Beschlussvorlage - B/17/3747-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt entsendet -unter Beteiligung des Oberbürgermeisters- mit sofortiger Wirkung

Herrn Ralf Güldenzopf

in die Gesellschafterversammlung der Wissenschaftscampus NRW gGmbH.

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Konsequenzen

Bezug

-          Drucksache Nr. B/17/3601-01 vom 19.06.2023

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

nein [X] Begründung: Diese Vorlage hat keinen Einfluss auf die Belange des Klimaschutzes

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 beschlossen, die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA) zu gründen. Gegen die nach § 115 Abs. 1 GO der Bezirksregierung angezeigte Gründung der WICA wurden keine aufsichtsrechtlichen Bedenken erhoben.

Die Stadt Oberhausen ist Alleingesellschafterin des WICA. Damit ist eine unmittelbare und direkte Steuerung grundlegender Entscheidungen der Gesellschaft im Sinne der Gesellschaftszwecke und der städtischen Interessen gewährleistet.

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.

Wenn der Rat der Stadt – wie vorliegend – eine Person zu bestellen hat, ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen hält.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

Kurzfassung

entfällt.

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