Beschlussvorlage - B/17/4075-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Vereins Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. (RBSG Königshardt) für die Benutzung von Sportstätten (Kegelbahnanlage)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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31.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelbahnanlage einen Zuschuss Höhe von 600,- € zu gewähren.
Sachverhalt
Begründung
Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit dem Jahr 2003 an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf vier Deutsche Meisterschaften mit der Mannschaft und mehrere Landesmeister-Titel zurückblicken. Im Jahr 2023 wurde sowohl die Damen- als auch die Herren-Mannschaft der RBSG Königshardt Deutscher Vizemeister.
Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, bestreitet der Verein seine Aktivitäten inzwischen auf einer auf einer Acht-Bahnen-Kegelanlage im Sport-Paradies in Gelsenkirchen.
Bei 28 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe von mehr als 2.500,- €. Für die Teilnahme an Wettkämpfen bringt der Verein zusätzlich ca. 500,- € im Jahr auf. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 3.000,- € kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das Jahr 2023.
Die Sportverwaltung schlägt analog zu den Vorjahren vor, der RBSG Königshardt für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahnanlage einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.
Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag des Vereins RBSG Königshardt.
