zum Entwurf 2024 ff. im investiven Haushalt angemeldet worden:

Finanzstelle 330003010400000 – Bertha-von Suttner-Gymnasium

 

    HH 2024  HH 2025 HH 2026  HH 2027

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

200.000

5.000.000

 

 

785101

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen

500.000

 

 

 

Im Haushalt 2023 sind Baukosten in Höhe von 1 Mio. EUR und HOAI i. H. v. 2,5 Mio. EUR abgebildet, wobei mittlerweile von den SBO prognostiziert wird, dass keine Baukosten und lediglich 250.000 EUR Honorarkosten kassenwirksam werden können.

 

Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2024 und 2025 noch keine Kostenberechnung vorlag, wurden vorerst an Baukosten 5,2 Mio. EUR veranschlagt. Hierdurch sollte die Möglichkeit bei einem positiven Beschluss des Rates geschaffen werden, Vergaben in 2024 vorzunehmen. Mit einem Baubeginn könnte bei positiver Beschlussfassung frühestens Ende 2024 mit dem Abriss der Bestandsgebäude gerechnet werden.

 

Die aktuellen Gesamtkosten gem. Kostenberechnung i. H. v. 20.365.000 EUR liegen somit höher als der bisher angemeldete Gesamtkostenrahmen und werden im Rahmen des laufenden Haushaltsanmeldeverfahren über die Veränderungsnachweisung auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 verteilt.

 

Einzahlungsbeträge sind nicht ausgewiesen (lediglich der Belastungsausgleich G9 i. H. v. 1.114.610 EUR für das Jahr 2024). Weitere Zuschussmöglichkeiten seitens des Landes und/oder des Bundes liegen bislang nicht vor.

 

b)   Sonstige

 

 

 ja [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)

 nein [   ] Begründung:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Bertha-von-Suttner-Gymnasium ist ein 5-zügiges Gymnasium, welches nach überwiegender 4-Zügigkeit mittlerweile wieder mehrfach fünf Klassen je Jahrgangsstufe bildet. Zurzeit verteilt sich die Schüler*nnenzahl wie folgt über die Jahrgangsstufen:

 

Jahrgangsstufe

Anzahl Schüler*innen

05

150

06

155

07

107

08

141

09

141

EF

94

Q1

121

Q2

125

Insgesamt

1034

(Schulstatistik 2022/2023)

 

Auch bereits in der Betrachtung der aktuellen Schüler*innenzahl ist ein Mangel an Raumkapazität ersichtlich. In der Bevölkerungszahlprognose der zukünftig einzuschulenden Kinder scheint sich dieser Bedarf in Zukunft noch zu verstärken.

 

Bereits im Jahr 2016 hat die Schulleitung einen Raumbedarf geltend gemacht, der durch den Wegfall von angemieteten Räumen im direkten Umfeld der Schule verschärft wurde. Aus diesem Grund wurde am Gymnasium ein Pavillon aufgestellt, um eine kurzfristige Entlastung zu schaffen. Insbesondere machte die Schule das Fehlen eines Oberstufengebäudes geltend und beklagte zugleich die kleinen Klassenräume für die Unterstufe, die aus pädagogischen Gesichtspunkten nahe der Verwaltung beschult werden soll. Gemeinsam mit der Fachverwaltung wurde ein Bedarf von 10 Klassenräumen festgestellt. Eine Dependance-Lösung wurde seitens der Schule abgelehnt.

 

 

Erste Planungen und Anpassung Raumbuch

 

Der Schulträger schlug vor, einen Neubau mit 10 Klassenräumen für die Sekundarstufe I zu errichten. Mit dieser Variante kann der Bedarf an geeigneten Klassenräumen für die Sek. I beseitigt werden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, dass diese Räume bei Bedarf auch von der Sekundarstufe II genutzt werden können, sofern die Raumbelegung dies zulässt. Außerdem können Räume mit geringer Fläche, die zurzeit als Klassenraum für die Sekundarstufe I genutzt werden, künftig durch die Kurse der Sekundarstufe II belegt werden. Je Jahrgang eines Gymnasiums sind 0,5 Räume als Differenzierungsräume vorzuhalten.

 

Der Bedarf bei den Fachräumen für die Sekundarstufe II kann durch die gemeinsame Nutzung der Fachräume für die Sekundarstufe I reduziert werden.

 

Aufgrund des Bedarfs und der prognostizierten Schulentwicklung wurde ein erster Entwurf für einen Erweiterungsneubau erstellt. Die Pläne sahen Klassenräume für die Unterstufe vor, da die Schule über genügend kleinere Kurs-/Klassenräume verfügt.

 

Die Einführung der städtischen Schulbauleitlinie und der Beschluss zur Rückkehr zu G9 zögerten die Planung weiter hinaus, da der Raumbedarf nochmals überprüft werden musste. Mit der Rückkehr zu G 9 hat das Land NRW aber ein Förderprogramm angekündigt, welches nach Ausbruch der Corona Pandemie nicht verabschiedet wurde. Die Förderkriterien waren noch ungeklärt und mussten abgewartet werden. Nichtsdestotrotz wurde der Entwurf stets aktualisiert und angepasst.

 

In Abstimmung mit der Schulleitung musste nunmehr ein aktualisiertes Raumbuch für einen Erweiterungsneubau im Abgleich mit der Schulbauleitlinie, den örtlichen Gegebenheiten und der denkmalrechtlichen Vorgaben aufgrund des Umgebungsschutzes der benachbarten Kirche erstellt werden. Demnach wurde ein Raumbedarf von 12 Klassenräumen, 1 Kursraum, 1 Kunstraum, einem Büro mit 4 Arbeitsplätzen, 1 Selbstlernzentrum und die Erweiterung des Lehrerzimmers festgestellt.

 

Unter Berücksichtigung des Rückbaus des „Laubengangtraktes“ und des Containers sind zusätzlich 2 Klassenräume, 1 Musikraum, eine WC-Anlage für die Schüler*innen und ein Bistro als Ersatz zu errichten.

 

 

Aktuelle Planung

Durch den Bedarf eines Büros und der Erweiterung des Lehrerzimmers, welches im Bestand nicht umzusetzen wäre, wurde beschlossen, die Verwaltung als zentralen Anlaufpunkt im Erdgeschoss des Neubaus zu verorten. Die im Bestand aufgrund der Verlagerung freiwerdenden Flächen werden folglich für das Selbstlernzentrum, 2 Kurs- und ein Kunstraum mit Lager hergerichtet.

 

Ein Neubau soll im westlichen Teil des Schulgeländes an der Lipperheid- und Bismarckstraße errichtet werden. Der sanierungsbedürftige Bestand mit Garagen, Musikraum, WC-Anlage und Bistro ist folglich abzubrechen. Ebenso liegt die Raumzellenanlage im Baufeld und ist zu demontieren.

 

Das geplante Gebäude nimmt die Gebäudehöhen der umliegenden Wohnbebauung auf und umrahmt damit die denkmalgeschützte Kirche, ohne sich in das Blickfeld zu drängen. Der Neubau wird zudem leicht von der Bismarckstraße versetzt errichtet, um so auch weiterhin das Hauptgebäude des Bertha-von-Suttner-Gymnasium als Wahrzeichen der Schule zu belassen und sich in das gesamtstädtische Bild einzufügen.

 

Im Erdgeschoss des Neubaus sollen die Verwaltung, die von außen begehbare WC-Anlage und ein Bistro erbaut werden. Das Bistro soll an der nördlichen Giebelseite entlang der Bismarckstraße eingerichtet werden, um einen schnellen Zugang auch vom gegenüberliegenden Schulgebäude (sog. Falkensteingebäude) zu ermöglichen. Hierdurch öffnet sich das Schulgrundstück stellt einen Bezug zum gegenüberliegenden Nebengebäude dar.

 

Die zu ersetzende Haupt-WC-Anlage soll im südlichen Teil des neuen Gebäudes liegen und vom Schulhof aus zugänglich sein.

 

Zentral ist ein Innenhof geplant, um einerseits eine natürliche Belichtung der Innenräume zu ermöglichen, andererseits den Nutzern als Ort der Ruhe zu dienen. Denkbar sind künstlerische Abhang-Installationen zur Gestaltung, die den Grundgedanken als Ruheort unterstreichen. Der Innenhof kann aber auch als Unterrichtsraum oder für kleinere Aufführungen genutzt werden, da sich der Hof zur Mitte hin absenkt. Die am Rand liegenden Flächen bieten ausreichend Möglichkeiten zum temporären Aufstellen von Tischen und Stühlen.

 

Das erste Obergeschoss umfasst einen Dachgarten und Klassenräume. Im zweiten Obergeschoss soll neben Klassenräume auch ein neuer Musikraum mit angrenzendem Instrumentenlager entstehen, da dieser wegen des abzubrechenden Bestandsgebäudes zu ersetzen ist. Angedient an den Klassenräumen wurden Lernzonen eingeplant, um so auch modernen pädagogische Ansätze verfolgen zu können.

 

Die Fassade soll durch helle Farben und spielerische Elemente die Massivität des Neubaus ausgleichen. Die Klinkerfassade wird in den Bereichen der Öffnungen zusätzlich gegliedert. Die Fenster erhalten seitlich eine Einfassung, indem sich die Klinkerebenen miteinander verschneiden. Die Fenster und Glasfassaden sollen in einer Cortenstahl-Optik ausgeführt werden. Das Zusammenspiel des hellen Klinkers mit einem braunroten Fensterton führt zu einem angenehmen Miteinander der Materialien. Ein farblicher Bezug zum Bestandsgebäude und der Kirche wird durch den Fensterton herbeigeführt.

 

Auf dem Dach wird eine PV-Anlage installiert.

 

Die Erweiterungsmaßnahme war am 21.06.2022 im Gestaltungsbeirat. Teile der Empfehlungen (Nutzung des Innenhofs überdenken und die Lage des Gebäudes) wurden in der vorliegenden Planung aufgegriffen. Der Empfehlung zur Verlagerung bzw. zum Verzicht der Dachterrasse wird in Abstimmung der SBO mit der Schulleitung und der Fachverwaltung nicht gefolgt.

 

 

Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise

Die Kostenberechnung endet mit Baukosten in Höhe von rund 17.287.000 EUR und HOAI-Kosten von rund 2.865.000 EUR. Sobald der Erweiterungsneubau errichtet ist, müssten Umnutzungsmaßnahmen im Bestandsgebäude erfolgen, da die Verwaltung in den Neubau verlagert wird und diese Räume zu Klassenräumen hergerichtet werden sollen. Bei der Prüfung zur Deckung des Klassenraumbedarfs wurde die Schaffung von Unterrichtsräumen auf diesen Flächen berücksichtigt. Die Kostenannahme hierfür beträgt rund 213.000 EUR. In diesen Gesamtkosten von 20.365.000 EUR ist der Rückbau des Bestands und das Umlegen der Elektro-Hauptversorgung im Schulgebäude enthalten.

 

In dieser Kostenberechnung ist bereits eine Kostenindexsteigerung vom Zeitpunkt der Kostenberechnung hin zum Baubeginn eingerechnet. Der zeitliche Abstand beträgt vermutlich 1,5 Jahre. Als Grundlage wird die Indexsteigerung für den Zeitraum IV/2021 bis II/2023 in Höhe von 22% berücksichtigt.

 

Eine Trafostation für das Quartier steht an der Grundstücksgrenze des Schulgrundstückes und zwingt bei einem Verbleib, den Neubau weiter auf dem Schulhof zu versetzen. Damit der Neubau an der Grundstücksgrenze positioniert werden kann, um ein städtebaulich ansprechendes Bild zu erhalten und den Verlust von Schulhofflächen zu vermeiden, finden noch Klärungsgespräche hinsichtlich von Versetzungsmöglichkeiten statt. Entsprechende Kosten sind noch nicht in der Kostenberechnung berücksichtigt.

 

Ein finanzieller Ausgleich des Landes für die Rückkehr zu G9 wird den Städten pauschal für die Jahre 2022 bis 2026 ausgezahlt. Die Pauschale umfasst einmalige investive Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum und die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger als Folge der Einführung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien.

 

Die erste Hälfte des Belastungsausgleichs erfolgt in den Jahren 2022 bis 2024 nach Maßgabe des Anteils der Schülerzahl der Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien je Gemeinde an der entsprechenden landesweiten Schülerzahl vom 15.10.2018. Aufgrund dieser Berechnungsmethode ist die konkrete Höhe derzeit noch nicht zu bestimmen. Für die Jahre 2022 und 2023 wurden bereits 1.671.916,65 EUR vereinnahmt. Für 2024 wird nochmals eine Zahlung in Höhe von rund 1,1 Mio. EUR erwartet.

 

Die Verteilung der zweiten Hälfte in den Jahren 2025 und 2026 wird auf Basis des Schülerzuwachses pro Gemeinde in der Sekundarstufe I erfolgen. Der Schülerzuwachs errechnet sich aus der Differenz zwischen der Schülerschaft an nun G9 geführten Gymnasien im Bezirk des Schulträgers am 15.10.2023 und der Schüleranzahl derselben Gymnasien am 15.10.2017. Die hieraus resultierende konkrete Förderhöhe kann noch nicht berechnet werden.

 

Darüber hinaus ist eine Förderung der PV-Anlage denkbar. Der aktuelle Förderzeitraum endet zum Ende nächsten Jahres und kann nicht mehr genutzt werden, jedoch wird eine Neuauflage zur Förderung von PV-Anlagen und energetisch sparsamen bzw. nachhaltigen Gebäuden erwartet.

 

Eine umfassende Außenraumgestaltung ist bis auf Beipflastern in den Kosten nicht enthalten.

Beachtet werden muss im Rahmen dieses Bauprojektes, dass ein Abbruch der Mensa, der Toilettenanlage und eines Musikraumes zu Raumbedarfen während der Bauphase führt, die im Bestand nicht aufgefangen werden können. Hinsichtlich dieser Räume ist eine temporäre Raumzellenanlage auf dem hinteren Hof mit der Basketballanlage denkbar. Alternative Raumangebote in der näheren Umgebung für die Mensa und den Musikraum werden geprüft. Diese Kosten sind hier nicht berücksichtigt.

 

 

Weitere Gymnasien

Die Planung zur Erweiterung des Sophie-Scholl-Gymnasiums befindet sich in der Leistungsphase 3. Ein Abschluss dieser Phase wird zum Ende des Jahres 2023 erwartet. 

 

Das Elsa-Brändström-Gymnasium als Ganztagsgymnasium soll eine Mensa und ein Selbstlernzentrum erhalten. Ein Ratsbeschluss wurde am 25.09.2023 gefasst. Der Förderantrag auf Mittel aus „Brückenschlag“ wird derzeit zusammengestellt.

Am Heinrich-Heine-Gymnasium wurde ein Bedarf von 12 weiteren Kurs-/Klassenräumen gemeldet. In einer Machbarkeitsstudie wurde ein Anbau geprüft. Hierauf basierend erfolgen die weiteren Planungen.

 

Die Entwurfsplanungen für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurden aufgenommen. Hierbei ist nicht nur der Bedarf aufgrund der Rückkehr zu G9 zu berücksichtigen, sondern auch der Ersatz der abgängigen Pavillons mit 8 Klassenräumen. Die Planung des Erweiterungsgebäudes umfasst zudem eine intensive und schwierige Standortprüfung.

 

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Anlagen

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