Beschlussvorlage - B/17/3982-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Rahmen von Sicherungen von Angeboten der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.10.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.11.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2023 beim Auftrag 310006010101-Betriebsführung - sowie beim Auftrag 310106010104-Tagespflege wie folgt zu:
Auftrag | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
310006010101- Betriebsführung | 531800 | Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
367.114,00 Euro
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310106010104- Tagespflege |
533128 |
Jugendhilfe a.v.E. –Kinder in Tagespflege |
85.654,00 Euro
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Summe: 452.768,00 EURO
Deckungsvorschlag
Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 310006010101-Betriebsführung - sowie beim Auftrag 310106010104-Tagespflege durch Zuwendungen vom Land NRW wie folgt:
Auftrag | Sachkonto | Bezeichnung | Betrag |
310006010101- Betriebsführung | 414200 | Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Einnahmen Betriebskosten KTE) |
532.739,00 Euro |
310106010104- Tagespflege | 414200 | Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Einnahmen Tagespflege) |
85.654,00 Euro
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Summe: 618.393,00 EURO
Sachverhalt
Begründung
Mit Rundschreiben Nr. 42 / 4 / 2023 vom LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie wurde die Stadt Oberhausen darüber informiert, dass der Landtag am 20.12.2022 einer ersten Tranche des Sondervermögens im Rahmen eines 3-Säulen-Modells zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zugestimmt hat. Darin enthalten sind Ermächtigungen in Höhe von 60,2 Millionen Euro zur Sicherung von Angeboten der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege.
Die Mittel werden als einmaliger Aufschlag auf die Kindpauschalen bzw. Kindertagespflegepauschalen an alle Kommunen ausgezahlt. Der Aufschlag wird vollständig durch das Land finanziert. Die Berechnung erfolgte für die Kindertageseinrichtung sowie für die Kindertagespflege auf Basis der Kinderdaten, die im Zuschussantrag über kibiz.web zum 15.03.2023 gemeldeten wurden. Der Aufschlag wird als fachbezogene Pauschale gezahlt und dient der Abfederung der gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und ist insofern von den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für Energieaufwendungen im Kindergartenjahr 2022/2023 zu verwenden. Die Zahlung ist entsprechend an die Träger und Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten.
Der Anteil der Mittel für die städtischen Kindertageseinrichtungen verbleibt auf dem Auftrag 310006010101-Betriebsführung im dem Sachkonto 414200-Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
