Berichtsvorlage - M/17/4023-01
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Quartalsbericht 2023 zur Entwicklung der Erzieherische Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Hartmut Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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18.10.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Der vorliegende Zweite Quartalsbericht des Jahres 2023 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die seit dem Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_Sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine Grundlage zur Steuerung der Hilfen zu liefern.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuellen finanziellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LogoData, wurden zum 06.09.2023 erhoben und beziehen sich auf alle Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor benannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den vorhergegangenen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können. Dies ist aufgrund der aktuellen Personalsituation in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe leider immer wieder der Fall und wird auch im vorliegenden Bericht deutlich.
2. Aufbau des Quartalsberichtes
Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich auf das zweite Quartal des Jahres 2023, die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend. Alle Zahlen sind dem Modul WJH (wirtschaftliche Jugendhilfe) des Fachverfahrens LogoData entnommen.
3. Übersicht des 2. Quartals 2023









4. Inhaltliche Hinweise zum zweiten Quartal 2023
Wie eingangs bereits benannt, ergeben sich durch die unterschiedlichen Erhebungsdaten (1. Quartalsbericht am 11.07.2023 und 2. Quartalsbericht am 06.09.2023) nicht unerhebliche Differenzen zwischen den Daten bezogen auf das 1. Quartal in den beiden vorliegenden Quartalsberichten 2023. Diese Differenzen sind in diesem Bericht insbesondere deshalb auffällig hoch, da die Bearbeitung und Erfassung der zugrundeliegenden Rechnungen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe derzeit einen Verzug von mehreren Wochen hat, der sich aus der zunehmend prekärer werdenden Personalsituation in dieser Abteilung erklärt. Die Datenerfassung im Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe ist jedoch die Grundlage für die vorliegende Berichterstattung.
Anhand der dargestellten Zahlen lassen sich folgende Erstannahmen ableiten:
- Der Trend aus dem ersten Quartalsbericht hat sich fortgesetzt. Die Anzahl der Beratungsleistungen (Sachkonto 533167 Allgemeine Förderung in der Familie) hat sich jedoch zwischenzeitlich im geplanten Rahmen stabilisiert.
- Bei den Stationären Hilfen (Sachkonto 533220) zeigt sich eine negative Kostenentwicklung bezogen auf den Haushaltsansatz, der sich im bisherigen Jahresverlauf noch nicht verändert hat. Aufgrund der Kostenintensität der stationären Hilfen (gestiegene Personalkosten/ erhöhte Energiekosten/ Inflation / etc.) können hier schon einige wenige Hilfemaßnahmen summarisch betrachtet entsprechend große Auswirkungen haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen die Daten bei einzelnen Maßnahmen immer noch deutlich über dem geplanten Ansatz.
- Die Ausgaben für HzE-Leistungen für junge Volljährige entwickeln sich weiterhin nach oben. Insgesamt sind die Kosten in diesem Segment auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Entsprechende Planungen zur Nivellierung der Kosten unter Berücksichtigung der notwendigen und gewünschten Qualitätsaspekte wurden in den vorherigen Berichterstattungen (Jahresberichte 2021 / 2022) bereits dargestellt. Allerdings zeigt die geänderte Rechtslage im Rahmen der SGB VIII Reform bezogen auf die Unterstützungsleistungen für junge Volljährige hier bereits deutlich Wirkung. Vor der Umsetzung der Reform im Sommer 2021 wurden Leistungen gemäß §41 SGB VIII eher restriktiv behandelt. Nunmehr ist es so, dass junge Menschen so lange einen Rechtsanspruch auf Hilfe haben, bis dass eine entsprechende Anschlusshilfe durch Dritte gewährt wird (hier insbesondere Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III Arbeitsmarktförderung und dem SGB IX über den Leistungsträger LVR).
- Die Kosten für die Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) erhöhen sich auch im zweiten Quartal 2023 nach wie vor erheblich. Nach dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine ist eine von hieraus deutlich spürbare Bewegung in die Flüchtlingsströme gekommen.
Festzustellen ist aktuell jedoch, dass die „Welle“ von minderjährigen Flüchtlingen aus der Ukraine abebbt. Der überwiegende Teil der minderjährigen Ausländer stammt vom afrikanischen Kontinent. Hierzu wird im Folgenden noch Bezug zu nehmen sein.
5. Fazit
Bezogen auf die Maßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lässt sich in der zuständigen Fachstelle in unserem Jugendamt eine Entwicklung wahrnehmen, die sehr nah an der Entwicklung ist, wie sie in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen der Syrien-Krise festzustellen war.
Die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel und wird unabhängig von der Quote der bereits betreuten Flüchtlinge in einer Kommune berechnet. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der Aufnahmequote seit dem 01.04.2016 dargestellt. Insbesondere mit dem Jahresbeginn 2022 ist hier ein deutlicher Abstieg messbar und die aktuelle Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.

Neben der Entwicklung der Aufnahmequote ist auch der Blick auf die Kostenentwicklung im gleichen Zeitraum von Bedeutung. In der nachfolgenden Grafik wird hier eine parallele Entwicklung sichtbar, die sich natürlich auch in den Planzahlen und Ist-Zahlen der Erzieherischen Hilfen in diesem Segment sichtbar niederschlägt.

Bei der Kostenart „UmA“ ist zu berücksichtigen, dass für den größten Teil, der durch die Flüchtlingskrise entstandenen Kosten ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Land NRW besteht, welcher sich auf der Ertragsseite auswirken wird, wenn gleich diese Effekte im Wesentlichen von der Zahlungsmoral der erstattenden Stelle als auch mit den zeitlichen und personellen Ressourcen der Mitarbeitenden in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe korrelieren.
Beim Studium des Berichtes wird deutlich, dass die Thematik unbegleitete minderjährige Flüchtlinge jedoch nur einen kleinen Teil der Fallzahl- und der damit verbundenen Kostenentwicklung abbildet. Das zukünftige Augenmerk wird zukünftig auch weiterhin auf der Versorgungslage von Plätzen im Rahmen der stationären Jugendhilfe und insbesondere auch auf die Entwicklung der Arbeit mit jungen Volljährigen zu richten sein.
Abschließend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass sich die tatsächlich aufgewendeten Kosten über alle Hilfen nahe an den Planzahlen bewegen, so dass zwar einige Abweichungen sichtbar sind, aber wir trotz der zuvor dargestellten Prognose von einem auskömmlichen Jahresergebnis 2023 ausgehen. Nach Abschluss des 1. Halbjahres (zum 30.06.2023) ist das Jahresbudget 2023 nahezu 50 % ausgeschöpft (LoGoData, Stand 06.09.2023). Insofern wäre bei einer linearen Prognose von einem ausgeglichenen Jahresergebnis auszugehen.
Wenn man jedoch die oben beschriebene Entwicklung bei den UmA hinzuzieht, muss dies Prognose relativiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht mehr sicher ausschließen, dass zum nächsten oder übernächsten Quartal nicht vielleicht doch zur Deckung der UmA-Kosten eine überplanmäßige Ausgabe notwendig werden könnte.
Natürlich kann das erste Halbjahr eines Jahres erfahrungsgemäß noch nicht komplett aussagefähig sein und voraussichtlich werden sich in den folgenden Monaten noch weitere Abweichungen nach oben und nach unten ergeben. Dies wird in den folgenden Monaten betrachtet und in den entsprechenden Berichten dargestellt werden.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
