Berichtsvorlage - M/17/3863-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu den Förderprogrammen "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen" und "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Henrike Gnizia
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Dez 5 Herr Dr. Palotz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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25.09.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
A) Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
A.1) Anlass und Zielsetzung
Im Jahr 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt. Ziel des Förderprogrammes ist es, Gemeinden und Städte, die von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie in besonderem Maße betroffen sind, unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Hintergrund sind die während des COVID-19-Lockdowns sowie aufgrund des Rückzugs des stationären Einzelhandels und der Zunahme des Online-Handels zum Teil erheblichen Umsatzeinbußen, die in der Folge zu einer Verschärfung der Leerstandsproblematik führen bzw. bereits geführt haben. Bei den weiter fortschreitenden Veränderungen gilt es, den Fokus auf mögliche Nachnutzungen auf Basis von ortsangepassten und tragfähigen Lösungsansätzen zu legen. Dies kann seitens der Kommune nur gemeinsam mit den jeweiligen Eigentümer*innen angegangen werden.
Das Sofortprogramm setzt seit dem Jahre 2020 an diesen Punkten an und unterstützt mit neuen (finanziellen) Angeboten die zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Innenstädte. Das bis zum 31.12.2023 laufende Programm ist mit einem Fördervolumen des Landes von über 100 Mio. Euro ausgestattet. Der Fördersatz beträgt 90%, der kommunale Eigenanteil 10%.
A.2) Überblick über die Förderbausteine
Konkret hat die Stadt Oberhausen, auf Grundlage der in den Jahre 2020 bis 2022 gestellten Förderanträge und der erfolgten Bewilligungen, gemeinsam mit den jeweils relevanten Innenstadtakteuren folgende Förderbausteine des o.g. Förderprogramms bereits umgesetzt bzw. setzt diese weiterhin bis zum Ende des Jahres 2023 um:
Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietungen“
Der Förderbaustein Verfügungsfonds Anmietungen umfasst das „Leerstands-Programm“, mit dem die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete gefördert wird. Bei der Weitervermietung von Ladenlokalen darf die Altmiete um bis zu 80 % reduziert werden, so dass 20 % der Altmiete für die/den neuen Mieter*in verbleibt.
Die zur Verfügung stehenden Fördergelder konnten bereits seit 2020 für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren in den Innenstadtbereichen von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld seitens der Stadt Oberhausen eingesetzt werden.
Mit Hilfe der Fördermittel aus diesem Förderbaustein sind bisher diverse Vermietungen in den Innenstadtbereichen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld zustande gekommen, die dazu beigetragen haben, die Leerstandssituation zu verbessern (vgl. dazu weitere Informationen unter „Sachstand und Arbeitsergebnisse“).
Förderbaustein „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“
Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden stellt die Schließung von Einzelhandelsgroßimmobilien in Innenstadtbereichen auch die Stadt Oberhausen vor große Herausforderungen. Das Sofortprogramm unterstützt Kommunen dabei, diesen Herausforderungen zu begegnen, auf Augenhöhe und mit klarer inhaltlicher Zielrichtung zu verhandeln sowie ihre Rolle als starke Anwältinnen ihrer Zentren wahrzunehmen. Aufgrund der komplexen Prozesse mit einer Vielzahl an Akteuren, unterschiedlichen Interessenlagen und Fragestellungen bedarf es hierfür insbesondere einer Steuerung und Moderation durch Spezialist*innen. Durch die Förderung der kommunalen Beauftragung von verschiedenen Planungsdienstleistungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien) soll sichergestellt werden, dass Investitionen schnell, zielgenau und zum Wohle der örtlichen Situation in die entsprechenden Standorte gelenkt werden. Von der Mitwirkung der Kommunen sollen auch Eigentümer*innen und potenzielle Investor*innen profitieren.
Für das ehemalige P&C-Gebäude in Alt-Oberhausen (Marktstraße 43) ist eine Machbarkeitsstudie erarbeitet worden.
Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“
Mit diesem geförderten Baustein erhält die Stadt Oberhausen die Möglichkeit, die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität der drei Innenstadtbereiche Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld mit Hilfe von Gestaltungselementen positiv zu beeinflussen.
Förderfähig ist die Aufwertung des öffentlichen Raums durch Ausstattungen mit verschiedenen Elementen, wie z.B. Stadtbäume nach dem „Schwammstadt-Prinzip“ (Regen- bzw. Oberflächenwasser werden vor Ort durch den Boden zwischengespeichert und stehen der Pflanze zur Verfügung) und mobile Pflanzkübel. Die zu pflanzenden Bäume und aufzustellenden Pflanzkübel tragen zu einer Filterung von Luftschadstoffen und einer Verbesserung des Mikroklimas bei, wodurch das Risiko gesundheitlicher Belastungen insbesondere an heißen Tagen reduziert wird. Gleichzeitig wird das Stadtbild aufgewertet und das Wohnumfeld- und Aufenthaltsqualität in dem jeweiligen Innenstadtbereich erhöht. (vgl. dazu weitere Informationen unter „Sachstand und Ergebnisse“).
Für die Baumpflanzungen und Pflanzkübel werden in den drei Innenstadtbereichen bis zum Jahresende 2023 insgesamt bis zu 150.000 EUR (d.h. max. 3 x 50.000 EUR) verausgabt.
Förderbaustein „Abwicklungskosten“
Ziel dieses Förderbausteins ist es, Städte und Gemeinden bei der Abwicklung der Aufgaben des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ zu unterstützen. Bei dieser Aufgabe geht es insbesondere darum, für leerstehende Ladenlokale neue Nutzer*innen gemeinsam oder im Auftrag der Eigentümer*innen zu akquirieren und die Nutzer*innen dabei zu unterstützen, zukunftsgerichtete (Zwischen-)Nutzungskonzepte für die leerstehenden Räumlichkeiten zu entwickeln. Weiterhin soll dabei unterstützt werden, Gespräche mit den Eigentümer*innen der leerstehenden Räumlichkeiten zu führen, um die Bereitschaft zu erfragen, ihre Immobilie zu reduzierten Mietkonditionen zu vermieten.
In Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld stehen Mittel für die Abwicklung der An- und Vermietungstätigkeit einschließlich der Beratungsgespräche mit Nutzungsinteressierten und Eigentümer*innen zur Verfügung. Mit dieser Tätigkeit beauftragt wurden die jeweils seit Jahren erfolgreich aktiven Stadtteilbüros aus den Programmgebieten Brückenschlag, Sterkrade und Osterfeld und die Stadtteilarchitekten (Alt-Oberhausen).
A.3) Sachstand und Ergebnisse
Im Folgenden wird der derzeitige Sachstand zu den einzelnen umgesetzten Förderbausteinen in den drei Innenstadtbereichen dargestellt.
Innenstadtbereich Alt-Oberhausen
In Alt-Oberhausen konnten im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ bereits zehn erfolgreiche Anmietungen über das Sofortprogramm umgesetzt werden (in der Marktstraße, Elsässerstraße, Helmholtzstraße, Paul-Reusch-Straße und Stöckmannstraße). Es konnten u.a. zwei Restaurants und ein Weinhandel/Weintasting für die Innenstadt von Alt-Oberhausen gewonnen werden.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sollen fünf Pflanzkübel mit integriertem Bewässerungs- und Belüftungssystem und Wasserreservoir aufgestellt werden. Durch wasserspeicherndes Baumsubstrat in den Pflanzkübeln erfolgt eine Wasserrückhaltung und Wassernutzung für die Bepflanzung. Die Ausschreibung zur Lieferung der Pflanzkübel ist erfolgt, der Auftrag ist vergeben. Derzeit befinden sich die Pflanzkübel in der Produktion. Parallel bearbeiten die SBO den Bestellprozess für die einzusetzenden Pflanzen. Sobald die Pflanzkübel geliefert werden, werden diese unter Begleitung des Stadtteilbüros pressewirksam aufgestellt.
Im Rahmen des Förderbausteins „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“ ist eine Machbarkeitsstudie für das P&C-Gebäude (Marktstraße 43) durch ein extern beauftragtes Büro erarbeitet worden.
Innenstadtbereich Sterkrade
In Sterkrade konnten im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ bislang zwei Anmietungen in der Steinbrinkstraße als Showroom und in der Bahnhofstraße als Einzelhandelsnutzung erfolgreich über das Sofortprogramm umgesetzt werden.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sollen die vorhandenen Baumscheiben vor dem Alten Rathaus Sterkrade zu einer neuen Grünfläche umgestaltet werden. Es wird wasserspeicherndes Baumsubtrat eingebaut, sodass eine Wasserrückhaltung und Wassernutzung für die Bepflanzung erfolgt. Die erforderlichen Bau- und Pflanzleistungen befinden sich derzeit in der Ausschreibung. Mit der Ausführung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden.
Innenstadtbereich Osterfeld
In Osterfeld konnte im Rahmen des Förderbausteins „Verfügungsfonds Anmietungen“ bislang eine Anmietung über das Sofortprogramm erreicht werden. Hierbei handelte es sich um einen mehrjährigen Leerstand in der Kirchstraße. Als neuer Nutzer konnte der Verein „Ich bin da e.V.“ gewonnen werden, der in der Nähe ein Sozialkaufhaus betrieb. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vermittlung von Immobilien in Osterfeld dadurch begrenzt wird, dass die meisten zur Verfügung stehenden Ladenlokale sich nicht mit den Anforderungen der potenziellen Mieter*innen decken. Umso mehr ist die Vermietung der Immobilie in der Kirchstraße als ein voller Erfolg zu werten.
Im Rahmen des Förderbausteins „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ sollen voraussichtlich drei Baumpflanzungen in leeren Baumscheiben an der Straße „Marktplatz Osterfeld“ umgesetzt werden. Diese erfolgen nach dem Schwammstadt-Prinzip (mit wasserspeichernden Substrat oder Rigolen). Die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Versickerungsgutachtens liegen vor und sind ausgewertet. Parallel laufen derzeit die weiteren Vorbereitungsschritte (Beauftragung Bauunternehmen, Material- und Pflanzenbestellungen usw.).
Innenstadtbereiche gesamt
Im Rahmen des Förderbausteins „Abwicklungskosten“ hat die Stadt Oberhausen wie oben beschrieben die drei in den jeweiligen Innenstadtbereichen ansässigen Stadtteilbüros und die Stadtteilarchitekten damit beauftragt, Beratungstätigkeiten rund um den Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietungen“ durchzuführen. Sowohl in Alt-Oberhausen als auch in Sterkrade und Osterfeld wurden in diesem Zuge zahlreiche Beratungstermine durchgeführt und es haben Besichtigungen von leerstehenden Ladenlokalen stattgefunden. Die Interessierten für die leerstehenden Ladenlokale kommen aus allen für eine Förderung denkbaren Bereichen: Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, Kinderbetreuung, Kunst/Kultur. Aufgrund der Fachexpertise der Stadtteilbüros und der Stadtteilarchitekten wurde die Qualität der Beratungen sichergestellt.
Beim Förderbaustein „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds“ können in allen drei Stadtteilen (d.h. Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld) das Stadtteilmanagement/Citymanagement im Rahmen der bestehenden Aufträge für das Quartiersmanagement und das Sofortprogramm bereits viele der Kernaufgaben eines Zentrumsmanagements mit abdecken. Zu nennen sind hier insbesondere die Ansprache und Beratung von Immobilieneigentümer*innen im Zentrumsbereich, die Beratung von potenziellen Mieter*innen von Ladenlokalen und die Vermittlung von potenziellen Mieter*innen mit Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen von leerstehenden Ladenlokalen. Darüber hinaus gehört das Anlegen und die Pflege einer Leerstandsdatenbank sowie ein permanentes Leerstandsmonitoring zu dem Aufgabengebiet des Stadtteilmanagements/Citymanagements in allen drei Stadtteilen. Es besteht weiterhin regelmäßiger Kontakt des Stadtteilmanagements/Citymanagements zu vielen Gewerbetreibenden, Einzelhändler*innen und Eigentümer*innen. Ebenfalls läuft die Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Projekte in den Stadtteilen über das Stadtteilmanagement/Citymanagement. Somit übernehmen die drei Stadtteilbüros in Osterfeld, Sterkrade und Alt-Oberhausen bereits verschiedene Aufgaben eines Zentrenmanagements.
A.4) Ausblick und weitere Vorgehensweise
Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum des Sofortprogrammes endet wie bereits oben genannt zum 31.12.2023. Die wertvollen Erfahrungen aus dem Sofortprogramm kann die Stadt Oberhausen für das folgend vorgestellte Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ nutzen und auf das Wissen der Akteure vor Ort aufbauen.
Aufgrund positiver Erfahrungen in Oberhausen kann das oben beschriebene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ als ein wirksames Instrument im Umgang mit den bekannten Problemstellungen betrachtet werden. Aus diesem Grunde wurden für das ab der Programmbewilligung 2023 gültige Nachfolgeprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ Förderanträge gestellt (vgl. untenstehende Ausführungen).
B) Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen
B.1) Anlass und Zielsetzung
Angesichts der unverändert herausfordernden Problemlage für Innenstädte und Ortszentren startete die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im April 2023 mit der Landesinitiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ einen neuen Programmaufruf. Wie bei seinem Vorläufer ist das Ziel des Programmes die gezielte Unterstützung des (innerstädtischen) Einzelhandels und die Stärkung der Innenstädte in ihrer multifunktionalen Ausrichtung. Dadurch soll eine nachhaltige und langfristige Neuausrichtung der Innenstädte angestoßen werden. Das ab der Programmbewilligung 2023 bis zum 31.12.2026 laufende Programm ist mit einem Fördervolumen des Landes von insgesamt 35 Mio. Euro ausgestattet. Der Fördersatz beträgt 80%, der kommunale Eigenanteil 20%.
Die Fördergegenstände wurden seitens des Fördermittelgebers mit wenigen Anpassungen aus dem Vorläuferprogramm (s.o.) übernommen, wobei für die Stadt Oberhausen nach der Auswertung der bisher gemachten Erfahrungen die Bausteine
- „Verfügungsfonds Anmietung“ und
- „Schaffung von Innenstadtqualitäten“
weiterhin relevant sind und für die in der Folge Förderanträge zum 15.06.2023, jeweils für die drei Innenstadtbereiche Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld, bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt wurden. Die Bewilligung der Fördermittel steht noch aus.
B.2) Erläuterungen zu den beantragten Fördergegenständen
Verfügungsfonds Anmietung
Bei den erfolgten Neuvermietungen im Rahmen des bisherigen „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ (Laufzeit bis Ende 2023) hat sich die wichtige Rolle der finanziellen Förderung und der Vermittlung durch die Stadtteilbüros in den Programmgebieten gezeigt. Mit dieser Unterstützung konnten bestehende finanzielle Unsicherheiten bei interessierten Nutzer*innen im Zusammenhang mit der Neugründungs- und Startphase zumindest zum Teil aufgefangen werden. Gleichzeitig geht von den Neuvermietungen und dem damit verbundenen Rückgang von Leerständen auch eine symbolische Bedeutung aus, denn jeder aufgelöste Leerstand ist als Erfolg für den jeweiligen Standort zu werten. Dieser Weg soll mit der erneuten Förderantragsstellung für die drei Innenstadtbereiche von Alt-Oberhausen, Sterkrade Osterfeld weiter beschritten werden, indem auch künftig (Förder-)Gelder zur Verfügung stehen. Nach der Programmbewilligung 2023 kann mit diesem Fördergegenstand ab dem 01.01.2024 gestartet werden.
Zudem gibt es mehrere Ladenlokale, die für andere Nutzungen ungeeignet sind oder mit großen Aufwand umgebaut werden müssten. Der Sanierungsstau in einigen Objekten stellt eine weitere Hürde dar: Es müsste zunächst in die Herrichtung investiert werden, wozu meist weder Vermieter*in noch potenzielle Mieter*in bereit sind. Hier könnte in Zukunft die ebenfalls förderfähige Herrichtung der Ladenlokale von Bedeutung sein. Bei Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen können auch die Ausgaben der Vermieter*innen für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50% der nachgewiesenen Umbaukosten zwischen mind. 5.000 Euro und maximal 15.000 Euro. Für alle drei Innenstadtbereiche wurden im Rahmen der Förderantragsstellung Umbaukosten beantragt.
Schaffung von Innenstadtqualitäten
In Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld besteht die Notwendigkeit, aktuellen Herausforderungen, wie der häufig fehlenden bzw. unzureichenden Aufenthaltsqualität, zu begegnen. So fehlt es bspw. an Sitzmöbeln, die zum Verweilen einladen, was insbesondere für ältere Menschen eine Hürde darstellt, die Innenstadtbereiche aufzusuchen.
Durch mobile Sitzelemente, die temporär an unterschiedlichen Stellen in den Stadtteilen aufgestellt werden sollen, kann diese Situation kurzfristig verbessert werden. Geplant ist die Anschaffung von verschiedenen Modulen, die attraktive Verweil- und Begegnungsmöglichkeiten für alle Generationen schaffen. Durch ergänzende und/oder integrierte, teilweise abkühlende Begrünungselemente wird die Aufenthaltsqualität zusätzlich verbessert. Das Mobiliar ist flexibel einsetzbar und schafft dank des innovativen Designs die Möglichkeit, urbane Räume für spezifische Bedürfnisse attraktiv zu gestalten.
Darüber hinaus soll im Rahmen dieses Förderbausteins für die Haupteinkaufslage in Alt-Oberhausen, insbesondere die Marktstraße, eine Gestaltungssatzung erarbeitet werden. Die Erarbeitung einer solchen Satzung kann mit Fördermitteln finanziert werden.
B.3) Kosten und Finanzierung nach Programmgebiet
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die beantragten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sowie die in Aussicht stehende Zuwendung in Höhe von 80 % der Gesamtsummen, die sich wie folgt auf die drei Innenstadtbereiche Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld beziehen:
Innenstadt Alt-Oberhausen
Förderfähige Gesamtkosten: | 412.025,00 EUR |
Kommunaler Eigenanteil (20 %): | 82.405,00 EUR |
Zuwendung (80 %): | 329.620,00 EUR |
Die förderfähigen Gesamtkosten von 412.025,00 EUR setzen sich aus dem Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ (212.025,00 EUR) und dem Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ (200.000,00 EUR) zusammen.
Innenstadt Sterkrade
Förderfähige Gesamtkosten: | 399.729,00 EUR |
Kommunaler Eigenanteil (20 %): | 79.945,80 EUR |
Zuwendung (80 %): | 319.783,20 EUR |
Die förderfähigen Gesamtkosten von 399.729,00 EUR setzen sich aus dem Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ (199.729,00 EUR) und dem Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ (200.000,00 EUR) zusammen.
Innenstadt Osterfeld
Förderfähige Gesamtkosten: | 194.050,00 EUR |
Kommunaler Eigenanteil (20 %): | 38.810,00 EUR |
Zuwendung (80 %): | 155.240,00 EUR |
Die förderfähigen Gesamtkosten von 194.050,00 EUR setzen sich aus dem Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ (94.050,00 EUR) und dem Förderbaustein „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ (100.000,00 EUR) zusammen.
B.4) Ausblick
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Landesprogramm voraussichtlich im September 2023 veröffentlichen. Die Bewilligungen der Fördermittel erfolgen über zuständige Bezirksregierung Düsseldorf. Die Programmlaufzeit reicht ab der Programmbewilligung 2023 bis zum 31.12.2026.
