Beschlussvorlage - B/17/3705-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAuslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E - Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) - in Essen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Recht
- Verantwortung:
- Hülsebusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 54 E - Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) -.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
Ja [ ]
Keine [x]
b) Auswirkungen auf das Klima
Ja [ ]
Nein [X] Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans betrifft das Essener Stadtgebiet. Im Übrigen können aus dem Regionalen Flächennutzungsplan keine Baurechte abgeleitet werden. Dazu sind entsprechende Bebauungsplanverfahren erforderlich.
c) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 12.12.2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 30.09.2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 54 E -Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)- beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse in den übrigen RFNP-Städten wurde die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Zeitraum von 17.01. bis 17.02.2023 sowie vom 24.01. bis 24.02.2023 durchgeführt.
Der RFNP-Änderungsbereich 54 E hat eine Größe von ca. 0,9 ha. An dem brachliegenden Standort des Gartencenters, dass aus wirtschaftlichen Gründen 2015 aufgegeben wurde, soll nunmehr eine Wohnbebauung mit 25 Hauseinheiten realisiert werden. Am östlichen Rand des Änderungsbereiches ist die Schaffung einer privaten Grünfläche vorgesehen.
Der regionalplanerische Teil des RFNP legt im Änderungsbereich Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche bzw. Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) sowie Regionale Grünzüge fest. Die Festlegung soll zukünftig in Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) geändert werden. Der flächennutzungsplanerische Teil des RFNP stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar. Zukünftig ist die Darstellung von Wohnbaufläche vorgesehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind keine wesentlichen Bedenken vorgetragen worden, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aufgrund vorgetragener Hinweise und Anregungen von beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurde die Begründung entsprechend angepasst.
Mit Stellungnahme vom 15.02.2023 teilt der RVR mit, dass die Änderung 54 E des RFNP im Einklang mit dem Entwurf des Regionalplans Ruhr und damit mit den in Aufstellung befindlichen Zielen des RP Ruhr steht. Ein Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW mit dem Regionalverband Ruhr konnte daher vorbehaltlich des Beschlusses der Verbandsversammlung in Aussicht gestellt werden.
Weiteres Verfahren
Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit
§ 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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556,9 kB
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