Beschlussvorlage - B/17/3837-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Bert-Brecht-Haus und die überplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

PN0404

Volkshochschule Bildungsangebote/ Medien

730000

Transferauszahlungen

100.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Für die Baumaßnahme wurde in 2022 eine Rückstellung in Höhe von 1.306.025,00 EUR gebildet. Durch die teilweise Inanspruchnahme der Rückstellungsnummer 146 ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan), jedoch keine negativen Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a)         Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)        Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [   ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

 nein [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss für Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bestandsgebäude.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Bert-Brecht-Haus wurde im Jahr 2011 zu einem modernen Bildungszentrum umgebaut und fungiert seitdem als zentrale Anlaufstelle der Stadtbibliothek und der Volkshochschule.

 

In der nunmehr zwölfjährigen Nutzungsphase seit der umfassenden Kernsanierung und Umgestaltung des Standortes haben sich zwei Problemstellungen ergeben, die nunmehr durch entsprechende Renovierungsarbeiten abgestellt werden müssen:

 

1. Aufgrund der offenen Gestaltung des Foyers und der Infotheke kommt es insbesondere in den Wintermonaten je nach Witterungslage zu massiven Zuglufterscheinungen, die durch das ebenfalls offene Treppenhaus verstärkt werden. In Folge dessen sinkt die Raumtemperatur oftmals bis ca. 14 Grad Celsius ab. Neben dem Effekt, dass hierdurch die Aufenthaltsqualität des Foyers immens abnimmt, ergibt sich in der Folge ein arbeitsrechtliches Problem, da die Vorschriften der Bildschirmarbeitsplatzverordnung nicht eingehalten werden können. Diese fordert für Mitarbeitende mit überwiegend sitzender Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine Mindesttemperatur von 19 Grad Celsius. Die Infotheke sowie die Ausgabetheke sind während der Öffnungszeiten der nutzenden Institutionen dauerhaft besetzt. Sämtliche bisher ergriffenen Gegenmaßnahmen erbrachten nicht den gewünschten Erfolg. So wurde beispielsweise ein Eingang in den Wintermonaten dauerhaft geschlossen und im Bereich der Info- und Ausgabetheke wurden Zusatzheizgeräte aufgestellt.

 

Nach Einschätzung der beauftragten Fachplaner kann dieses Problem nur durch Anpassungen an den bestehenden Türanlagen gelöst werden.

 

2. Durch die starke Nutzung haben sich Risse im Epoxydharzboden im Foyer gebildet. Hierin setzen sich immer wieder Verunreinigungen fest, die im Rahmen der normalen Unterhaltsreinigung nicht entfernt werden können. Dies führt neben einem unschönen Erscheinungsbild auch zu hygienischen Problemen. Bauteilöffnungen haben gezeigt, dass der Estrichboden in der Nutzungsphase nachgegeben hat. In Folge dessen ist es zu der Rissbildung im Oberboden gekommen. Die Reparatur des Bodens im Foyer ist sehr kostenintensiv, da neben einem neuen Oberboden auch der Estrichboden erneuert werden muss.

 

Aufgrund der umfangreichen notwendigen Bodenarbeiten im Foyer soll gleichzeitig eine umfassende Renovierung des gesamten Foyerbereiches erfolgen.

 

Beim Umbau des Bert-Brecht-Hauses wurde das Foyer auf Basis der seinerzeit für die Nutzer geltenden Anforderungen für die Bürgerinnen und Bürger gestaltet. Die Planungen hierfür begannen bereits im Jahr 2008. Seitdem hat sich durch die fortschreitende Digitalisierung das Anforderungsprofil und Angebot der nutzenden Organisationseinheiten Bibliothek und Volkshochschule stark gewandelt. Volkshochschule und Bibliothek fungieren heute immer stärker als sogenannter „dritter Ort“, an dem neben Bildung vor allem digitale Medien niederschwellig bereitgestellt werden und übernehmen neben ihrem Bildungsauftrag zunehmend auch soziale Aufgaben mit starkem räumlichen Bezug zum Quartier.

 

Die Aufteilung des Foyers soll daher entsprechend den Bedürfnissen der Besucher/-innen angepasst werden. Hierzu müssen die vorhandenen Einbauten teilweise umgebaut werden. Auch die Barrierefreiheit des gesamten Foyers soll hierdurch nachhaltig verbessert werden.

 

Um zu den vorgenannten Erkenntnissen und der Handlungsstrategie zu gelangen, war die Beauftragung eines Planungsbüros notwendig. Die Firma hat die Arbeit geleistet und somit einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 ist zur Begleichung der Rechnungen zwingend erforderlich.

 

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.400.000,00 EUR ist für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wurden bereits Rückstellungen in Höhe von 1.306.025,00 EUR unter dem Auftrag 830004040190 und dem Sachkonto 531500, gebildet. Die Finanzplanung wird im Rahmen der Veränderungsnachweisung abweichend mit einer Differenz in Höhe von 1.300.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2024 geplant.

 

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