Beschlussvorlage - B/17/3747-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA)hier: Entsendung eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 beschlossen, die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA) zu gründen. Gegen die nach § 115 Abs. 1 GO der Bezirksregierung angezeigte Gründung der WICA wurden keine aufsichtsrechtlichen Bedenken erhoben.
Die Stadt Oberhausen ist Alleingesellschafterin des WICA. Damit ist eine unmittelbare und direkte Steuerung grundlegender Entscheidungen der Gesellschaft im Sinne der Gesellschaftszwecke und der städtischen Interessen gewährleistet.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
Wenn der Rat der Stadt – wie vorliegend – eine Person zu bestellen hat, ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen hält.
Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
Kurzfassung
entfällt.
