Antragsvorlage - A/17/4069-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit in der vorgeschlagenen Form mit folgenden Änderungen:

 

2.4 Zuschüsse werden nur zu den für die Durchführung des Projektes unbedingt erforderlichen, tatsächlich entstehenden Aufwendungen bewilligt. Nicht projektbezogene Kosten sind nicht förderfähig. Der Zuschuss erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, also in Form einer Defizitabdeckung, das heißt ein Zuschuss kann nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben und nach Ausschöpfung aller anderer Finanzierungsmöglichkeiten bewilligt werden.

 

Die maximale Förderhöhe beträgt 3.500,00 EUR.

 

Die im Zusammenhang mit dem Projekt gemachten Einnahmen müssen zur Deckung der Kosten eingesetzt werden.

 

3.1 Die Zuschüsse zur Förderung freier kultureller Aktivitäten können nur online unter https://www.oberhausen.de/de/index/kultur-bildung/kultur/kulturfoerderung.php beantragt werden. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.

 

Der Antrag ist in der Regel drei Monate vor Projektbeginn zu stellen.

 

Zuschüsse für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen, müssen bis spätestens 15. Oktober beantragt werden.

Zuschüsse für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember des laufenden Jahres beginnen, müssen bis spätestens 15. April beantragt werden.

 

Im Zuge der Antragstellung wird verstärkt auf alternative Fördermittel hingewiesen.

 

Für diese Praxis wird eine einjährige Testphase vereinbart, nach der die Verwaltung Bericht erstatten wird.

 

3.5. Projektkostenzuschüsse bis zu einer Höhe von 500,00 EUR je Projekt können laufend beantragt und vom Kulturbüro der Stadt Oberhausen bewilligt werden.

Sie werden als Festkostenzuschuss maximal einmal pro Antragsteller und Jahr bewilligt.

Für diese Zuschüsse werden pro Jahr 5000 EUR der Gesamtmittel reserviert.

Von der Bewilligung dieser Mittel und über abgelehnte Förderungsanträge ist der Kulturausschuss regelmäßig zu informieren.

 

3.10 Sollte der Verwendungsnachweis oder der Abschlussbericht nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, ist dies anzuzeigen.

Wird der Verwendungsnachweis oder der Abschlussbericht ohne Information nicht rechtzeitig nach Abschluss des Projektes vorgelegt oder nicht ordnungsgemäß geführt, so kann die Förderung zurückgefordert werden.

 

3.11 Die Richtlinien treten sofort für Veranstaltungen ab dem 01. Juli 2024 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

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