Beschlussvorlage - B/17/3936-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"Hier: Beschluss zur Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Anja Thiel
- Verantwortung:
- Hülsebusch , Dez 5 Herr Dr. Palotz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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25.10.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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26.10.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt für das Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ die Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) als Grundlage zur Durchführung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen im Sinne des § 171e BauGB.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Umsetzung des aktualisierten Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2024 bis voraussichtlich 2031 in den jeweiligen Haushaltsplänen abzubilden:
Bei derzeitigen Gesamtkosten von rd. 68,2 Mio. EUR (68.188.974,08 EUR) und einer 80%igen Städtebauförderung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 13,6 Mio. EUR (13.637.794,82 EUR). Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Städtebaufördermittel.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/17/4007-01, Beschlussvorlage im Rat am 13.11.2023: Revitalisierung Altmarkt - Beschluss zur (baulichen) Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs zur Revitalisierung des Altmarkts in Alt-Oberhausen inklusive der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sowie der Durchführung der weiteren, erforderlichen Planungsleistungen.
Drucksache Nr. B/17/3996-01, Beschlussvorlage im Rat am 13.11.2023: Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag": Nutzungs- und Gestaltungskonzept zum Umbauvorhaben Marktstraße in Alt-Oberhausen
Drucksache Nr. A/17/2002-01-1, Berichtsvorlage in der Bezirksvertretung am 30.11.2022 mit dem Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen/Teilmaßnahmen des Projekts Brückenschlag
Drucksache Nr. B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19.12.2016 über das Integrierte Handlungskonzept und Festlegung des Programmgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt / Lirich)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
Bei derzeitigen Gesamtkosten von rd. 68,2 Mio. EUR und einer 80%igen Städtebauförderung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 13,6 Mio. EUR, der ab dem Haushaltsjahr 2024 bis voraussichtlich 2031 in den jeweiligen Haushaltsplänen abzubilden ist. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Städtebaufördermittel.
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ X ] Begründung: Die Konzepterstellung ist nicht mit direkten Auswirkungen auf das Klima (Klimaschutz / Klimaanpassung) verbunden.
Sachverhalt
Begründung
I) Anlass / Einordnung in den Gesamtzusammenhang
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des
§ 171e BauGB das Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Brückenschlag beschlossen (Vorlage B/16/2190-01).
Das 2016 erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) bildete die Grundlage für den Erneuerungsprozess. Nach Förderzusage startete das Projekt im Jahre 2017 im Stadtteil. Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen wurde der Stadtteilberat Brückenschlag regelmäßig informiert. Zudem wurden die Gremien, zuletzt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 30.11.2022, der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss am 06.12.2022 sowie der Rat am 12.12.2022 über den Fortgang des Projektes informiert.
Auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf ist aufgrund der bisherigen Programmlaufzeit und des noch anstehenden Zeitraumes erforderlich, eine Überprüfung des Handlungskonzeptes und dessen Umsetzung vorzunehmen sowie die noch ausstehenden Teilmaßnahmen (insbesondere Baumaßnahmen) und ggf. weitere, d.h. neue Maßnahmen, zu benennen und für die Umsetzung zu priorisieren.
Der hier zu treffende Ratsbeschluss über die Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes ist der Fördermittelgeberin, der Bezirksregierung Düsseldorf, als Handlungsgrundlage für das Städtebauförderprogramm für den Zeitraum 2023 – 2031 einzureichen und ist Grundlage für die Bewilligung der Fördermittel.
Der Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2024 ist dem Land zum 31.10.2023 vorzulegen und beinhaltet offene Maßnahmen ohne Zuwendungsbescheid (Erstantrag), wobei die Kostenansätze wie in der vorliegenden Aktualisierung des IHK aktualisiert, Umsetzungszeiträume benannt und Priorisierungen vorgenommen wurden.
Die Ergebnisse des Konzeptes zur Aktualisierung des IHK Brückenschlag liegen nunmehr vor (vgl. Anlage 1). In einer Sondersitzung des Stadtteilbeirates Brückenschlag am 27.09.2023 wurde das Konzept vorgestellt und diskutiert.
II) Stand der bisherigen Umsetzung (Gesamtüberblick 2023)
Aus heutiger Sicht ist das Zielsystem des IHK grundsätzlich noch aktuell und trägt bei Beachtung auch zukünftig zu einer nachhaltigen Entwicklung des Programmgebietes bei. Es gilt jedoch die Ziele gemäß den aktuellen Erfordernissen neu zu gewichten. So sollten die Querschnittsziele 1 „Optimierung städtebaulicher und funktionaler Verbindungen“ und 9 „Klimawandelanpassung“ stärker in den Fokus gerückt werden. Hier besteht zurzeit aufgrund weniger abgeschlossener Baumaßnahmen und veränderter Rahmenbedingungen insgesamt der größte Handlungsdruck. In den nächsten Jahren sollten schwerpunktmäßig weitere Bauvorhaben aktiv vorangerieben werden. Diese Ausgangslage bietet gute Voraussetzungen für die Erreichung der Querschnittsziele und zur Annäherung an das Leitbild im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
TEIL A – AKTUALISIERUNG DES IHK BRÜCKENSCHLAG
II.1) Folgende IHK-Teilmaßnahmen sind abgeschlossen (Beschreibung vgl. Anlage 1):
P.1.1 Einrichtung Quartiersbüro
N.2.2 Corporate Design
R.2 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für den Bereich Marktstraße
V.4 Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes
K.5 Umnutzung der St. Martin-Schule zu einem Familienzentrum
S.1.2 Sprachkurse für Migranten (Aufsuchende Sprachkursberatung)
S.1.3 Qualifizierung für Langzeitarbeitslose und Beschäftigte (Stadtteilservice / Einkaufsservice)
S.1.6 Kinder- und Jugendarbeit (Digitaler Kinderstadtplan)
A10 Nutzungskonzept Kaufhofgebäude
A11 Nutzungskonzept Postgebäude
II.2) Folgende IHK-Teilmaßnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung (Beschreibung vgl. Anlage 1):
P.1.2 Fortführung Quartiersmanagement
P.3 Baufachliche Beratung durch einen Quartiersarchitekten
N.1 Einführung eines Bürgermitwirkungsbudgets (VF Nr. 17)
N.2.1 Veranstaltungen, Internet, Plakate
N.3 Unterstützung, Beratung, Betreuung von bürger-/nachbarschaftlichen Quartiersinitiativen und Netzwerken
N.4 Entwicklung und Durchführung von Gemeinschaftsaktionen zur Verbesserung der Wahrnehmung des Quartiers "Brückenschlag"
R.4 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bahnhofsumfeld
R.12 Beschäftigung eines Quartiershausmeisters
R.14 Schulhofgestaltung Anne-Frank-Realschule
R.15 Schulhofgestaltung Hans-Sachs-Berufskolleg
R.16 Schulhofgestaltung Elsa-Brändström-Gymnasium
H.1 Leerstandsmanagement
H.3 Zwischen- und Umnutzungskonzepte für Leerstände
H.6 Einrichtung eines Projektfonds (Verfügungsfonds Nr. 14)
V.5 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen
G.1 Energetische Sanierung Arbeitersiedlung Gustavstraße
G.2 Fassaden- und Innenhofprogramm
G.3 Schaffung barrierearmen Wohnraums und Servicewohnen
G.4 Energetische Optimierung des privaten Gebäudebestandes
K.1 Vision 2020 - Umbau und Sanierung Zentrum Altenberg und LVR- Industriemuseum
K.1.1 / K.1.2 Energetische Sanierung, barrierefreier Umbau, städtebauliche Aufwertung
K.1.3 Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raums
K.1.4 Maßnahmen zur Umsetzung des Museumskonzeptes
K.1.5 Maßnahmen zur Instandhaltung und zum Brandschutz
K.4 Konzeption / Umbau Europakino zu einem Multifunktionsraum (pausiert)
S.1.1 Aufsuchende Berufsberatung für Jugendliche (Bildungsbrücke)
S.1.4 Thematische Berufsorientierung (Bildungsbrücke)
S.1.5 Mobile Angebote zum Thema Gesundheitsförderung (Gemeinsam Gesund)
S.1.10 Migrationsarbeit / Partizipation (Lotsenprojekt)
A.1 Gestaltungskonzept Altmarkt
A.9 Einrichtung einer Museumswohnung Gustavstraße
A.12 Nutzungskonzept Sozialamt Danziger Straße
A.13 Ertüchtigung kommunaler Infrastruktur
Zu den sich in Umsetzung befindlichen IHK-Teilmaßnahmen zählen prozessbezogene Maßnahmen, wie die Durchführung des Quartiersmanagements, die Beratungsleistung der Quartiersarchitekten, das Fassaden- und Innenhofprogramm sowie die beiden Verfügungsfonds. Diese IHK-Teilmaßnahmen sind definitionsgemäß aktuell in Umsetzung. Um den weiteren Prozess aktiv zu begleiten sollen diese Maßnahmen weiter fortgeführt werden.
Zusätzlich werden bauliche Maßnahmen (neben dem LVR-Industriemuseum) derzeit umgesetzt, wie es bei den Schulhofumgestaltungen der Anne-Frank-Realschule, des Hans-Sachs-Berufskollegs sowie des Elsa-Brändström-Gymnasium der Fall ist.
Deutlich wird, dass neben der Realisierung der Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, durch die der Stadterneuerungsprozess in den nächsten Jahren besonders sichtbar wird, auch die Konzepte, Beratungs- und Vernetzungsangebote und nicht zuletzt die Verfügungsfondsprojekte wirkungsvoll zur Zielerreichung der Gesamtmaßnahme beitragen.
Positiv ist zu werten, dass sich für mehrere IHK-Teilmaßnahmen alternative Förderzugänge finden ließen, auf die die Stadtverwaltung Oberhausen zurückgegriffen hat bzw. wird. Aus diesem Grund ist bei den Maßnahmen V.5 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen, G.1 Energetische Sanierung der Arbeitersiedlung Gustavstraße, K.1.4 Maßnahmen zur Umsetzung des Museumskonzeptes, K.1.5 Maßnahmen zur Instandhaltung und zum Brandschutz, A.12 Nutzungskonzept Sozialamt Danziger Straße auf die Nachrangigkeit der Städtebauförderung (Subsidiaritätsprinzip) hinzuweisen. Für die Maßnahme A.12 ist ein Nutzungskonzept erarbeitet worden, die Sanierung erfolgt durch städtische Mittel und zum Teil mithilfe öffentlicher Förderung.
II.3) Kompensationsmaßnahmen / offene und neue Maßnahmen:
Während der Aktualisierung des IHK wurde an mehreren Stellen deutlich, dass einzelne IHK-Teilmaßnahmen vorhanden sind, die nicht mehr zur Umsetzung kommen und als Kompensation zur Entlastung des Gesamtkostenrahmens dienen. Konkret gilt dies für die IHK-Teilmaßnahmen P.2 Einrichtung eines Quartiersmanagements Kultur (QMK) und R.5.2 Aufwertung der Platzfläche Kreisverkehr Concordiastraße. Hier konnte weder über die alte noch über die neue Städtebauförderrichtlinie ein Förderzugang hergestellt werden.
In anderen Fällen haben sich die Rahmenbedingungen so geändert, dass sie im IHK nicht bearbeitet werden:
R.1 Städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet Brückenschlag
R.5 Städtebaulicher Ideenwettbewerb "Am Förderturm"
R.5.1 Gestalterische Aufwertung Straßenraum "Am Förderturm"
R.13 Aufwertung Passage zwischen Elsässer Straße und Langemarkstraße
V.1 Einrichtung eines Orientierungs- und Leitsystems für Fußgänger
An mehreren Stellen sind wesentliche Inhalte der Maßnahmen bereits in anderen Konzepten enthalten oder mitgedacht. Insbesondere das fertiggestellte Nahmobilitätskonzept sowie das Nutzungs- und Gestaltungskonzept Marktstraße decken viele Teilaspekte der Kompensationsmaßnahmen ab:
R.3 Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes
V.2 Partizipatives Parkraumkonzept
Querschnittshemen wie „Barrierefreiheit“ werden bei baulichen Maßnahmen grundsätzlich mitgedacht:
R.11 Konzept barrierearmer öffentlicher Raum
Zudem erwies sich der Handlungsdruck bei einzelnen Maßnahmen als geringfügiger und nötige, kleinere Umsetzungen können ggfs. über andere Wege, wie den Verfügungsfonds realisiert werden:
R.17 Schulhofgestaltung Brüder-Grimm-Schule
Es ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Kompensationsmaßnahmen die Zielerreichung des Gesamtprozesses nicht gefährdet.
Folgende IHK-Teilmaßnahmen (mit Kostenansatz im IHK) sind aktuell offen (Beschreibung vgl. Anlage 1):
P.4 Begleitende Evaluierung
N.2.3 Social Media Kampagne
N.5 Einrichtung einer Internet-, Informations- und Kommunikationsplattform für Handel, Gastronomie, Kultur und Bildung
R.2.1 Aufwertung der oberen Marktstraße
R.2.2 Aufwertung der unteren Marktstraße
R.6 Aufwertung des Südausgangs des Hauptbahnhofs sowie des Willy-Brandt-Platzes
R.7 Aufwertung des Westausgangs des Hauptbahnhofs
R.8 Gestaltungswettbewerb Brücken und Unterführungen
R.8.1 Sanierung und gestalterische Aufwertung Unterführung Marktstraße/Alleestraße
R.8.2 Gestalterische Aufwertung Concordiaunterführung
R.8.3 Gestalterische Aufwertung Unterführung Buschhausener Straße/Ebertstraße
R.9 Sanierung/Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes und der Bahnhofsunterführung
R.10 Aufwertung des Friedensplatzes
H.2 Ansiedlungsmanagement
H.4 Qualifizierungsmaßnahmen für Gewerbetreibende
H.5 Serviceoffensive Einzelhandel
V.3 Optimierung des Parkleitsystems
K.2 Umbau der ehemaligen Klempnerei in eine multifunktionale Ausstellungs- und Veranstaltungshalle
K.3 Entwicklung und Einrichtung eines Kulturleitsystems
Neue Maßnahmen (Beschreibung vgl. Anlage 1)
A.1 Revitalisierung Altmarkt
R.18 Multifunktionale Mensa und Lernzentrum am Elsa-Brändström-Gymnasium
R.20 Klimaangepasste Entwicklung eines Quartiersplatzes Torgasse
R.19 Umgestaltung des Seitenstreifens in der Goebenstraße
Um ein aktualisiertes Maßnahmenpaket zu erstellen sind die offenen und neuen Maßnahmen anhand von Qualitätskriterien bewertet worden. Auf Seite 35 des Aktualisierten Integrierten Handlungskonzeptes (Anlage 1) werden die Kriterien erläutert (Wirksamkeit im Programmgebiet, Aktualität, Umsetzbarkeit) und auf Seite 36 werden die Maßnahmen priorisiert.
III) Ergebnisse der Aktualisierung
III.1) Überblick
Das Stadterneuerungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ läuft nun seit sechs Jahren und kann auf erfolgreich durchgeführte Projekte zurückblicken. Wurden in den ersten Jahren vornehmlich konzeptionelle Projekte sowie begleitende Teilmaßnahmen vorangetrieben, um eine breite Basis für den Entwicklungsprozess zu schaffen, so gilt es nun bauliche Maßnahmen verstärkt in den Fokus zu nehmen und umzusetzen. Die wichtigste Maßnahme stellt hierbei sicherlich der Umbau der Marktstraße dar, welche die Strahlkraft eines Leuchtturmprojektes besitzen wird. Ebenfalls kommen der Umgestaltung des Altmarktes und des Friedensplatzes eine besondere Bedeutung zu.
Der Fokus muss zum jetzigen Zeitpunkt auf dem gelingenden Abschluss der begonnenen Einzelmaßnahmen liegen. Zudem sollen die Querschnittsziele 1 „Optimierung städtebaulicher und funktionaler Verbindungen“ und 9 „Klimawandelanpassung“ stärker in den Fokus gerückt werden. Somit werden bauliche Maßnahmen priorisiert (Auflistung vgl. weiter unten) und es sollen künftig alle Maßnahmen einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz leisten. Die neuen Maßnahmen „Revitalisierung Altmarkt“, „Klimaangepasste Entwicklung eines Quartiersplatzes Torgasse“ und „Umgestaltung des Seitenstreifens in der Goebenstraße“ werden hier deutliche Impulse setzen. Der Umbau der ehemaligen Klempnerei in eine multifunktionale Ausstellungs- und Veranstaltungshalle wird aktuell durch das Nutzungs- und Betriebskonzept, welches nun vorliegt, vorangetrieben.
Um ein Gelingen der Umsetzung der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, sollen zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen einige flankierende Maßnahmen fortgeführt werden.
III.2) Aktualisierte Maßnahmenübersicht mit Priorisierung
Bauliche Maßnahmen
- R.2.1 / 2.2 Umbau Marktstraße (Teilmaßnahmen 1.1 bis 1.3: Bereiche zentrale, obere und untere Markstraße)
- R.18 Mensa und Lernzentrum am Elsa-Brändström-Gymnasium
- A.1 Revitalisierung Altmarkt
- R.8 Aufwertung von Unterführungen
- R.10 Aufwertung des Friedensplatzes
- A.8 Umgestaltung des Straßenraums Poststraße
- K.2 Umbau der ehemaligen Klempnerei in eine multifunktionale Ausstellungs- und Veranstaltungshalle
- R.19 Umgestaltung des Seitenstreifens in der Goebenstraße
- R.20 Klimaangepasste Entwicklung eines Quartiersplatzes Torgasse
Flankierende Maßnahmen
- P.1.2 Fortführung Quartiersmanagement
- N.1 Einführung / Fortführung eines Bürgermitwirkungsbudgets
- H.6 Fortführung eines Projektfonds
- G.2 Fassaden- und Innenhofprogramm
- P.4 Begleitende Evaluierung
- P.3 Fortführung der baufachlichen Beratung durch einen Quartiersarchitekten
- N.2 Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit
- P.5 Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Brückenschlag
Die Beschreibung der oben genannten, priorisierten und durchzuführenden IHK-Teilmaßnahmen bis etwa zum Jahre 2031 inkl. aktualisierte Kosten und der jeweiligen Umsetzungszeitschiene ist der aktualisierten Fassung des Integrierten Handlungskonzeptes Brückenschlag zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Für den anstehenden Städtebauförderantrag zum STEP 2024 ist die Beantragung der baulichen Maßnahmen Nr. 1 (hier Teilmaßnahme 1.1, zentrale Marktstraße) bis Nr. 4 vorgesehen. Ergänzend werden die genannten flankierenden Maßnahmen (außer Maßnahme Nr. 5) beantragt.
IV) Weitere Vorgehensweise und Ausblick
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die aktualisierte Fassung des IHK Brückenschlag vereinbarungsgemäß der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt. Diese stellt dann die neue Geschäftsgrundlage für die weiteren noch anstehenden Jahre des Stadterneuerungsprozesses im Brückenschlag-Gebiet von Alt-Oberhausen dar.
In diesem Zusammenhang sind ausreichende personelle Ressourcen seitens der Fachverwaltung notwendig. Vor dem Hintergrund der schwierigen personellen Situation wird daher eine Vergabe von Leistungen der Fördermittelverwaltung sowie der Projektsteuerung an externe Dienstleister notwendig werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten und priorisierten neun baulichen Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet Brückenschlag den strategisch-fachlichen Leitvorstellungen der Stadt Oberhausen entsprechen. Unabhängig davon obliegt die Entscheidung dem Fördermittelgeber, ob alle oder ausgewählte der priorisierten Maßnahmen mit dem entsprechenden finanziellen Umfang im Rahmen der Städtebauförderung zur Förderung kommen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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