Beschlussvorlage - B/17/3940-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Fitnessraumes am Hans-Böckler-Berufskolleg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 647.700,00 EUR.

 

Haushaltsmittel für die Kernsanierung des Sportraumes (aktuell geschätztes Gesamtkostenvolumen 555.000 EUR) stehen im Haushaltsjahr 2023 unter der Finanzstelle 330003010700003 (Hans-Böckler-Berufskolleg Fitnessraum) sowie Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahmen) in Höhe von 300.000 EUR zur Verfügung.

Darüber hinaus sind bereits weitere Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 EUR unter o.g. Finanzstelle sowie Finanzposition in der Finanzplanung 2024 berücksichtigt. Eine weitere Anpassung der Haushaltsplanung 2024 erfolgt entsprechend der Kostenerwartung über die Veränderungsnachweisung.

 

Die Finanzierung der Trainingsgeräte in Höhe von 92.700 EUR soll unter der Finanzstelle 330003010700003 (Hans-Böckler-Berufskolleg Fitnessraum) sowie Finanzposition 783100 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachanlagen >800 EUR) im Haushaltsjahr 2024 erfolgen. Die Haushaltsplanung 2024 wird entsprechend über die Veränderungsnachweisung angepasst.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

 

a) Finanzielle

 

    keine [ ]

 

    ja   [ x ]

 

 

b) Sonstige

 Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [  ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

nein [ X ] Begründung: Bei der Maßnahme handelt es sich nur um eine Sanierung im Bestand ohne energetische Auswirkungen – der bisherige Sportraum wird für die Schule als Sportraum nach deren Bedarfen nutzbar gemacht.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Am Hans-Böckler-Berufskolleg werden 2.021 Schüler*innen (vgl. Schulstatistik des Schuljahres 2022/2023) unterrichtet. Die Schulleitung des Hans-Böckler-Berufskollegs beklagt fehlende Sportzeiten, die mit den zugewiesenen Hallenzeiten nicht erfüllt werden können.

 

Der Schulträger kann derzeit unter Ausnutzung in den zunächst aus organisatorischer Sicht zu nutzenden Sport- und Turnhallen 3.320 Hallenzeiten bereitstellen. Diese teilen sich wie folgt auf eine Schulwoche auf:

 

Sporthalle

Wochentag

Uhrzeit

 

 

 

Hans-Jansen-Halle

Di.

08:00

-

13:30

 

6

Unterrichtsstunden

Hans-Jansen-Halle

Mi.

08:00

-

13:00

 

5

Unterrichtsstunden

Hans-Jansen-Halle

Fr.

08:00

-

13:30

 

6

Unterrichtsstunden

Willy-Jürissen-Halle

Di.

08:00

-

15:00

3 Hallenteile

24

Unterrichtsstunden

Willy-Jürissen-Halle

Fr.

08:00

-

13:30

3 Hallenteile

18

Unterrichtsstunden

Sporthalle West

Mo.

08:00

-

09:45

 

2

Unterrichtsstunden

Sporthalle West

Di.

08:00

-

15:15

 

8

Unterrichtsstunden

Sporthalle West

Do.

08:00

-

15:15

 

8

Unterrichtsstunden

Sporthalle West

Fr.

10:15

-

11:45

 

2

Unterrichtsstunden

Sporthalle West

Fr.

10:15

-

13:15

 

4

Unterrichtsstunden

 

 

 

 

 

Summe

83

Unterrichtsstunden

 

Unter Berücksichtigung von 40 Schulwochen ergibt sich eine Hallennutzung von 3.320 Unterrichtsstunden. Schwimmunterricht wird aufgrund der Struktur der Schülerschaft nicht erteilt.

 

Die benötigten Sportstunden des Berufskollegs betragen 5.400 Unterrichtsstunden.

Bildungsgang

Anzahl Klassen

Sportstunden pro Jahr und Klasse lt. Stundentafel

pro Woche je Klasse

benötigte Sportstunden pro Jahr gesamt

BM

8

40

1

320

BPX

1

40

1

40

ED

7

40

1

280

EK

7

40

1

280

FFM

1

160

4

160

GH

3

40

1

120

GW

10

40

1

400

HH

12

80

2

960

HS1

1

80

2

80

HS2

3

80

2

240

IFK

3

160

4

480

IN

3

40

1

120

JU

3

40

1

120

KA

1

80

2

80

MF

8

40

1

320

RN

3

40

1

120

ST

3

40

1

120

VK

8

40

1

320

WG

3

160

4

480

ZA

9

40

1

360

20

97

1320

33

5400

 

Somit ergibt sich ein rechnerischer Sporthallenbedarf von 2.080 Unterrichtsstunden. Ob das entsprechende Lehrpersonal zur Sicherstellung des Sportunterrichts in vollem Umfang an der Schule im Einsatz ist, blieb bisher unbeantwortet.

 

An der Schule befindet sich im Souterrain des Aula-Gebäudes ein rund 100 qm großer Gymnastikraum mit angrenzender Umkleide- und Duschmöglichkeit. Der Raum wird derzeit alleinig durch einen Judo-Sportverein genutzt. Da die Größe für den normalen Sportbetrieb des Berufskollegs nicht geeignet ist, konnte eine Berücksichtigung im Lehrplan nicht erfolgen.

 

Lösungsoptionen

  1. Sanierung des vorhandenen Gymnastikraums

Um das Delta zwischen Angebot und Bedarf von 2.080 Unterrichtsstunden weitestgehend zu decken, wurde bereits im vergangenen Jahr auf Wunsch der Schule in die Vorplanung zur Erstellung eines Fitnessraums im HBBK eingestiegen. Ein intensiver, durchaus kontroverser Austausch zwischen den Bereichen 3-3/Schule und 2-5/Sport, der SBO und der Schulleitung hat stattgefunden.

 

Die Bereitstellung eines Fitnessraums erfordert die Sanierung des vorhandenen, für den normalen Sportunterricht dieser Schulform nicht geeigneten Raum. Auch eine Nutzung durch angrenzende Grundschulen - hier kommt zunächst nur die Adolf-Feld-Schule in Betracht - ist ausgeschlossen, da der Raum für die Nutzung durch ganze Klassen des Primarbereiches nicht ausreichend dimensioniert ist.

 

Damit das Berufskolleg den Raum als Fitnessraum nutzen kann, ist eine Kernsanierung notwendig. Der Boden ist derzeit mit Matten ausgelegt, da dieser selber nicht mehr instand ist. Die WCs, Duschen und Umkleideräume sind noch Erstausstattung und die beiden Umkleiden teilen sich einen gemeinsamen Duschbereich. Die Duschpaneele sind zurückzubauen und eine Aufteilung des Duschbereiches nach Geschlechtern ist aufzubauen. Zudem sind die Grundleitungen veraltet und müssen ebenfalls ersetzt werden.

 

Durch das Aufstemmen der Wände und Böden für die Leitungen sind die Duschen und Umkleiden komplett zu sanieren. Abschließend können auch die Fenster und Türen erneuert werden, da diese alte Ausstattung dem erneuerten Gesamteindruck widersprechen würde.

 

Im Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 300.000,00 EUR investiv eingeplant. In der Finanzplanung für 2024 sind weitere 180.000,00 EUR berücksichtigt worden.

 

Die ermittelten Kosten umfassen ein Gesamtvolumen in Höhe von 474.000,00 EUR. Entsprechend der Finanzplanung im Haushalt 2023 ff. ist die Maßnahme finanziell abgebildet. Unter Beachtung der jährlichen Kostensteigerungen entsprechend des Baukostenindex von derzeit rund 17 % sind bei der Haushaltsanmeldung für 2024 weitere 75.000,00 EUR anzumelden. Die Gesamtinvestition würden inkl. Kostensteigerungen dann rund 555.000,00 EUR betragen.

 

Die anzuschaffenden Trainingsgeräte verursachen Kosten in Höhe von 92.700,00 EUR brutto. Ein entsprechendes Angebot wurde durch den Schulleiter des Hans-Böckler-Berufskollegs eingeholt und liegt dem Bereich 3-3 /Schule vor.

 

Die Gesamtinvestition beträgt demnach 647.700,00 EUR brutto. Eine Umsetzung könnte noch in 2023 begonnen werden.

 

Sollten die Fenster und Türen nicht erneuert werden, können ggfs. bis zu 35.000,00 EUR eingespart werden. Die anderen Maßnahmen sind zur Wiederherstellung des Sportraumes und zur Nutzbarkeit der Umkleiden und Duschen zwingend notwendig.

 

Die Nutzung eines Fitnessraumes ist in den Lehrplänen implementiert. Die Anzahl der Sportstunden, die durch Einrichtung des Fitnessraumes abgedeckt werden können, beträgt 1.760 Stunden.

 

Gleichwohl besteht weiterhin ein Unterhang von 320 Unterrichtsstunden. Aktuell wird der Raum in den Abendstunden/am Wochenende durch einen Judoverein genutzt. Ausweichmöglichkeiten werden dem Verein vom Bereich 2-5/Sport angeboten. Auch hier ist bereits ein Austausch erfolgt.

 

  1. Perspektivische Mitnutzung der 6-fach-Turnhalle am Standort der neuen Gesamtschule

 

Durch die Schaffung eines Fitnessraumes ist eine Verbesserung der Sporthallenzeiten in der Gesamtheit in Alt-Oberhausen nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung durch die umliegenden Schulen ist aufgrund der Schülerschaft (Primarbereich) nicht möglich; der Lehrplan sieht andere Aktivitäten vor.

 

Vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltsentwicklung hat die Fachverwaltung eine alternative Option in Betracht gezogen, um die nicht unerhebliche Investitionssumme (647.700,00 EUR) zu vermeiden.

 

Nach aktuellem Planungsstand wird im Schuljahr 2027/2028 die 6-Fach-Sporthalle am Standort der neuen Gesamtschule in Betrieb genommen. Diese ist perspektivisch durch das HBBK - ab Fertigstellung - zur Mitnutzung bereitzustellen.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt sind kreative Möglichkeiten auszuschöpfen, d.h.

 

-            Nutzung von aktuell freien Sporthallenkapazitäten in Alt-Oberhausen, die nicht die Unterstützung der Schulleitung des HBBK finden (bspw. aufgrund der aus der Sicht der Schulleitung zu großen Entfernung oder Probleme mit Blick auf die Unterrichtsplanung), rd. 5.600 freie Hallenzeiten.

-            Nutzung von freien Schwimmzeiten im Hallenbad Oberhausen / AquaBad; auch dies wurde in der Vergangenheit durch die Schulleitung wegen der Struktur der Schülerschaft negiert, rd. 3.080 freie Hallenzeiten.

-            Nutzung von Sportfreianlagen in den Sommermonaten.

-            Abstimmung mit örtlichen Fitnessanbietern, ob eine Nutzung durch einzelne Schulklassen inkl. Lehrpersonal möglich ist. Übernahme der Kosten (Mitgliedsbeiträge) durch den Schulträger. Mehrwert würde dadurch entstehen, dass für die Schüler*innen auch in den Abendstunden/an den Wochenenden eine Nutzung möglich wäre. Hier müssten die konkrete Schülerzahl und Kosten noch ermittelt werden.

 

Sollten Beförderungen erforderlich werden, so werden diese über den Bereich 3-3/Schule mit steigenden Fahrtkosten sichergestellt.

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