Berichtsvorlage - M/17/4056-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

A/17/3365-02: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt – Familienfreundliche Eigentumspolitik für Oberhausen vom 19.06.2023.

 

 

Sachdarstellung

 

In seiner Sitzung vom 19.06.2023 hat der Rat der Stadt Oberhausen die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Förderung der Wohneigentumsbildung junger Familien zu erarbeiten und dabei bundesweite, landesweite sowie insbesondere kommunale Handlungsoptionen darzustellen. Die vorliegende Ausarbeitung dient als Grundsatzanalyse zur Erarbeitung eines umfassenderen Konzepts. Es beschreibt wichtige Erkenntnisse zu dem Thema und benennt grundlegende kommunale Handlungsfelder bzw. -optionen.

 

Nach einer kurzen Einordnung der grundlegenden Einflussfaktoren der Wohneigentumsquote (Kap. 1) wird auf die Wohnungsmarktsituation in Oberhausen eingegangen (Kap. 2). Daraufhin werden aktuelle Förderprogramme des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalens aufgezeigt (Kap. 3). Schließlich werden kommunale Handlungsoptionen zur Förderung der Eigentumsbildung dargelegt (Kap. 4).

 

Grundsätzlich zeigen sich kommunale Steuerungsmöglichkeiten und Instrumente in den Handlungsfeldern Boden- bzw. Liegenschaftspolitik (Ausweisung von Bauflächen; aktive Liegenschaftspolitik) sowie der Förderpolitik (finanzielle Förderungen). Insbesondere vor dem Hintergrund eines aufgeheizten Immobilienmarktes, der geringen Anzahl städtischer Flächen sowie einer angespannten Haushaltslage ist der Handlungsspielraum der Stadt Oberhausen jedoch eingeschränkt.

 

Nächste Schritte

 

Die bisherigen Ergebnisse fließen in die iSTEK-Aktualisierung Mitte 2024 ein. Ein Konzept „Förderung familienfreundliche Eigentumspolitik“ ist im Beschluss vorzulegen.

 

Aufbauend auf den dargelegten Erkenntnissen wird eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen des iSTEK-Prozesses erfolgen. Dabei gilt es, die verschiedenen Instrumente der Eigentumsförderung aufeinander abzustimmen und ein Konzept mit einer gesamtstädtischen Strategie sowie konkreten Handlungsempfehlungen zu erstellen. Insbesondere sind dabei interne und externe Rahmenbedingungen (finanzielle, personelle und flächenbezogene Ressourcen; Zielkonflikte) in den Blick zu nehmen.

 

 

 

 

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